…Weiters ist ersichtlich, wie die Reduktion des nun in Streit stehenden Forderungssaldo erfolgen sollte. (AS 17, 18/2000) Der UFS hat dazu erwogen: Der oben dargestellte Sachverhalt gründet sich auf den Inhalt der Verwaltungsakten der BW, die Aussagen der E K sowie des Mag. N …
…Mondsee. Diese Eigentumswohnungen stehen im Privatvermögen des Berufungswerbers. Mit Bestandvertrag vom 14. Juni 2002 vermietete der Bw diese Einheiten ab 01. Juli 2002 als Seminarräumlichkeiten an die Betreibergesellschaft des Schlosses Mondsee. Der Inhalt des Bestandsvertrages lautet auszugsweise (siehe Bestandvertrag im Dauerakt des Veranlagungsaktes): Bestandgeber: Dr…
…der bescheiderlassenden Stelle des Finanzamtes hinsichtlich der Einkommensteuer des Jahres 2001 zuzurechnen wären. Aus der vom Berufungswerber eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 (samt Beilagen) waren die hier in Rede stehenden Umstände (naturgemäß) nicht ersichtlich. Selbst wenn man den gesamten Inhalt des Veranlagungsaktes heranziehen wollte…
…1993 befindlichen Eingangsstempel ist ersichtlich, dass dieser Kostenvoranschlag am 5. April 1994 vorgelegt worden ist. Dieser Kostenvoranschlag ist im Jahr 1994 des Veranlagungsaktes des Bw. abgelegt worden, weshalb davon auszugehen ist, dass er keine Beilage zu den Umsatzsteuervoranmeldungen 1993 bzw. zur Umsatzsteuerjahreserklärung 1993 gewesen ist…
…nicht sämtliche Einnahmen offen gelegt und Werbungskosten zu Unrecht geltend gemacht worden wären (Tz. 4 bis 10). Zu Schuldspruch 1.)b) wird im angefochtenen Erkenntnis ausgeführt, aus dem Inhalt des Veranlagungsaktes sei weiters zu entnehmen, dass der Bw. ab Februar 2003 es konsequent unterlassen habe…
…einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 b EO (datiert 10.9.2003, sowie eines Informationsblattes betreffend Betretungsverbot) beigelegt (Blatt 139 und 140 des Veranlagungsaktes Jahr 2001). Die in Rede stehenden Einkommensteuerverfahren wurden mit Erlassung einer Berufungsentscheidung abgeschlossen. Aus den diesbezüglichen Aktenunterlagen ergibt sich, dass der Bw…
…Unterschrift des WS auf (Finanzstrafakt, Bl. 82). Anlässlich einer UVA-Prüfung für den Zeitraum Februar bis Dezember 2000 war S durch ihren Ehegatten WS vertreten (siehe die Niederschrift vom 16. März 2001, Finanzstrafakt Bl. 92). Diese Beobachtungen stehen im Einklang mit dem Inhalt des Veranlagungsaktes…
…Das verbleibende Argument über den Inhalt des Kühlschrankes könne ihres Erachtens nicht als ausreichende Tatsache für die Wiederaufnahme des Verfahrens angeführt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Die steuerliche Vertretung der Bw bekämpft im Vorlageantrag die Zulässigkeit der amtswegigen Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahrens 2007 bis 2009…
…der Wortfolge "Antrag auf Wiederaufnahme des Jahres 1998" ist abzuleiten, dass die Bw. eine Wiederaufnahme aller das Jahr 1998 betreffenden Abgabenverfahren anstrebt. Für das Jahr 1998 hat das Finanzamt Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide erlassen; es ist daher aus der Jahreszahl iVm dem Inhalt des Veranlagungsaktes feststellbar…
…1988. Danach wurde der Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH) geführt (St.Nr. xy). Das Betriebsgebäude wurde nicht in die GmbH eingebracht (siehe AS 87 des Veranlagungsaktes bzw. Niederschrift v. 09.07.2003 anläßlich einer UVA - Nachschau). Im Zuge einer Betriebsprüfung betreffend die Jahre…
…seien nicht bekannt. Zum Sachverhalt wurde vom Verteidiger vorgebracht wie folgt: Der Beschuldigte werde von ihm betreut und befinde sich bei ihm in guten Händen, wie man auch aus dem Inhalt des Veranlagungsaktes, aus welchem sich eine umfängliche Bereinigung der Rückstände aufgrund der Schätzungen ergibt…
…Strittig sind in diesem Verfahren Aufwendungen für Familienheimfahrten (€ 1.152,00) und doppelte Haushaltsführung (€ 1.397,06). Der folgende Sachverhalt, der sich aus dem Inhalt des Veranlagungsaktes des Finanzamtes und des Aktes des Unabhängigen Finanzsenates ergibt, wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Der Bw…
…der über die "Sache" des angefochtenen Bescheides (hier: Wiederaufnahme) hinausgeht, nicht in der Berufungsentscheidung abgesprochen werden kann, denn die Änderungsbefugnis der Berufungsbehörde gemäß § 289 Abs 2 BAO ist durch die "Sache" - das ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat - begrenzt…
…die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben. Er habe dies ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden. Für das Verhalten des Bw. sei ebenfalls seine angespannte wirtschaftliche Situation maßgebend gewesen. Diese Feststellungen würden sich aus dem Inhalt des Strafaktes und der Veranlagungsakten sowie der…
…darstellen, weshalb Fortsetzungszusammenhang gegeben sei. Diese Feststellungen würden sich auf den Inhalt des Veranlagungsaktes, der Strafakten und der geständigen Verantwortung des Bw. im gerichtlichen Strafverfahren sowie auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat gründen. Der zur Erfüllung des Tatbildes erforderliche Vorsatz des Bw. sei…
…betreibt ein technisches Büro für Maschinenbau, welches er nach dem Inhalt des Veranlagungsaktes im April 1980 eröffnet hat. Nach einer am 12.1.2006 zu diesem Veranlagungsakt durchgeführten Kontoabfrage beträgt der Abgabenrückstand zu diesem Zeitpunkt € 19.873,37. Laut einem am 30.11.2005…
…anzumerken, dass wie aus dem Inhalt des Veranlagungsaktes der Berufungswerberin ersichtlich ist, im Rahmen des Erstellens der gemäß § 303 Abs. 4 im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheide bloß irrtümlich eine Kennzahl nicht mitberücksichtigt worden ist und es sich um einen Fall des "Verschreibens" im Sinne des …
…also aus jenen wesentlichen Sachverhaltsmomenten, die das Finanzamt als Berichtigungsgründe beurteilt habe. Unter Sache sei in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Finanzstrafbehörde 1. Instanz gebildet habe. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem Berichtigungsbescheid gem. § 170 (1…
…anderen Bescheides oder auf Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung, die darüber aufgenommene Niederschrift und den Prüfbericht) verwiesen wird, sofern dem Bescheidadressaten des Wiederaufnahmebescheides der Inhalt des/der verwiesenen Dokumente(s) bekannt ist, und daraus die Wiederaufnahmsgründe auch tatsächlich hervorgehen (VwGH 19.09.2007, 2004/13/0108…
…in der Höhe von € 45.140,00 und 2006 in der Höhe von € 17,60 zur Haftung heran. Dagegen richtet sich die Berufung vom 19. September 2008, in der zunächst auf den Inhalt des Schreibens vom 14. Juli 2008 verwiesen wird. Der Bw…