…den Haftungsbestimmungen für Vertreter einer GmbH zu entnehmen, welche sich in keiner Weise konkret auf den gegenständlichen Sachverhalt beziehen würden. Auf Grund der fehlenden Zuordnung des haftungsgegenständlichen Betrages zu den einzelnen offenen Abgaben sei es nicht möglich, die Höhe der jeweiligen Abgabe zu überprüfen und…
…Abgabenschuldigkeiten der Fa. K. GmbH & Co KG im Ausmaß von € 92.703,39 (abzüglich der bereits entrichteten Quote) geltend gemacht wurde, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 15. Jänner 2003, AZ.: 12 S 12/03g, 12 S…
…Abgabenschuldigkeiten der Fa. K. GmbH & Co KG im Ausmaß von € 92.703,39 (abzüglich der bereits entrichteten Quote) geltend gemacht wurde, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 15. Jänner 2003, AZ.: 12 S 12/03g, 12 S…
…Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. "Sache" des Berufungsverfahrens im Sinne des § 161 Abs. 1 FinStrG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des erstinstanzlichen Spruches gebildet hat (VwGH 30.05.1995, 93/13/0217…
…Dezember 2001 brachte die Bw. gegen diesen Bescheid Berufung wegen Unschlüssigkeit des Spruches, Rechtswidrigkeit des Inhaltes sowie Rechtswidrigkeit infolge einer Entscheidung durch die örtlich unzuständige Behörde ein. Zur Unschlüssigkeit des Bescheidspruches führte sie im wesentlichen aus, dass in Ermangelung der Bezeichnung eines Spruchteiles die Vorschreibung…
…Bescheides sei im Zweifel i.S. des angewendeten Gesetzes auszulegen (VwGH 25.5.1992, 91/15/0086; 24.9.1996, 93/13/0018; 30.5.1997,97/02/0049; ZfVB 1998/3/791). Bestünden Zweifel über den Inhalt des Spruches, so sei zu dessen Deutung…
…hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages nur auf die aus dem Geschäftsführerbezug resultierende Abgabennachforderung beziehen, nur den Nachforderungsbetrag und keine Bemessungsgrundlage enthalten und bei den im Jahr 2004 im Haftungsweg festgesetzten Lohnabgaben gleich verfahren wurde, ist damit aber die "Sache", somit die Angelegenheit die den Inhalt des Spruches…
…Zum Einwand der Verletzung des Bestimmtheits- und Konkretisierungsgebotes des § 44a VStG in der Beschwerde wird zunächst auf die Rechtsprechung des VwGH vom 12.11.2020, Ra 2020/15/0068, hingewiesen: "Der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG (betreffend den Inhalt des Spruches eines Straferkenntnisses) ist…
…132 Abs. 1 Z 1 B-VG, als auch nach der Rechtsprechung des VwGH ergeben. Es sei zwar richtig, dass der Ausweis (die Qualifikation) eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges unter eine bestimmte Einkunftsart kein Bestandteil des Spruches des Einkommensteuerbescheides sei, aber nur dann, wenn (und das…
…Schlussfolgerungen des Beschwerdeführers, dass der Bescheid nicht schlüssig und eindeutig widersprüchlich und somit falsch ist und niemals in Rechtskraft erwachsen kann, entgegenzuhalten, dass ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde als Ganzes zu beurteilen ist. Spruch und Begründung bilden eine Einheit. Bestehen Zweifel über den Inhalt des Spruches…
…20% | 33.207,31 | für 1997 Miete u. Betriebskosten | 85.983,10 | 20% | 17.196,62 | | | | 65.486,54" Dem Inhalt des vom Bw. offensichtlich als Rechnung an die eigene Tochter zur Verschaffung eines Vorsteuerabzug von…
…September 2003 des Finanzamtes Eisenstadt, dieses vertreten durch HR Dr. Kruisz als Amtsbeauftragten, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Beschwerde werden gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG folgende Spruchkorrekturen bzw. Spruchergänzungen vorgenommen: zu Punkt 1 a) Umsatzsteuer 1999 in Höhe…
…ohne Spruch und damit ohne normativen Inhalt sind keine Bescheide. Dies auch dann nicht, wenn sich aus der Bescheidbegründung der Spruch ableiten ließe und dieser offenbar aus Versehen nicht Eingang in den Bescheid gefunden hat. Da das Schreiben des FA vom 28.3.2007 keinen…
…ganz abgesehen davon, dass sinnvoller Weise solche Rechtsverletzungen in den Umsatzsteuerverfahren geltend zu machen wären. "Sache" des Berufungsverfahrens ist jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des angefochtenen Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hat (s. BAO-Kommentar Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, Manz-Verlag…
…den Verdacht der vorsätzlichen Begehung einer Abgabenhinterziehung begründet. Allerdings wurden im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Mängel im Spruch des angefochtenen Bescheides festgestellt. "Sache" des Finanzstrafverfahrens ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Finanzstrafbehörde erster Instanz gebildet hat, somit die dem Beschuldigten zur Last gelegte…
…Sache selbst zu entscheiden. Sache im Sinne dieser Gesetzesstelle ist dabei die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Sache des Verwaltungsstrafverfahrens ist somit der mit dem angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates gefällte Schuldspruch wegen Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 289, Tz. 38). Wenn die Vorschreibung einer Rechtsgeschäftsgebühr sich auf einen Vertrag stützt, der nicht aktenkundig ist, so ist die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz durch die Beschreibung dieses Vertrages im Spruch des…
…Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen wird die Identität der Sache, über die erstinstanzlich abgesprochen wurde…
…Herstellung des Gebäudes - Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung und damit der Bemessungsgrundlage ist. Ob im gegenständlichen Fall ein so genanntes Bauherrenmodell vorliegt, kann in diesem Rechtsmittelverfahren nicht Gegenstand sein, da Sache im Sinne des § 289 Abs. 2 BAO die Angelegenheit ist, die den Inhalt des Spruches…
…die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (zB VwGH 27.9.2012, 2010/16/0032; 25.4.2013, 2012/15/0161; 17.12.2020, Ra 2020/16/0137; 1.2.2021, Ra 2018/16/0121). Eine Uminterpretation des Spruches des angefochtenen Bescheides in…