…der Garten des Dr. I. umgestaltet. Von wem ging die Initiative dazu aus? Was war der Zweck der Umgestaltung? Wer hat die Kosten getragen? Die Initiative zur Gartenumgestaltung ging von VERMIETER aus. Der Zweck war, eine grundlegende Neugestaltung des Areals vorzunehmen, wobei insbesondere auch darauf…
…Bw entschließen kann, einer einmaligen Ablöse ihres Rechtes zuzustimmen. [..]". Aufgrund der gegebenen Beweislage sieht es der erkennende Senat als erwiesen an, dass es nicht die Bw. war, welche die Initiative zur Abfindung ihres Rentenanspruches in Form eines Pauschalbetrages gesetzt hatte. Schlussendlich bleibt zu prüfen, ob …
…Erörterungstermin wurde ergänzend vorgebracht, dass nach Ansicht des Bw. einzig und allein die damalige Interessenslage für die Abfindung der Pensionsansprüche ausschlaggebend gewesen sei. Die Initiative zur Pensionsabgeltung sei in keinem Fall vom Bw. ausgegangen. Die Überlegung zum damaligen Zeitpunkt sei gewesen, die Firma von allen…
…dazu, die Mieter im Falle einer Insolvenz des Bw. abzusichern. Die Zession der Untermieten habe hingegen zur Absicherung der Leasinggeber gedient. Die Ablösezahlungen seien nicht rechtsgrundlos erfolgt, da es diesbezüglich eine Vereinbarung zwischen dem Bw. und der NA-GmbH vom 9.4.1997 gebe. Abgesehen…
…um S 5 Mio. angekauft worden. Sowohl die im August 1998 erzielten Mieteinnahmen des Objektes V als auch die Mieteinnahmen des restlichen Hauses in SG waren bis zur USO-Prüfung im Juni 1999 nicht versteuert worden (genannter Umsatzsteuerakt, Niederschrift vom 14. Juni 1999 sowie der…
…bestätigte obige Aussagen ! Laut Aussage der Bw. vom 16. Juni 1994 wäre es zur Gründung der Mietergemeinschaft Anita M, Margit H und Brunhilde G über Initiative des Gerhard M gekommen. Sie hätte immer nur mit Herrn G, nicht mit seiner Frau gesprochen. Die Mietergemeinschaft sollte…
…Geschäftsleben einander nichts zu schenken pflegten, die Initiative zu den Rechtsgeschäften von der Unternehmensgruppe der Bw im Rahmen von Anboten inklusive Vorteilsberechnung und steuerlicher Risikohinweise ausgegangen sei und die Schenkungs- und Bereicherungsabsicht der Geschenkgeber nicht hinreichend nachgewiesen habe werden können, da bloß der Ausdruck der…
…Geschäftsleben einander nichts zu schenken pflegten, die Initiative zu den Rechtsgeschäften von der Unternehmensgruppe der Bw im Rahmen von Anboten inklusive Vorteilsberechnung und steuerlicher Risikohinweise ausgegangen sei und die Schenkungs- und Bereicherungsabsicht der Geschenkgeber nicht hinreichend nachgewiesen habe werden können, da bloß der Ausdruck der…
…die Übernahme des Kundenstockes betreffend einzureichen. Sei diesbezüglich eine Ablöse bezahlt worden? Wenn ja, in welcher Höhe und wann? | 3. | Laut Niederschrift des Erhebungsdienstes wäre Bw. in den Räumlichkeiten der W.S.V. ein Büro zur Verfügung gestanden. Sei dies noch immer der…
…die Übernahme des Kundenstockes betreffend einzureichen. Sei diesbezüglich eine Ablöse bezahlt worden? Wenn ja, in welcher Höhe und wann? | 3. | Laut Niederschrift des Erhebungsdienstes wäre F.H. in den Räumlichkeiten der SV ein Büro zur Verfügung gestanden. Sei dies noch immer der Fall…
…bestätigte obige Aussagen ! Laut Aussage der Bw. vom 16. Juni 1994 wäre es zur Gründung der Mietergemeinschaft Anita M, Margit H und Brunhilde G über Initiative des Gerhard M gekommen. Sie hätte immer nur mit Herrn G, nicht mit seiner Frau gesprochen. Die Mietergemeinschaft sollte…
…vom 16. Juni 1994 wäre es zur Gründung der Mietergemeinschaft Anita M, Margit H und Brunhilde G über Initiative des Gerhard M gekommen. Sie hätte immer nur mit Herrn G, nicht mit seiner Frau gesprochen. Die Mietergemeinschaft sollte das Objekt T 10 vom Eigentümer R…
…wurde. Die Antwort zur Frage 6e) wurde in der Weise modifiziert, dass Heinz H nur bekannt sei, dass seine Frau nichts bekommen hätte. Von den anderen wisse er nichts. Gleichzeitig legte er die Kopie der Rechnung vom 23. Juli 1987 über die Ablöse/Hans L…
…9.400.000 S erworben. Die Bw. habe für das Jahr 1999 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.H.v. 9.400.882 S erklärt (= Kaufpreis + Notarkosten). Die Betriebsprüfung sei zur Überzeugung gelangt, dass im gegenständlichen Fall eine Vermögensverwaltung vorliegt, da die Tätigkeit der Bw…
…30 Jahren der Lebensgefährte von M. W., mit der er zwei gemeinsame Kinder hat. Im Zuge einer finanzstrafbehördlichen Prüfung betreffend die Jahre 1995 bis 1997 gelangte das Finanzamt zur Ansicht, dass der Bw. den Betrieb seiner Lebensgefährtin mitbewirtschaften würde und traf folgende Feststellungen getroffen: 1…
…000,00 an den Bw. wurde nicht versteuert. Nach dem Grundprinzip des Franchisings tritt der Franchisenehmer dem Franchisegeber als selbstständiger Gewerbebetreibender gegenüber. Der Franchisenehmer soll wirtschaftliche initiativ werden und auf sein eigenes Risiko zur Mehrung seiner eigenen Chancen unternehmerisch tätig sein. Er betreibt ein Gewerbe…
…Lehrerin für die Fächer Deutsch und Italienisch tätig. Im Berufungsjahr 2003 hat sie aus eigener Initiative und ohne finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber im Rahmen einer im Oktober 2003 begonnenen, viersemestrigen "Ausbildung zur Pädagogischen Kinesiologin" die Teilkurse "touch for health" I und II sowie "SIPS…
…als Adoptivtochter zur Nachfolge vorgesehen, hatte sich aber vom ersten Ehemann, der die Zustimmung der G.B. gefunden hatte, scheiden lassen und ein zweites Mal geheiratet. Der zweite Ehemann A. G. wurde von I.B.. und der G.B. mißbilligt und über Initiative der I…
…sind erst später entstandene Umstände. Im Streitfall hätte die Behörde schon bei Erlassung der Erstbescheide bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der später im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung kommen können. Allenfalls vorliegende geringfügige Abweichungen berechtigten nicht zur Wiederaufnahme. Bei der Ermessensentscheidung, die übrigens mit ihrer formelhaften…
…Eine Stützung auf den Grundsatz von Treu und Glauben gehe ins Leere, da dieser nur im Rahmen von Ermessensentscheidungen oder bei einer Nachsicht zur Anwendung kommen könne. Abschließend erfordere der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Streitfall die Nichtberücksichtigung als außergewöhnliche Belastung - bei jedem anderen…