Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat-10 im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Dr.K.S., als Insolvenzverwalter im Konkurs des Dr.E.F., vom 24. September 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 8. Juli 2011…
…b zweiter Satz FLAG bis Ende Februar 2008 hätte beendet werden müssen, die Bw. jedoch "die Hemmung des Ablaufs der Anspruchsdauer aufgrund von Kindererziehung" beantragt hat. Ihr studierender Sohn D. sei im Jänner 2007 Vater geworden und habe zum Teil die Betreuung des Kindes übernommen…
…wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Gemäß Absatz 4 leg. cit. beginnt die Hemmung des Fristenlaufs mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Absatz 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung (Abs. 3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. …
…einem Bescheid ganz oder teilweise fehlenden Begründung (im Abgabenverfahren) gehemmt wird, im Finanzstrafverfahren nicht anzuwenden. Es ist im Finanzstrafverfahren auch keine vergleichbare ausdrückliche Vorschrift über eine Hemmung der gesetzlichen Rechtsmittelfrist enthalten. Da das FinStrG somit weder eine Regelung enthält, die die Finanzbehörden ermächtigt oder verpflichtet…
…bestehe und das Gesetz keine überwiegende Betreuung verlange. Die vom Finanzamt vorausgesetzte überwiegende Betreuung gelte also vielmehr in Bezug auf Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes und nicht als Voraussetzung für die Hemmung der Studienzeit in Bezug auf die Familienbeihilfe. Laut österreichischer Rechtsordnung sei der Berufungswerber als verheirateter…
…verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Gemäß § 245 Abs. 4 BAO beginnt die Hemmung des Fristenlaufes mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2…
…Abweisung vor dem von ihm beantragten Fristenende nur mehr ein Tag zur Ausarbeitung der Berufung zur Verfügung, nämlich jener, der dem Tag der Zustellung des die Hemmungswirkung beseitigenden Bescheides folgt (vgl. Stoll, BAO, S 2523f). Im gegenständlichen Fall stellte der steuerliche Vertreter des Bw mit…
…wird durch einen Antrag auf Fristverlängerung der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Gemäß § 245 Abs. 4 BAO beginnt die Hemmung des Fristenlaufes mit dem Tag der Einbringung des Antrages (§ 245 Abs. 2 oder 3 BAO) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (§ 245 Abs…
…Gründen, erforderlichenfalls auch wiederholt, verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. (4) Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2…
…verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt. Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird (§ 245 BAO). Die Verlängerung…
…erster oder zweiter Satz handelt." Aus dieser Regelung ergibt sich, dass nur rechtzeitig - das heißt vor Fälligkeit oder vor einem sonstigen Zahlungstermin - eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen die Hemmung der Einbringung der betroffenen Abgabenschuldigkeiten zwingend zur Folge haben. Diese Voraussetzungen lagen aber im Berufungsfall nicht vor. Das Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 19. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Jänner 2011 betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen entschieden: Der Berufung wird hinsichtlich des Säumniszuschlages für die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 28. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10. Dezember 2007 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…ist eine Nachfrist im Sinne des § 230 Abs. 2 BAO. Soweit die Hemmung der Einbringung im Sinne dieser Bestimmung gehemmt ist, kommt der Nachfrist auch säumniszuschlagsvermindernde Wirkung zu. Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Einkommensteuer 1992 bis 1994 am 25. März 2004 fällig und ihre Einbringung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RM, vertreten durch Dr.M, vom 21. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch DE, vom 8. Oktober 2004 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) entschieden: Der Berufung…
…Entscheidung der Finanzstrafbehörde erster Instanz zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ausgeführt wurde, ohnehin derzeit eine Hemmung des Strafvollzuges gegeben ist. Der Termin für einen Rehabaufenthalt wurde lediglich mit einer ungefähren Zeitangabe versehen, dies stellt keinen triftigen Grund für einen weiteren Strafaufschub dar. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 20. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 5. September 1996 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für das Jahr 1995 entschieden…
…verlängert werden. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Berufungsfrist gehemmt (§ 245 Abs. 3 BAO). Die Hemmung des Fristenlaufes beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrages (Abs. 2 oder 3) und endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung (Abs. 2) oder…
…eingebracht worden und habe eine Hemmung des Laufes der Rechtsmittelfrist gemäß § 245 Abs. 4 BAO bewirkt. Der abweisende Bescheid vom 6. Dezember 2001 zum letztgenannten Fristverlängerungsansuchen sei dem Bw. am 10. Dezember 2001 zugestellt worden. Somit habe an diesem Tag die Hemmung der Rechtsmittelfrist gemäß …
…ergibt sich somit, dass die Berufungsfrist, dadurch dass keine Abweisung der ersten drei Fristverlängerungsanträge innerhalb der beantragten Fristen erfolgte, zuletzt bis zum 30. November 2001 verlängert wurde. Eine Hemmung der Berufungsfrist mit der vom Bw. vermeint Wirkung, dass nach Abweisung des vierten Fristverlängerungsansuchens, noch die…