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UFSW RV/3126-W/11Inhalt des Spruches eines Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2012

…den Haftungsbestimmungen für Vertreter einer GmbH zu entnehmen, welche sich in keiner Weise konkret auf den gegenständlichen Sachverhalt beziehen würden. Auf Grund der fehlenden Zuordnung des haftungsgegenständlichen Betrages zu den einzelnen offenen Abgaben sei es nicht möglich, die Höhe der jeweiligen Abgabe zu überprüfen und…

UFSL RV/1202-L/04Inhalt des Spruches eines Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2006

…Abgabenschuldigkeiten der Fa. K. GmbH & Co KG im Ausmaß von € 92.703,39 (abzüglich der bereits entrichteten Quote) geltend gemacht wurde, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 15. Jänner 2003, AZ.: 12 S 12/03g, 12 S…

UFSL RV/1201-L/04Inhalt des Spruches eines Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2006

…Abgabenschuldigkeiten der Fa. K. GmbH & Co KG im Ausmaß von € 92.703,39 (abzüglich der bereits entrichteten Quote) geltend gemacht wurde, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 15. Jänner 2003, AZ.: 12 S 12/03g, 12 S…

UFSW FSRV/0085-W/10Gegenstand des Berufungsverfahrens ist das Delikt, das den Inhalt des erstinstanzlichen Spruches gebildet hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.09.2010

…Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. "Sache" des Berufungsverfahrens im Sinne des § 161 Abs. 1 FinStrG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des erstinstanzlichen Spruches gebildet hat (VwGH 30.05.1995, 93/13/0217…

UFSL RV/1816-L/02Bei Schenkung inländischen Grundvermögens ist gemäß § 19 Abs.2 ErbStG idF vor BGBl. I Nr. 142/2000 der Einheitswert maßgebend, der auf den dem Entstehen der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt wurde. Hat der Geschenkgeber seinen Wohnsitz in Oberösterreich, so ist für die Schenkungssteuervorschreibung nicht das Wohnsitzfinanzamt, sondern nach § 1 GebührenämterfusionsVO das Finanzamt Linz-Urfahr zuständig. Die Abänderungsbefugnis der Berufungsbehörde im Sinne des § 289 Abs.2 BAO ist durch die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat, begrenzt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2003

…Dezember 2001 brachte die Bw. gegen diesen Bescheid Berufung wegen Unschlüssigkeit des Spruches, Rechtswidrigkeit des Inhaltes sowie Rechtswidrigkeit infolge einer Entscheidung durch die örtlich unzuständige Behörde ein. Zur Unschlüssigkeit des Bescheidspruches führte sie im wesentlichen aus, dass in Ermangelung der Bezeichnung eines Spruchteiles die Vorschreibung…

UFSI RV/0393-I/03Bei Unklarheit des Bescheidspruches, kann die Begründung zu diesem Bescheid für die Deutung des Spruches herangezogen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…Bescheides sei im Zweifel i.S. des angewendeten Gesetzes auszulegen (VwGH 25.5.1992, 91/15/0086; 24.9.1996, 93/13/0018; 30.5.1997,97/02/0049; ZfVB 1998/3/791). Bestünden Zweifel über den Inhalt des Spruches, so sei zu dessen Deutung…

UFSS RV/0382-S/07Inhalt des Bescheidspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2009

…hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages nur auf die aus dem Geschäftsführerbezug resultierende Abgabennachforderung beziehen, nur den Nachforderungsbetrag und keine Bemessungsgrundlage enthalten und bei den im Jahr 2004 im Haftungsweg festgesetzten Lohnabgaben gleich verfahren wurde, ist damit aber die "Sache", somit die Angelegenheit die den Inhalt des Spruches…

UFSW RV/0351-W/061. Unterverpachtung eines Lokals zuerst an die eigene Tochter und danach an Familienfremde 2. Liebhaberei bei von vornherein zeitlich begrenzter erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit 3. Verständigung des Berufungswerbers von der Vorlage an den UFS verlängert die Verjährung 4. § 209a BAO verhindert nicht die Verjährung bei einem anderen Abgabepflichtigen 5. Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung 6. Inhalt einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.03.2013Teil 3/3

…20% | 33.207,31 | für 1997 Miete u. Betriebskosten | 85.983,10 | 20% | 17.196,62 | | | | 65.486,54" Dem Inhalt des vom Bw. offensichtlich als Rechnung an die eigene Tochter zur Verschaffung eines Vorsteuerabzug von…

UFSW FSRV/0137-W/03Abgabenhinterziehung, Selbstanzeige, Offenlegung, Entrichtung, Spruchberichtigungspflicht der zweiten Instanz, Inhalt des Einleitungsbescheides, Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.02.2004

…September 2003 des Finanzamtes Eisenstadt, dieses vertreten durch HR Dr. Kruisz als Amtsbeauftragten, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Beschwerde werden gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG folgende Spruchkorrekturen bzw. Spruchergänzungen vorgenommen: zu Punkt 1 a) Umsatzsteuer 1999 in Höhe…

UFSW RV/1799-W/07Unzulässigkeit einer Berufung gegen einen "Bescheid" über die Ablehnung einer beantragten Wiederaufnahme ohne Bescheidspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.07.2007

…ohne Spruch und damit ohne normativen Inhalt sind keine Bescheide. Dies auch dann nicht, wenn sich aus der Bescheidbegründung der Spruch ableiten ließe und dieser offenbar aus Versehen nicht Eingang in den Bescheid gefunden hat. Da das Schreiben des FA vom 28.3.2007 keinen…

UFSW RV/1432-W/03Anfechtungsbefugnis des Berufungswerbers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2006

…ganz abgesehen davon, dass sinnvoller Weise solche Rechtsverletzungen in den Umsatzsteuerverfahren geltend zu machen wären. "Sache" des Berufungsverfahrens ist jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hat (s. BAO-Kommentar Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, Manz-Verlag…

UFSW FSRV/0089-W/04Spruch des Einleitungsbescheides betreffend angeschuldete Jahre und strafbestimmender Wertbeträge unterschiedlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.08.2005

…den Verdacht der vorsätzlichen Begehung einer Abgabenhinterziehung begründet. Allerdings wurden im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Mängel im Spruch des angefochtenen Bescheides festgestellt. "Sache" des Finanzstrafverfahrens ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Finanzstrafbehörde erster Instanz gebildet hat, somit die dem Beschuldigten zur Last gelegte…

UFSW FSRV/0001-W/11Was Gegenstand (Sache) des Berufungsverfahrens (§ 161 Abs. 1 FinStrG) sein kann. Weiters im Besonderen: Bestreitung der subjektiven Tatseite der zur Last gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs.1 lit.a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.10.2011

…Sache selbst zu entscheiden. Sache im Sinne dieser Gesetzesstelle ist dabei die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verwaltungsstrafverfahrens ist somit der mit dem angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates gefällte Schuldspruch wegen Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…

UFSL RV/0586-L/05Sache des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2006

…den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 289, Tz. 38). Wenn die Vorschreibung einer Rechtsgeschäftsgebühr sich auf einen Vertrag stützt, der nicht aktenkundig ist, so ist die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz durch die Beschreibung dieses Vertrages im Spruch des…

UFSI RV/0315-I/03Begründungsmangel bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die erstinstanzlich abgesprochen wurde…

UFSG RV/0897-G/02Neuerlicher Grunderwerbsteuerbescheid ohne Wiederaufnahme des Verfahrens bei Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2004

…Herstellung des Gebäudes - Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung und damit der Bemessungsgrundlage ist. Ob im gegenständlichen Fall ein so genanntes Bauherrenmodell vorliegt, kann in diesem Rechtsmittelverfahren nicht Gegenstand sein, da Sache im Sinne des § 289 Abs. 2 BAO die Angelegenheit ist, die den Inhalt des Spruches…

UFSW RV/0606-W/061) Aufhebung gem. § 299 BAO beim angefochtenen Bescheid nicht möglich 2) "Sache" des Berufungsverfahrens ist abhängig vom Spruch des angefochtenen Bescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

…weil es nicht Sache des mit dem Antrag vom 12.7.2005 gemäß § 299 Abs. 1 BAO initiierten Verfahrens war. "Sache" des Berufungsverfahrens ist jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hat (s. BAO-Kommentar Ellinger-Iro…

UFSL RV/0543-L/09Darstellung des Wiederaufnahmetatbestandes und der Wiederaufnahmegründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…in denen der Spruch eines Wiederaufnahmebescheides Mehrdeutigkeiten zulässt, wird also seine Begründung, als Auslegungshilfe des Spruches, letztendlich tragend, und ihr kommt schon deshalb eine besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus gewinnt die Begründung eines Wiederaufnahmebescheides aber auch noch durch einen weiteren wesentlichen Aspekt eine eigenständige wichtige…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 1/5

…die Jahre 1990 bis 1994: Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den am Ende der Berufungsbegründung angeführten Berechnungstabellen zu entnehmen, die insoweit Bestandteil des Spruches darstellen. (Beträge in ATS und in Euro). Die Umsatzsteuer für die Jahre 1990 bis 1994 war bereits fällig. …

UFSW FSRV/0166-W/08Einleitung gegen belangten Verband; kein Austausch des Entscheidungsträgers im Rechtsmittelverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.09.2009

…die den Inhalt des Spruches der Finanzstrafbehörde erster Instanz gebildet hat, somit die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat mit ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung ist. Dem Verband wird die Verantwortlichkeit für ein Finanzvergehen des Herrn P.M. als Entscheidungsträger des Verbandes…