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UFSW RV/2626-W/11Veräußerungsgewinn oder laufender bei Verkauf eines Kundenstocks
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2013

…dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist. Daraus ist hinsichtlich der vom Bw. mit € 10.000.- rückgestellten allgemeinen Haftungsrisiken - welche überdies offenbar bis dato noch nicht in einer Verbindlichkeit gemündet sind, da in der Vorhaltsbeanwortung dazu keine Ausführungen enthalten sind - erkennbar…

UFSL RV/0317-L/06Beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H-GmbH, vertreten durch Karl Fusseis, 4910 Ried, Bahnhofstraße 63, vom 15. Februar 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Linz vom 15. Dezember 2005 betreffend Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 für die Jahre…

UFSI RV/0364-I/02Gesellschaftsvertraglich vereinbarter “Vorausverlust” für den Kommanditisten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003

…einem ergebnisunabhängigen Vorweggewinn des persönlich haftenden geschäftsführenden Komplementärs. Zweck dieser Regelung sei es, dessen Arbeitseinsatz als Geschäftsführer zu entlohnen und sein Haftungsrisiko abzugelten. Der Komplementär solle hiefür "unabhängig vom Ergebnis eine Entlohnung von 250.000 ATS" erhalten. Die Gesellschafter hätten genauso gut ein Geschäftsführerentgelt in…

UFSW RV/0345-W/06Höhe der Haftungsprämie an den Komplementär
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2010Teil 2/2

…Beurteilung der Angemessenheit der Haftungsentschädigung zu berücksichtigen ist. Im Jahr 1999 wurde seitens der Bw. keine Haftungsprämie als Ausgleich für das Haftungsrisiko an die V- GmbH bezahlt. Strittig sind im gegenständlichen Verfahren 1. die Höhe und die Bemessungsgrundlage einer Haftungsprämie an den Komplementär und 2…

UFSW RV/3262-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung bei Stückzinsen sowie Depotentnahmen gem § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 2/3

…von der Rechtsauffassung der Abgabenbehörde unterscheidet. Eine Unbestimmtheit des Gesetzes dürfe keineswegs zulasten des Haftungspflichtigen gehen. Es wäre unverhältnismäßig und daher eindeutig gleichheitswidrig, wenn das Haftungsrisiko eines Haftungsverpflichteten sich dadurch erhöht, weil die gesetzlichen Grundlagen, die die Vorschreibung der Steuer, zu deren Haftung der Haftungs…

UFSG RV/0394-G/09Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2012

…wird geregelt, dass der wirtschaftliche Vorteil und das wirtschaftliche Risiko allein beim Komplementär liegen und der Kommanditist nicht an der Substanz der Gesellschaft beteiligt sei. Der Kommanditist wird vom Komplementär im Innenverhältnis von jedem Haftungsrisiko, das aus dem Betrieb der Geschäfte dieser Gesellschaft entsteht, vollkommen…

UFSG RV/0793-G/09Dienstverhältnis oder freiberufliche Tätigkeit eines Vertretungsarztes?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2011

…Fortbildungen sind im Normfall nach exakten Plänen zu besuchen, während ein Vertretungsarzt Fortbildungen und Fachliteraturstudium eigenverantwortlich - im Sinne des Berufsrechts - durchführen muss. Aus den unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist erkennbar, dass das Haftungsrisiko eines Vertretungsarztes, welcher ohne Dienstaufsicht und ohne standardmäßige Qualitätsrichtlinien wesentlich höher ist. Die Gefahr…

UFSS RV/0476-S/09Einbringungsverträge (Art. III UmgrStG) müssen fremdüblich sein; Einbringungsfähigkeit eines Einmann-Unternehmensberatungsbetriebes; Einkunftsart der Alleingeschäftsführung einer GmbH und Abgrenzung zur Unternehmensberatung (§ 22 Z 1 lit. b EStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2010Teil 8/8

…dass daraus wenn überhaupt dann nur ein sehr begrenztes Haftungsrisiko abgeleitet werden könnte. Ein solches Risiko wurde etwa auch vom Zeugen [Zeuge_MC] verneint. Der Berufungswerber selbst geht davon aus, dass das (Haftungs-)Risiko als Geschäftsführer höher ist als das eines Unternehmensberaters ("die Verantwortung als…

UFSW RV/0345-W/06Höhe der Haftungsprämie an den Komplementär
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2010Teil 1/2

…der Höhe von 1% des eingezahlten Stammkapitals der E- GmbH. Die gesellschaftsvertraglich vorgesehene Gewinnverteilung sei in der Regel anzuerkennen. Der Komplementär-GmbH sei neben dem Ersatz der Geschäftsführungsvergütung grundsätzlich auch das Haftungsrisiko abzudecken. Für die GmbH sei zumindest eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals vorzusehen…

UFSW RV/1697-W/04Keine Grunderwerbsteuerbefreiung, wenn Grundstücke nicht in die Gesellschaft eingebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2007

…Im Punkt III. dieses Vertrages wurde festgehalten: "Anstelle der Bezahlung eines Übergabspreises hat die "übernehmende Partei" der "übergebenden Partei" nachstehende Gegenleistungen zu erbringen: Übernahme eines Haftungsrisikos: Die "übernehmende Partei erklärt ihr ausdrückliches Einverständnis, daß nachstehende Pfandrechte für bei der ..... aufgenommene Darlehen weiterhin im Grundbuch ob…

UFSW RV/1696-W/04Keine Grunderwerbsteuerbefreiung, wenn die Grundstücke nicht in die Gesellschaft eingebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2007

…Im Punkt III. dieses Vertrages wurde festgehalten: "Anstelle der Bezahlung eines Übergabspreises hat die "übernehmende Partei" der "übergebenden Partei" nachstehende Gegenleistungen zu erbringen: Übernahme eines Haftungsrisikos: Die "übernehmende Partei erklärt ihr ausdrückliches Einverständnis, daß nachstehende Pfandrechte für bei der ..... aufgenommene Darlehen weiterhin im Grundbuch ob…

UFSW RV/1695-W/04Keine Grunderwerbsteuerbefreiung, wenn Grundstücke nicht in die Gesellschaft eingebracht werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2007

…Im Punkt III. dieses Vertrages wurde festgehalten: "Anstelle der Bezahlung eines Übergabspreises hat die "übernehmende Partei" der "übergebenden Partei" nachstehende Gegenleistungen zu erbringen: Übernahme eines Haftungsrisikos: Die "übernehmende Partei erklärt ihr ausdrückliches Einverständnis, daß nachstehende Pfandrechte für bei der ..... aufgenommene Darlehen weiterhin im Grundbuch ob…

UFSW RV/1365-W/06DB/DZ-Pflicht eines Gesellschafter-GF
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2006

…auf die wirtschaftliche Situation Gelder zu entnehmen, sodass auch die von ihm nicht zu kontrollierenden Außeneinflüsse eine direkte Auswirkung auf seine persönliche Gewinnsituation hätten und er dadurch das unternehmerische Risiko trage. Weiters trage der GF auch ein Haftungsrisiko, da bei einer notwendigen Kreditbelastung der Gesellschaft…

UFSW RV/1261-W/05Nachversteuerung von Leistungsentgelten, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausbezahlt worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2006

…beim Polier; dass sie bezüglich Arbeitszeit, Arbeitserfolg und Arbeitsqualität kontrolliert werden, und zwar von Herrn M.; dass die Firma M. KEG das Gewährleistungs- und Haftungsrisiko trage; dass sie es Herrn M. melden müssen, wenn sie krank sind oder auf Urlaub gehen; auf die Frage, ob…

UFSG RV/0197-G/02DB- und DZ-Pflicht für die Gehälter der Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2004

…erhobenen Vorlageantrag bringt die Berufungswerberin vor, dass eine Komponente des Geschäftsführergehaltes erfolgs- und umsatzabhängig sei und der Geschäftsführer, anders als ein in das Unternehmen eingegliederter Dienstnehmer, das Haftungsrisiko eines Geschäftsführers trage. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 41 Abs. 1 FLAG haben den Dienstgeberbeitrag alle…

UFSW RV/3944-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 2/2

…müsse die Behörde, wenn sich die Bank, die ja das Haftungsrisiko trage, für eine Auffassung entscheide und zwar in allen Fällen, diese Auffassung anerkennen und wäre die Heranziehung der Bank zur Haftung ein grober Ermessensmissbrauch. Gegenständlich liege eine besondere Konstellation mit der Dreiecksbeziehung Fiskus - Bank…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 3/3

…treffen. Die Haftung ist nach Ansicht der Berufungsbehörde nicht nur dem Grunde nach unbedenklich, sondern auch das Erfordernis der adäquaten Begrenzung des Haftungsumfanges ist als erfüllt anzusehen, weil das Haftungsrisiko für den Haftenden abschätzbar war. Dies umso mehr, als es beim Haftungspflichtigen selbst gelegen ist…

UFSW RV/3942-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2004Teil 3/3

…treffen. Die Haftung ist nach Ansicht der Berufungsbehörde nicht nur dem Grunde nach unbedenklich, sondern auch das Erfordernis der adäquaten Begrenzung des Haftungsumfanges ist als erfüllt anzusehen, weil das Haftungsrisiko für den Haftenden abschätzbar war. Dies umso mehr, als es beim Haftungspflichtigen selbst gelegen ist…

UFSW RV/0716-W/021) Mangelnder Nachweis der Nutzungsdauer eines Gebäudes. 2) Die Gründungskosten einer KEG sind sofort abzusetzen. 3) Der Gesellschaftsvertrag kann die Kommanditistin von der Verlustbeteiligung ausschließen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2003

…Kommanditistin ist die sonst einkommenslose Tochter des damaligen Vollhafters, das Haftungsrisiko des Komplementärs wurde nicht abgegolten, für A wurde auch keine Verzinsung seiner eigenen Einlage (laut Gesellschaftsvertrag ATS 300.000,00) vereinbart. Nach dem Tod des Komplementärs wurde laut Einantwortungsurkunde dessen Gattin C Komplementärin der…

UFSG RV/0023-G/04Beitragspflicht für Bezüge eines an einer GmbH wesentlich beteiligten Gesellschafters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.07.2006

…und im Namen der GmbH, gleichzeitig erwerbe Herr K. Anspruch auf Provision. Die GmbH werde aus Gründen der Minimierung des Haftungsrisikos zwischengeschaltet und erhalte dafür auch ein Entgelt, indem Herr K. nicht Anspruch auf den vollen Gewinn aus dem Geschäft hat. Das Provisionssystem sei in…