3.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) Rz 113: Bestimmte steuerfreie Bezüge lösen bei Durchführung der (Arbeitnehmer-)Veranlagung im Sinne des § 41 Abs. 1 oder 2 EStG 1988 eine besondere Berechnung aus. Es handelt sich dabei…
…des Jahres die übrigen Einkünfte zwingend auf einen Jahresbetrag hochzurechnen, um den maßgeblichen Steuersatz zu ermitteln Eine Hochrechnung der Bezüge der Stadtgemeinde ***1*** führe zu einem Jahresbetrag von € 23.510,00 und damit zu einem entsprechend höheren Durchschnittssteuersatz. Dem Lohnkonto sei eindeutig zu entnehmen…
…der Einkommensteuererklärung vom 17. März 2025 erfolgte die Veranlagung mit Einkommensteuerbescheid 2024 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 18. April 2025 erklärungsgemäß. Allerdings führte das Finanzamt wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld eine sogenannte Hochrechnung von Einkünften iSd Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 durch, wodurch eine Abgabennachforderung iHv…
…ergänzend zu ihrem bisherigen Vorbringen aus, dass sie im Jahr 2020 niedrigere Monatsbezüge als im Jahr 2021 erhalten habe, aber dennoch aufgrund der Hochrechnung höhere zu versteuernde Einkünfte gehabt habe. Dies sei für sie nicht nachvollziehbar. In einem darauffolgenden Vorhalteverfahren, im Zuge dessen der Bf…
…Werbungskostenpauschales anstelle der geltend gemachten tatsächlichen Werbungskosten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.4.2019 änderte die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid ab und berücksichtigte das Werbungskostenpauschale für Schauspieler bzw. Bühnenangehörige in Höhe von EUR 837,02. Die Hochrechnung in § 3 Abs. 2 EStG 1988 sei anwendbar…
… 303 BAO wieder aufgenommen und ein neuer Einkommensteuerbescheid 2022 (Arbeitnehmerveranlagung) mit selbem Datum erlassen. Im Zuge dessen wurde eine Hochrechnung bzw Kontrollrechnung nach § 3 Abs 2 EStG 1988 durchgeführt. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 brachte der Bf mit Schriftsatz vom 19.4.2023 Beschwerde ein und…
…erbracht. Eine Berücksichtigung von Spenden als Werbungskosten war infolgedessen zu verneinen, da weder in Hinblick auf die geltend gemachten Geldbeträge die gesetzmäßig geforderten Belege vorgelegt wurden noch ein Zahlungsnachweis vorhanden war. 2. Hochrechnung von Einkünften § 3 Abs. 2 EStG 1988 lautet: "Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie…
…der zur Berechnung des Durchschnittssteuersatzes dem Einkommen hinzugerechnet werde. Mit diesem Durchschnittssteuersatz werde das steuerpflichtige Einkommen dann versteuert. Diese Hochrechnung betreffe allerdings nur jene Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes des Bezuges der genannten Transferleistungen bezogen worden seien. Gleichzeitig während der Zeit der Transferleistungen bezogene Einkünfte…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die genannten Voraussetzungen für eine ordentliche Revision liegen allesamt nicht vor. Der VwGH hatte sich schon mehrfach mit der anzustellenden Um- bzw. Hochrechnung nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 auseinandergesetzt…
…samt Verwaltungsakt am 28.07.2023 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit Beschluss vom 11.10.2024 forderte die zuständige Richterin vom Finanzamt weitere Unterlagen iZm der durchgeführten Hochrechnung und Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes als Vergleichsgrundlage zur angewandten Kontrollrechnung an. Es wurde auch um Stellungnahme ersucht…
…In einem solchen Fall sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen (Hochrechnungsverfahren). Die festzusetzende Steuer wird mit der Höhe begrenzt, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…97/13/0118). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass die während der Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld erhaltenen Pensionseinkünfte von der Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 auszunehmen sind und abweichend von der Berechnung der belangten Behörde nur die Einkünfte des Bf aus…
…Beschwerdeführerin (Bf) folgendermaßen aus: "Wie schon vorab telephoniert geht es nicht um die Höhe der (vom Finanzamt gekürzten) Werbungskosten - diese passen so wie im Bescheid berücksichtigt, sondern lediglich um die zu korrigierende Hochrechnung des steuerfreien AMS-Weiterbildungsgeldes für 1.1.-31.7. weil die Bf…
…Beschwerdeführerin - aufgrund ihrer Eigenschaft als "Grenzgängerin" - ohnedies bei Österreich. Für die Anwendung eines aus dem DBA Österreich-Deutschland stammenden Progressionsvorbehaltes bleibt somit kein Raum. Entsprechend kann für die "Hochrechnung" gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 auch nur die vom belangten Finanzamt im Rahmen des angefochtenen…
…| über 25 000 Euro bis 60 000 Euro | [Grafik] | über 60 000 Euro | [Grafik] Die Bf. wendet sich gegen die Rechtmäßigkeit der Hochrechnung bzw. gegen die Richtigkeit des angewendeten Durchschnittssteuersatzes. Nach Rechtsauffassung der Bf. wäre im Beschwerdefall derart vorzugehen…
…vom 08.03.2023 der beantragte Familienbonus (steuerlich) nicht wirksam geworden sei. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass im Erstbescheid das Arbeitslosengeld nicht berücksichtigt worden sei, weshalb es (nunmehr) zu einer Hochrechnung nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 gekommen sei. Zum Vorlagebericht vom 30.10.2023…
… Doralt, EStG 11 , § 3 Tz 19/1). Die Hochrechnung betrifft nur jene Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes des Bezuges der angeführten Transferleistungen bezogen wurden ("für das restliche Kalenderjahr"). Die Berechnungsmethode hat den Effekt, dass bei Durchführung einer (ArbeitnehmerInnen-)Veranlagung jener Zeitraum, während dessen der Steuerpflichtige…
…das Jahreseinkommen. Die Regelung ist verfassungskonform (VfGH 28.6.1990, G 71/90). Im Fall des Vorliegens bestimmter steuerfreier Bezüge, die nur für einen Teil des Kalenderjahrs bezogen werden, findet eine Hochrechnung der restlichen Einkünfte statt (vgl. Jakom/ Laudacher EStG 2016, § 3 Rz 120, 122…
…bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Strittig ist, ob der angefochtene Einkommensteuerbescheid, der eine Gutschrift von € 1.387,00 ergibt, richtig berechnet wurde. Die Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 betrifft jene Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes des Bezuges von Arbeitslosengeld bezogen wurden…
…wurde die Einkommensteuer für 2020 mit Bescheid vom 26.1.2022 grundsätzlich erklärungsgemäß veranlagt. Aufgrund der steuerfreien Bezüge erfolgten gemäß § 3 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 idgF eine Hochrechnung (s. Beilage 1 zu diesem Erkenntnis) auf einen Jahresbetrag und eine Kontrollrechnung (s. Beilage 2: Einkommensteuerbescheid…