…1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages…
…Gesetz entspricht. Vielmehr folgt aus der Bestimmung des § 212a Abs. 1 iVm Abs. 9 BAO, dass Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen die im Aussetzungsbescheid mit Rechtskraftwirkung festgestellte, um eine nachträgliche Herabsetzung im Sinn des § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO verminderte Abgabenschuldigkeit ist (vgl. nochmals die…
…Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen…
…Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von € 50,-- nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen…
…Die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen und auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß § 217 Abs 8 BAO für den Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (bzw der Stammabgabe) hingewiesen. Mit Schreiben vom 9. Juni 2009 brachte die Bw einen Vorlageantrag ein. Mit Berufung vom 30…
…im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (etwa durch stattgebende Berufungsentscheidung betreffend Umsatzsteuer 2004) auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Für die Anwendung des § 217 Abs 8 ist dabei bedeutungslos, ob die Herabsetzung der Abgabe ex…
…keine Herabsetzung der anteiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffend A-Straße erfolgte. (Tangente vom 2. November 2000: S 76.017,--, Tangente vom 20. September 2001: S 151.538,--). Da somit durch die abweisende Berufungsentscheidung vom 3. Dezember 2001 keine Herabsetzung der strittigen Abgabenschuld erfolgte…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten besteht in einem Zahlungsaufschub, der auf Grund Abs. 5 erster und zweiter Satz leg. cit…
…einer vollstreckbaren Abgabenforderung in Höhe von 64.757,19 € einschließlich der Kosten des Vollstreckungsverfahrens sprach das Finanzamt mit Bescheid vom 14. 12. 2005 die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung, nämlich die dem Berufungswerber (Bw.) als Abgabenschuldner gegen die Pensionsversicherungsanstalt zustehenden Pensionsansprüche aus. Mit weiterem…
…Antrages alleine reicht nämlich nicht aus, es müssen die Voraussetzungen für die Herabsetzung der Abgabe gegeben sein (allenfalls gerichtliche Entscheidung), auf deren Wirksamkeit die werbende (klagende) Partei möglicherweise keinen Einfluss hat. Der Unabhängige Finanzsenat ist in seiner Rechtsprechung nach Art. 18 B-VG an die…
…an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der…
…habe ihm keine Möglichkeit gegeben, Stellung zu beziehen und nähere Erläuterungen zu liefern. Es liege daher ein Verfahrensmangel vor. Er habe sich als ordentlicher Steuerzahler bemüht, der Pflicht, Abgabenschuldigkeiten zu entrichten, nachzukommen. Dies sei zu Lasten seiner kranken Ehefrau gegangen. Daher habe er eine Ratenzahlung…
…Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat gemäß § 217 Abs. 8 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraus…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht oder auf einem Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht oder auf einem Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…so sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 217 Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2000/142 Säumniszuschläge zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat gemäß Abs 8 leg. cit. auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages…
…Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß…
…Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Der…
…als jeweils eine Abgabe nicht zu Lasten von Rechtsschutzinteressen des Abgabepflichtigen auswirken soll. Keine Herabsetzung einer Abgabenschuld im Sinne des § 217 Abs. 8 BAO liegt bei einer Abschreibung gemäß § 235 BAO (Löschung) oder gemäß § 236 BAO (Nachsicht) der Abgabenschuldigkeit vor. Die Regelung des § 217 Abs…
…nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. (2) Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. ................ (4) Säumniszuschläge sind für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, ............................... (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat…