…9 BAO zum Vorwurf gemacht werden. Da es solcherart an den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme mangle, werde die ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides beantragt. Das Finanzamt legte die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz unmittelbar zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 80 Abs…
…aufgrund der späteren Bezahlung mit 15. Oktober 2003 anerkannt wurde. Aber auch bei einer Fälligkeit 15. 10. 2003 liege eine Haftungsinanspruchnahme vor, da Lohnsteuer Treuhandgeld darstelle, und nicht dazu verwendet werden dürfe den Sollsaldo bei der Bank zu reduzieren. Da der Haftungspflichtige die einbehaltende Lohnsteuer…
…Haftungsbescheid und Konkurseröffnung 29.1. Sachverhalt Bei einer Lohnsteuerprüfung wegen Konkurseröffnung wird die Lohnsteuer für Jänner bis April unter einem mit Haftungsbescheid geltend gemacht. Die Konkurseröffnung erfolgt am 8. Mai. 29.2. Frage Besteht die Möglichkeit einer Aufteilung, sodass die Haftungsinanspruchnahme für vor Konkurseröffnung fällige…
…Das gemeinschuldnerische Unternehmen wurde über Gerichtsbeschluss am 12. Juni 2002 zur Gänze geschlossen. Die bisherigen Dienstnehmer, die mit einer Ausnahme bereits vor Konkurseröffnung ausgeschieden sind, können daher nicht mehr weiter beschäftigt werden. Hauptgläubiger ist die Volkskreditbank AG mit einer Forderung v. € 441.098,70…
…der Jahressteuererklärung handelt, die der GmbH im November 2001 vorgeschrieben wurde, erst unmittelbar vor Konkurseröffnung am 7. Jänner 2002 zahlbar war und nicht entrichtet wurde. Da die Nachforderung an Straßenbenützungsabgabe 2000 tatsächlich eine rückständige Selbstbemessungsabgabe aus den Monaten 1-12/2000 darstellt, war sie ungeachtet…
…treffe an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben entgegen behördlicher Annahme kein Verschulden, da sämtliche Haftungsschuldigkeiten erst unmittelbar vor Konkurseröffnung der Gesellschaft fällig geworden, bereits ab September 1996 aber die erforderlichen finanziellen Mittel zur Abgabenentrichtung wie auch zur Bestreitung anderer offener Verbindlichkeiten nicht mehr vorhanden gewesen…
…bevorzugt behandelt wurde, da durch das Einschreiten des Masseverwalters ein Betrag von 15.000,- € wieder an die Masse zurückfloss vermag am Ergebnis nichts ändern, denn die Zahlung betraf Abgaben, die vor der Haftungsinanspruchnahme fällig waren. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung…
…Beschwerdeführer bereits am 17. Mai 2009 aus der GmbH ausgeschieden ist und seine Geschäftsführertätigkeit somit vor Erlassung der Nachforderungsbescheide vom 26. Mai 2010 und insbesondere vor Konkurseröffnung im Jahr 2012 längst beendet hatte und im Jahr 2017, dem Jahr seiner Haftungsinanspruchnahme, die gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfrist…
…Vermögen der F-GmbH das Konkursverfahren eröffnet. In einem Vorhalt vom 17.3.2000 wies das Finanzamt den Berufungswerber auf diese Konkurseröffnung sowie auf nicht entrichtet, vor Konkurseröffnung fällig gewesene und detailliert aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten der F-GmbH in Höhe von 2,133.612,- S hin…
…September 2006 den Konkurs anmelden müssen. Vom Masseverwalter seien keine Zahlungen an Gläubiger, die innerhalb von sechs Monaten vor Konkurseröffnung befriedigt worden seien, zu Gunsten der Masse zurück gefordert worden, so dass es zu keiner Gläubigerbevorzugung durch den Geschäftsführer gekommen sei. Im Jahr 2001 habe…
…Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern es sind lediglich die Erfolgsaussichten anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen. Erfolgversprechend war die dem Aussetzungsantrag zugrundeliegende Berufung gegen den Haftungsbescheid hinsichtlich der Lohnsteuer 12/01, da diese Abgabe erst nach Konkurseröffnung fällig war, und insoweit eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. ausgeschlossen war. In…
…jedoch in keiner Weise nachgekommen, da von ihm lediglich Kontoauszüge über den Haftungszeitraum mit dem Bemerken vorgelegt wurden, dass die Umsatzsteuer bis einen Monat vor Konkurseröffnung immer korrekt entrichtet worden sei und nicht beurteilt werden könne, wie es zu Differenzen bzw. den möglichen Rückstand gekommen…
…aus welcher ersichtlich ist, dass unmittelbar vor der Konkurseröffnung ein Obligo der GmbH in Höhe von € 1.643.501,95 bestand. Es werde daher beantragt der Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid seinem gesamten Inhalt nach aufzuheben. Darüber hinaus wurde die Anberaumung…
…zur Kenntnis gebracht. Das Finanzamt ging für dieses Jahr konkret bisher von Fälligkeiten jeweils am 15. Jänner 2010, somit kurz vor Konkurseröffnung aus. Es ist daher auch hier die Durchführung eines Vorhalteverfahrens, in dem dem Bw im Sinne der Beweislastumkehr Parteiengehör einzuräumen sein wird, unumgänglich.…
…Fa. B-GmbH eröffnet worden. Die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag sowie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag jeweils für 03/2011 und die Umsatzsteuer 02/2011 seien daher vor Konkurseröffnung noch nicht fällig gewesen, weswegen auch keine Haftung des Bw. gegeben sein könne. Die Lohnsteuer 02/2011, der…
…betreffend Lohnsteuern (in den letzten drei Monaten seien keine Löhne mehr gezahlt worden, gemeint wohl vor Konkurseröffnung) geht schon deshalb ins Leere, da für die letzten Monate vor Konkurseröffnung keine Lohnsteuerbeträge in Haftung gezogen wurden. Für die Lohnsteuerbeträge der Zeiträume 10/2003 bis 12/2003…
…gewesen wäre. Zug um Zug Zahlungen führten aber zu keiner Ungleichbehandlung der Gläubiger. Die Voraussetzungen für eine Haftungsinspruchnahme des Bw. lägen daher nicht vor. Verwiesen werde auf die Kreditorenliste, die mit dem Konkurseröffnungsantrag vorgelegt worden sei. In einem weiteren Ersuchen um Ergänzung vom 8. Mai…
…wie bereits oben angeführt, dass lediglich lohnabhängige Abgaben eines Monats kurz vor Konkurseröffnung offengeblieben sind. Aufgrund des sehr eingeschränkten Haftungszeitraumes und der Höhe des offen gebliebenen Haftungsbetrages (der im Verhältnis als auch absolut verglichen mit anderen Haftungsfällen als relativ gering anzusehen ist) ist davon auszugehen…
…da daraus ohnedies nicht ersichtlich ist, welche Zahlungen vor Konkurseröffnung an verschiedene Gläubiger vorgenommen wurden oder nicht. Zudem wurde die Bf vom Finanzamt auf die nach ständiger Rechtsprechung des VwGH geltende Beweisvorsorgepflicht hingewiesen. Dabei ist auch zu beachten, dass im Vorlageantrag den Ausführungen in der…
…22, erfolgte Umbuchung sei gesetzeswidrig, weil das Guthaben laut Buchungsmitteilung vom 10.9.2014 auf steuerrelevante Tatbestände aus dem Zeitraum vor Konkurseröffnung über K bzw. die G.GmbH und die S.OG zurückzuführen sei und somit grundsätzlich eine Forderung der Insolvenzmasse gegen das Finanzamt darstelle…