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UFSG RV/0697-G/07Hervorkommen neuer Tatsachen und/oder Beweismittel betreffend die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2009

…Nachschau und die Umsatzsteuersonderprüfung sowie später die Betriebsprüfung durchgeführt habe. Auch innerhalb der Behörde als Gesamtorganisation oder innerhalb derselben Organisationseinheit könnten - bei alleiniger Anschauung aus dem Blickwinkel des jeweiligen konkreten Erstverfahrens später Tatsachen und Beweismittel neu hervorkommen. Gegenständlich wären nicht einmal "die gleichen Akten des…

UFSG RV/0535-G/06Hervorkommen neuer Tatsachen als Voraussetzung für eine amtswegige Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…cit. und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Tatsachen…

UFSG RV/0250-G/05Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2005

…Erhebungen erließ das Finanzamt die nunmehr bekämpften Bescheide gemäß § 303 Abs. 4 BAO mit folgender Begründung: "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…

UFSS RV/0347-S/02Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…Nach Ansicht des Finanzamtes sind daher durch die BP neue Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO hervorgekommen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt somit zu Recht. Im Übrigen wird auf die Tz. 25 des BP Berichtes verwiesen." Die Berufung wurde durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung…

UFSG RV/0694-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund darstellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…

UFSG RV/0693-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…

UFSG RV/0690-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2009

… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…

UFSG RV/0689-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…bis 1988 bei der X-GmbH. In allen Fällen sei die stille Beteiligung in der jeweils vorliegenden Form anerkannt worden. Es seien daher keine die amtswegige Wiederaufnahme begründenden neuen Tatsachen hervorgekommen. Die Begründung für die Beteiligungserweiterung (mit Nachtrag vom 14. Dezember 1988) sei darin gelegen…

UFSW RV/2770-W/07Kein Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2008

…eine nichtselbständige Tätigkeit nicht gegeben seien. Mit Bescheid vom 29. August 2006 nahm das Finanzamt das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2002 wieder auf und begründete diesen Bescheid damit, dass Tatsachen neu hervorgekommen seien. In der dagegen eingebrachten Berufung monierte der Bw. zunächst eine detaillierte Begründung…

UFSG RV/0065-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2008

… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…

UFSK FSRV/0003-K/11Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens; nachträgliches Hervorkommen der wahrheitsgemäßen Zuordnung eines Wirtschaftsgutes kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund für den zuvor lügenden Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.08.2011

…16. Jänner 2006 wider Erwarten doch Bescheidqualität erlangt, dann wäre die Wiederaufnahme aus den nachstehend angeführten Gründen zulässig [erforderlich]: Es lägen neu hervorgekommene Beweismittel vor, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht hätten werden können. Der UFS habe nämlich im Finanzstrafverfahren das Bauprojekt in Wien…

UFSW RV/1741-W/10Antrag auf Wiederaufnahme ohne Hervorkommen neuer Tatsachen sowie Anregung einer Wiederaufnahme von Amts wegen, weil ein Alleinerzieherabsetzbetrag mangels Rechtskenntnis bisher nicht geltend gemacht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid erster Instanz erlassen habe. Der Bw. habe über eine Tatsache, die nachträglich hervorgekommen sei, nachweislich früher Kenntnis erlangt. Der Wiederaufnahmsantrag sei daher verspätet eingebracht worden In der Berufung vom 15. April 2010 (Akt 2007 Seite 6) brachte der Bw…

UFSW RV/2703-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens infolge Hervorkommens der gleichzeitigen Geltendmachung des Pauschbetrages nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 durch beide Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…2007 von Amts wegen wiederaufgenommen und gleichzeitig neue Einkommensteuerbescheide erlassen. Die Begründung der Wiederaufnahmebescheide verweist - in Zusammenhang mit der Begründung der Einkommensteuerbescheide - darauf, dass anlässlich einer nachträglichen Prüfung der Erklärungsangaben neu hervorgekommen sei, dass beide Ehegatten den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung für ihren Sohn T…

UFSG RV/0692-G/08Das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf einen Sachverhalt kann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bekannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2009

… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…

UFSW RV/2053-W/08Nur neu hervorkommende Umstände, die die Einbringung der Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen, berechtigen die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009

…bewilligte Zahlungserleichterungen außer Kraft. Für den Erlass eines Vollstreckungsbescheides gemäß § 230 Abs. 7 BAO müssen Umstände hervorkommen, die die Einbringung der Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen. Dabei kommt es lediglich darauf an, dass diese Umstände der Finanzbehörde in dem in der zitierten Bestimmung angeführten…

UFSF RV/0526-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen (Investmentfonds - Blasebalgfall)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…Veräußerungsverluste aus dem EI Fonds steuerlich anzuerkennen seien. Diese Unterlagen seien erst bei der durchgeführten Betriebsprüfung vorgelegt worden, sodass insoweit neue Tatschen hervorgekommen seien, die die Wiederaufnahme des Verfahrens für das Veranlagungsjahr 1991 rechtfertigten. Mit Schriftsatz vom 21. Oktober 1999 stellte die Bw. einen Antrag…

UFSF RV/0057-F/08Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen im Zusammenhang mit einer Betriebsübertragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…a und c BAO Fälle von falscher Zeugenaussage, Urkundenfälschung oder Vorfragentatbestände. Diese seien im vorliegenden Fall nicht gegeben. Als weitere Voraussetzung komme das Neu-Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln in Frage, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Auch diese Voraussetzungen seien nicht gegeben…

UFSL RV/1050-L/02Wiederaufnahme des Verfahrens bei Hervorkommen des Tätigkeitsumfanges als Geschäftsführerin, Anrechnung von Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…die Jahre 1995, 1996 und 1998 Berufung. Begründend führte sie an, dass im Zuge der Prüfung keine neue Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen seien. Einerseits entsprächen die in den Jahren 1995, 1996 und 1998 erklärten Einkünften jenen Beträgen, welche auch von der Bw. in den einzelnen…

UFSW RV/0383-W/04Wiederaufnahme von amtswegen wegen Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

… 303 Abs 4 BAO erfolgt sei, weil Tatsachen neu hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Mit Eingabe…