…Das Finanzamt berechnete die Einkommensteuer so, dass es im Rahmen der Ermittlung des Durchschnittsteuersatzes von 20,42% wiederum die Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung bei der D-OG iHv 4.320,00 € in die Hochrechnung einbezog, nunmehr aber reduziert um einen Betrag von 1…
…2 EStG 1988 auf einen Jahresbetrag umgerechnet. Die Einkommensteuer wurde entsprechend der Darstellung im streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheid errechnet. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Hochrechnung (Bezug von Arbeitslosengeld nur für einen Teil des Kalenderjahres 2009, außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres Bezug von steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…
…2 EStG 1988 i.V.m. LStR 2002 Rz 114 zur Gänze von der Hochrechnung auszunehmen sei (siehe UFS 8.3.2005, RV/0243-W/04). Mit Bericht vom 18.1.2012 legte das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter…
…ein Viertel des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrages, nämlich € 730,00, an. Gleichzeitig erfolgte bei der Berechnung der Jahressteuer eine Hochrechnung der nicht während des ganzen Jahres 2010 bezogenen Einkünfte, da die Bw. im gegenständlichen Jahr zeitweise Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bezog. Begründet wurde diese Berechnung mit…
…Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 ist das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. Diese steuerfreien Transferleistungen lösen bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung aus (Hochrechnung). Gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 sind…
…nicht, warum sie Steuern nachbezahlen müsse. Das AMS-Geld sei steuerfrei und den Geringfügigkeitsbetrag habe sie nicht überschritten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.5.2010 setzte das Finanzamt anstatt des sich aus der Kontrollrechnung ergebenden Betrages den durch Hochrechnung auf den Jahresbetrag gemäß § 3 Abs. 2…
…Geld seien. Da das AMS-Geld vom Insolvenzfonds direkt an das AMS rückbezahlt worden sei, sei diese Hinzurechnung nicht zulässig. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw beantragt im Vorlageantrag eine Neuberechnung der Einkommensteuer ohne die Hochrechnung der Bezüge. Sie begründet ihren Antrag damit, das…
…die AMS-Bezüge (Arbeitslosengeld), sondern - wie dem angefochtenen Bescheid zu entnehmen ist - die außerhalb des Bezugszeitraumes für das Arbeitslosengeld erhalten Bezüge der A GmbH. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Hochrechnung (Bezug von Arbeitslosengeld nur für einen Teil des Kalenderjahres 2008, außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des NN, GebDat, Adresse, vom 28. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…einen Teil des Kalenderjahres zufließen, die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind. Die Hochrechnung betrifft aber nur jene Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes des Bezuges der oben angeführten Transferleistungen bezogen wurden ("für das restliche Kalenderjahr"). Gleichzeitig während der Zeit…
…2006 | € 278,47 Das Finanzamt führte im angefochtenen Bescheid unter Hinweis auf § 3 Abs. 2 EStG eine Hochrechnung der in der Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2006 erzielten Einkünfte auf einen Jahresbetrag durch und erhöhte den hochgerechneten Betrag um die von…
…30. April 2005 aus den Einkünften der "C-Pensionskasse" ein Betrag von € 3.463,61 gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 aus der Hochrechnung herausgenommen, die im Jahre 2005 von der "F-AG AG" bezogenen Einkünfte iHv € 10.651,06 blieben zunächst unberücksichtigt…
…die für das restliche Kalenderjahr zum laufenden Tarif zu versteuernde Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind. Durch dieses Hochrechnungsverfahren soll vermeiden werden, dass das verfügbare Nettoeinkommen eines teilweise Arbeitslosen höher ist als das eines ganzjährig Beschäftigten (vgl Doralt…
…Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2005 bezogenen "Aktiveinkünfte", L F) für die Ermittlung des Steuersatzes auf das ganze Jahr hochzurechnen sind. Die vom Finanzamt vorgenommene Hochrechnung entspricht daher eindeutig dem Gesetz. 2) Pendlerpauschale: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten allgemein die Aufwendungen…
…Besteuerung sämtlicher Bezüge (auch der Notstandshilfe) - ergibt eine höhere Einkommensteuer als die im § 3 Abs. 2 EStG 1988 gesetzlich vorgesehene Steuerbelastung aufgrund der Hochrechnung. Es steht fest, dass der Bw. nichtselbständige Einkünfte in Höhe von 775,19 € außerhalb der Zeitraumes des Bezuges von Transferleistungen -…
…dieser fiktive Monatslohn entsprechend geringer, wenn in die Verteilung Zeiträume einbezogen werden, in denen keine Arbeitseinkünfte bezogen wurden. Solche Zeiträume sollen durch die Hochrechnung neutralisiert werden (VwGH 20.07.1997, 94/13/0024). Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 20. Juli 1999, 94/13/0024…
…ihrer Wirkung auf den Zeitraum beschränkt, in dem Erwerbs- oder Pensionseinkünfte oder überhaupt keine Einkünfte erzielt werden. Eine lediglich auf den Bezug steuerfreier Transferleistungen zurückzuführende Progressionsmilderung ist damit ausgeschlossen. Die Hochrechnung betrifft aber nur jene Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes, in dem Transferleistungen zufließen, bezogen…
…des Bezuges von Transferleistungen; sie waren daher in Anwendung der oben zitierten gesetzlichen Bestimmung des § 3 Abs 2 EStG 1988 hochzurechnen. Die Hochrechnung hätte eine Abgabenbelastung von € 1.288,05 zur Folge gehabt; bei der laut der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988…
…in denen keine Arbeitseinkünfte bezogen wurden. Solche Zeiträume sollen durch die Hochrechnung neutralisiert werden. " Rechssatz 2 " Die im Gesetz vorgesehene Steuerberechnungsmethode kann bei gleichem Jahreseinkommen zu ungleichen Steuerbelastungen führen. Wesentlich ist dabei, wie sehr der Hochrechnungszeitraum vom tatsächlichen Bezugszeitraum abweicht. Dies hat der Gesetzgeber auch…
…Jahr 2003 seien an 334 Tagen gleichzeitig steuerpflichtige Einkünfte von der X-GmbH. und Arbeitslosengeld bezogen worden. Aus der Hochrechnung sei der Betrag € 10.980,82 auszuscheiden gewesen. Dieser Betrag sei ermittelt worden, indem die € 12.000,00 (steuerpflichtige Einkünfte von der X…