…9 BAO zum Vorwurf gemacht werden. Da es solcherart an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme mangle, werde die ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides beantragt. Das Finanzamt legte die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz unmittelbar zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 80 Abs…
…aufgrund der späteren Bezahlung mit 15. Oktober 2003 anerkannt wurde. Aber auch bei einer Fälligkeit 15. 10. 2003 liege eine Haftungsinanspruchnahme vor, da Lohnsteuer Treuhandgeld darstelle, und nicht dazu verwendet werden dürfe den Sollsaldo bei der Bank zu reduzieren. Da der Haftungspflichtige die einbehaltende Lohnsteuer…
…Das gemeinschuldnerische Unternehmen wurde über Gerichtsbeschluss am 12. Juni 2002 zur Gänze geschlossen. Die bisherigen Dienstnehmer, die mit einer Ausnahme bereits vor Konkurseröffnung ausgeschieden sind, können daher nicht mehr weiter beschäftigt werden. Hauptgläubiger ist die Volkskreditbank AG mit einer Forderung v. € 441.098,70…
…der Jahressteuererklärung handelt, die der GmbH im November 2001 vorgeschrieben wurde, erst unmittelbar vor Konkurseröffnung am 7. Jänner 2002 zahlbar war und nicht entrichtet wurde. Da die Nachforderung an Straßenbenützungsabgabe 2000 tatsächlich eine rückständige Selbstbemessungsabgabe aus den Monaten 1-12/2000 darstellt, war sie ungeachtet…
…treffe an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben entgegen behördlicher Annahme kein Verschulden, da sämtliche Haftungsschuldigkeiten erst unmittelbar vor Konkurseröffnung der Gesellschaft fällig geworden, bereits ab September 1996 aber die erforderlichen finanziellen Mittel zur Abgabenentrichtung wie auch zur Bestreitung anderer offener Verbindlichkeiten nicht mehr vorhanden gewesen…
…Vermögen der F-GmbH das Konkursverfahren eröffnet. In einem Vorhalt vom 17.3.2000 wies das Finanzamt den Berufungswerber auf diese Konkurseröffnung sowie auf nicht entrichtet, vor Konkurseröffnung fällig gewesene und detailliert aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten der F-GmbH in Höhe von 2,133.612,- S hin…
…September 2006 den Konkurs anmelden müssen. Vom Masseverwalter seien keine Zahlungen an Gläubiger, die innerhalb von sechs Monaten vor Konkurseröffnung befriedigt worden seien, zu Gunsten der Masse zurück gefordert worden, so dass es zu keiner Gläubigerbevorzugung durch den Geschäftsführer gekommen sei. Im Jahr 2001 habe…
…Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern es sind lediglich die Erfolgsaussichten anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen. Erfolgversprechend war die dem Aussetzungsantrag zugrundeliegende Berufung gegen den Haftungsbescheid hinsichtlich der Lohnsteuer 12/01, da diese Abgabe erst nach Konkurseröffnung fällig war, und insoweit eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. ausgeschlossen war. In…
…aus welcher ersichtlich ist, dass unmittelbar vor der Konkurseröffnung ein Obligo der GmbH in Höhe von € 1.643.501,95 bestand. Es werde daher beantragt der Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid seinem gesamten Inhalt nach aufzuheben. Darüber hinaus wurde die Anberaumung…
…zur Kenntnis gebracht. Das Finanzamt ging für dieses Jahr konkret bisher von Fälligkeiten jeweils am 15. Jänner 2010, somit kurz vor Konkurseröffnung aus. Es ist daher auch hier die Durchführung eines Vorhalteverfahrens, in dem dem Bw im Sinne der Beweislastumkehr Parteiengehör einzuräumen sein wird, unumgänglich.…
…Fa. B-GmbH eröffnet worden. Die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag sowie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag jeweils für 03/2011 und die Umsatzsteuer 02/2011 seien daher vor Konkurseröffnung noch nicht fällig gewesen, weswegen auch keine Haftung des Bw. gegeben sein könne. Die Lohnsteuer 02/2011, der…
…betreffend Lohnsteuern (in den letzten drei Monaten seien keine Löhne mehr gezahlt worden, gemeint wohl vor Konkurseröffnung) geht schon deshalb ins Leere, da für die letzten Monate vor Konkurseröffnung keine Lohnsteuerbeträge in Haftung gezogen wurden. Für die Lohnsteuerbeträge der Zeiträume 10/2003 bis 12/2003…
…gewesen wäre. Zug um Zug Zahlungen führten aber zu keiner Ungleichbehandlung der Gläubiger. Die Voraussetzungen für eine Haftungsinspruchnahme des Bw. lägen daher nicht vor. Verwiesen werde auf die Kreditorenliste, die mit dem Konkurseröffnungsantrag vorgelegt worden sei. In einem weiteren Ersuchen um Ergänzung vom 8. Mai…
…ein halbes Jahr vor Konkurseröffnung die GmbH bereits insolvent gewesen und dementsprechend für die Nichteinhaltung der Fälligkeiten, mit Ausnahme von Lohnsteuerforderungen, kein schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers angenommen werde. Dies führe dazu, dass von der Haftungsinanspruchnahme für Umsatzsteuer 2003 in Höhe von € 4.715,13…
…der Gesellschaft ein Verschulden treffe, da nicht das Verschulden an der Insolvenz ins Gewicht falle, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung und ist weiters davon ausgegangen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Geschäftsführer darzutun habe, weshalb er nicht dafür Sorge…
…nicht gemeldete Lohnabgaben bekannt, nämlich an Konkursforderungen für Zeiträume vor der Konkurseröffnung Lohnsteuer in Höhe von S 261.192,00, einen Dienstgeberbeitrag von S 91.933,00 sowie einen Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von S 10.623,00 sowie an Masseforderungen Lohnsteuer in Höhe von S…
…noch seine Funktion niedergelegt. Damit trifft ihn ein haftungsrelevantes Verschulden im Sinne des § 9 BAO. Im gegenständlichen Fall ist aber davon auszugehen, dass auch ohne diese Pflichtverletzung die haftungsgegenständliche Abgabe vor Konkurseröffnung nicht mehr entrichtet worden wäre. Hätte der Berufungswerber tatsächlich versucht, die Behinderung in…
…Folgenden Abgaben, die vor Konkurseröffnung fällig gewesen wären, seien nicht entrichtet worden: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Körperschaftsteuer | 2006 | 13.059,95 | Anspruchszinsen | 2006 | 497,70 | Säumniszuschlag 1 | 2008 | 261,73 | Eintreibungsgebühr | 2008…
…Falle einer Haftungsinanspruchnahme frühestens ab dem Jahr 2012 mit einem Zahlungseingang zu rechnen wäre. Mit Vorhalt vom 14.5.2007 wies das Finanzamt den Berufungswerber auf das abgeschlossene Konkursverfahren bei der Primärschuldnerin hin. Er sei als Geschäftsführer für die Entrichtung näher aufgegliederter, vor Konkurseröffnung fällig…
…12.2006 das Konkursverfahren eröffnet wurde. In einem Vorhalt vom 21.2.2007 wies das Finanzamt den Berufungswerber darauf hin, dass näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt 839.584,47 €, die vor Konkurseröffnung fällig gewesen wären, nicht entrichtet worden seien. Er möge darlegen…