…den Einzelverkaufspreisen für Getränke und Speisen abgeleitet wurden. Die neu hervorgekommenen Daten wurden aus Produktmixtabellen entnommen. Nach Auskunft des geprüften Unternehmens wurde betreffend Berechnung der Menüpreise die Kostenmethode gemäß der Entscheidung des EuGH in der Rechtsache C-291/03, My Travel plc angewendet. Die Kalkulation…
…Auch nach Beantwortung des Vorhaltes vom 20.8.2010 sei die Einkommensteuer wiederum endgültig veranlagt worden. Es seien keine neuen Tatsachen hervorgekommen, da durch das Abweichen der tatsächlichen Ergebnisse von jenen laut Prognoserechnung bereits bei Bescheiderlassung von steuerlich nicht relevanten Einkünften auszugehen gewesen und die…
…Nachschau und die Umsatzsteuersonderprüfung sowie später die Betriebsprüfung durchgeführt habe. Auch innerhalb der Behörde als Gesamtorganisation oder innerhalb derselben Organisationseinheit könnten - bei alleiniger Anschauung aus dem Blickwinkel des jeweiligen konkreten Erstverfahrens später Tatsachen und Beweismittel neu hervorkommen. Gegenständlich wären nicht einmal "die gleichen Akten des…
…cit. und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Tatsachen…
…Erhebungen erließ das Finanzamt die nunmehr bekämpften Bescheide gemäß § 303 Abs. 4 BAO mit folgender Begründung: "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…
…Nach Ansicht des Finanzamtes sind daher durch die BP neue Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO hervorgekommen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt somit zu Recht. Im Übrigen wird auf die Tz. 25 des BP Berichtes verwiesen." Die Berufung wurde durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…bis 1988 bei der X-GmbH. In allen Fällen sei die stille Beteiligung in der jeweils vorliegenden Form anerkannt worden. Es seien daher keine die amtswegige Wiederaufnahme begründenden neuen Tatsachen hervorgekommen. Die Begründung für die Beteiligungserweiterung (mit Nachtrag vom 14. Dezember 1988) sei darin gelegen…
…eine nichtselbständige Tätigkeit nicht gegeben seien. Mit Bescheid vom 29. August 2006 nahm das Finanzamt das Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2002 wieder auf und begründete diesen Bescheid damit, dass Tatsachen neu hervorgekommen seien. In der dagegen eingebrachten Berufung monierte der Bw. zunächst eine detaillierte Begründung…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…
…§ 2 EstG dar, weshalb die Verluste in den Streitjahren steuerlich nicht anzuerkennen seien. Die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2016 bis 2018 wird auf das Hervorkommen neuer Tatsachen gestützt und im Bericht auf den S. 5ff. begründet. Auf Grundlage der Feststellungen des Prüfers erließ das Finanzamt die…
Mit der Beschwerde wird die (ersatzlose) Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide beantragt; dies unter Verweis auf die Begründung des gegen die zugrunde liegenden Wiederaufnahme- und Einkommensteuerbescheide gerichteten Vorbringens. Die Festsetzung der gegenständlichen Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO erfolgte nach Ansicht des BFG zu Recht, da die Einkommensteuerbescheide 2016…
…diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus der Sicht anderer Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren…
…nicht aber, dass dieser Vorgang der Einkommensteuer unterliege. Es sei zudem ausschließlich maßgeblich, dass diese Umstände für die Abgabenbehörde neu hervorgekommen und ihr nicht schon im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannt gewesen seien. Wäre der Wissensstand des Abgabepflichtigen maßgeblich, wäre auch jede Außenprüfung unmöglich, da jedem…
…der Zusatzvereinbarung vom 15.10.2010 zum Pachtvertrag vom 1.6.2003, welche im Prüfungsverfahren erstmalig hervorgekommen und mit deren Inhalt sowie mit der Beantwortung des Ersuchens um Ergänzung mit 26.8.2016 liegen neue Tatsachen und Beweismittel vor. Die Wiederaufnahme des Verfahrens war aus…
…Dieser stellte in der Folge fest, dass im Einkommensteuerbescheid 2016 vom 01.02.2018 viel zu geringe Werbungskosten in grob unrichtiger Weise in Abzug gebracht worden wären. Dies sei als neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO zu werten gewesen…
… 303 Abs. 1 BAO lautet: "Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) …. b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…