RIS AI
47 767 Treffer486 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0054-I/11Haftungsinanspruchnahme eines nicht tatsächlich die Geschäftsführung ausübenden Geschäftsführers einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…Dagegen sprechende Umstände sind nicht ersichtlich. Das Finanzamt ist daher zutreffend davon ausgegangen, dass alle Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme vorliegen. Die Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensentscheidung iSd § 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung…

UFSI RV/0198-I/08Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO für eine Abgabenschuldigkeit, deren Fälligkeit nach dem Zeitraum der Geschäftsführung liegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2011

…Geschäftsführerin H. diese die Abgaben abführen müssen. Weiters wurde vorgebracht, dass die Haftungsinanspruchnahme eine Ermessensentscheidung sei. Der Haftungsbescheid enthalte aber keine Begründung zum Ermessen. Die Haftungsinanspruchnahme stelle sowohl eine persönliche als auch eine sachliche Unbilligkeit dar. Außerdem habe die tatsächliche Geschäftsführung S. inne gehabt. Die…

UFSI RV/0830-I/07Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO bevor der endgültige Abgabenausfall feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2011

… 25 FinStrG" im Prüfungsbericht, führte das Finanzamt aus, dass die Haftungsinanspruchnahme unabhängig vom Grad des Verschuldens aufgrund schuldhafter Pflichtverletzung erfolge. Leichte Fahrlässigkeit reiche aus. Dagegen richtet sich der mit Eingabe vom 25. Oktober 2007 erhobene Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…

UFSI RV/0526-I/10Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO bevor der endgültige Abgabenausfall feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.09.2011

…längst ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses gestellt werden müssen. Eine solche Antragstellung sei aber schuldhaft nicht erfolgt. Aus diesem Grunde sei die Haftungsinanspruchnahme vorzunehmen gewesen. Aufgrund weiterer festgestellter Umstände seien an andere Gläubiger (z.B. Löhne an Dienstnehmer) Zahlungen geleistet worden und somit die…

UFSI RV/0723-I/08Haftungsinanspruchnahme nach § 27 Abs. 9 UStG idF BGBl I 132/2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…die Leistungsbeziehung eingehende Unternehmer es nur für möglich gehalten hat, dass die Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmer nicht abgeführt wird. Es kommt somit auf den Beweis der Wissentlichkeit an. Als Voraussetzungen für eine eventuelle Haftungsinanspruchnahme nach § 27 Abs. 9 UStG sind demnach: a) Der die Leistung…

UFSI RV/0880-I/10Zahlungen aus der Haftungsinanspruchnahme (§ 9 Abs. 1 BAO) als nachträgliche Betriebsausgaben bei Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…als die Aufwendungen mit der ehemaligen Tätigkeit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Im vorliegenden Berufungsfall besteht Streit darüber, ob der vom Bw. infolge Haftungsinanspruchnahme (§ 9 Abs. 1 BAO) bezahlte Abgabenbetrag von 6.789,90 € im Zusammenhang mit seiner früheren Funktion als Geschäftsführer steht und als…

UFSI RV/0156-I/06Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO vor Feststellung des endgültigen Abgabenausfalls
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.06.2008

…vom 20. 10. 2005 zog das Finanzamt den Bw. zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der KG betreffend Umsatzsteuer, Lohnabgaben und Kammerumlage im Gesamtbetrag von 35.075,29 € heran. Laut Spruch des Haftungsbescheides wurde die Haftungsinanspruchnahme auf die §§ 9, 12 und 80 BAO gestützt. Begründend führte…

UFSW RV/0447-W/05Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 BAO vor Feststellung des endgültigen Abgabenausfalles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…Haftungsverfahren und andererseits die Position eines Konkursgläubigers im Konkurs der Primärschuldnerin zu, während sich die Abgabenbehörde zweiter Instanz auf die Beurteilung zu beschränken hat, ob die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Bw. vorliegen. Im Hinblick auf die Stellung des Finanzamtes als Konkursgläubiger erscheint es nach…

UFSS RV/0432-S/06Haftungsinanspruchnahme nach § 27 Abs. 9 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.05.2007

…warum die Firma G.GmbH zahlungsunfähig wurde, sondern dass sie im Haftungszeitraum zahlungsunfähig war. Für eine Haftungsinanspruchnahme nach der Bestimmung des 27 Abs 9 UStG ist relevant, dass die ausgewiesene Umsatzsteuer im März 2006 vom leistenden Unternehmen vorsätzlich nicht abgeführt wurde und im vorliegenden Fall…

UFSI RV/0380-I/04Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 Abs. 1 BAO ohne erstinstanzliche Feststellung des endgültigen Abgabenausfalles
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.04.2007

…für in einer Beilage im Einzelnen nach Umsatzsteuer, Lohnabgaben und verschiedenen Nebenansprüchen näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten der H-GmbH & Co. KG im Gesamtbetrag von 61.785,26 € herangezogen. Laut Spruch des Haftungsbescheides wurde die Haftungsinanspruchnahme auf die Bestimmungen der §§ 12, 9 und 80 BAO gestützt…

UFSW RV/1053-W/03Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

… 13 Abs. 2 ErbStG nicht verlangt. Die Haftungsinanspruchnahme liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensentscheidungen sind innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Nach Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates liege im Falle von Einbringungsschwierigkeiten ein Ermessensspielraum nicht mehr vor. Zunächst wird…

UFSW RV/1473-W/06Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

… 13 Abs. 2 ErbStG nicht verlangt. Die Haftungsinanspruchnahme liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Ermessensentscheidungen sind innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Nach Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates liege im Falle von Einbringungsschwierigkeiten ein Ermessensspielraum nicht mehr vor. Zunächst wird…

UFSI RV/0332-I/04Haftungsinanspruchnahme des (einzigen) Komplementärs einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2006

…Bw. als persönlich haftender Gesellschafter der KEG zur Haftung herangezogen worden sei. In der dagegen erhobenen Berufung wandte der Bw. ein, dass die Voraussetzungen für seine Haftungsinanspruchnahme nicht gegeben seien, weil sich im Konkurs über das Vermögen der KEG herausgestellt habe, dass der Bw. nur…

UFSI RV/0320-I/02Haftungsinanspruchnahme trotz fehlender formeller Rechtskraft der Bescheide über den Abgabenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2004

…Februar 2001 und 29. Juni 2001 über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für 2001. Nach Ansicht des Berufungswerbers sei die Haftungsinanspruchnahme deshalb unzulässig, weil der Haftungsbescheid zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, als die Berufung der GmbH gegen die dem Haftungsverfahren zugrunde liegenden Abgabenbescheide noch unerledigt war…

UFSL RV/0059-L/04Haftungsinanspruchnahme gemäß § 27 Abs. 9 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…unrichtigerweise vom Gatten gesprochen. Da es sich um eine KEG handle, könne es sich hier wohl nur um den Gatten der Komplementärin handeln. Mit der KEG sei Herr GM nicht verheiratet. Damit würden die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 27 Abs. 9 UStG 1994 auf…

UFSI RV/0102-I/03Haftungsinanspruchnahme gemäß § 12 BAO nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens infolge Erfüllung des Zahlungsplanes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…Gesellschaft als Gesamtschuldner persönlich, unbeschränkt und unmittelbar (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 153). Der Berufungswerber wendet sich gegen seine Haftungsinanspruchnahme zunächst mit dem Argument, dass das über sein Vermögen eröffnete Schuldenregulierungsverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplanes mit Gerichtsbeschluss vom 2. Juli 2002 gemäß § 196 KO aufgehoben…

UFSL RV/0098-L/03Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer, keine Aussetzung der Einhebung bei wenig erfolgversprechender Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2003Teil 1/2

…gegen den Haftungsbescheid wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf Lohnsteuer für November 2001 in Höhe von 37.858,91 € eingeschränkt. Der Berufung gegen den Bescheid betreffend Aussetzung der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben wird dahin stattgegeben, dass die Aussetzung der Einhebung der Lohnsteuer…

UFSL RV/0098-L/03Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer, keine Aussetzung der Einhebung bei wenig erfolgversprechender Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2003Teil 2/2

Hinsichtlich der Lohnsteuer 11/01 wertete das Finanzamt die Berufung jedoch zu Recht als wenig erfolgversprechend. Da die Überweisungsbelege tatsächlich keine Verrechnungsweisungen enthielten, lag keine Entrichtung der Lohnsteuer 11/01 vor. Aus dem auf eine unzutreffende Verrechnung der Überweisungen gerichtete Vorbringen war für das Haftungsverfahren…

UFSL RV/0979-L/02Haftungsinanspruchnahme bei Vorliegen eines Mantelzessionsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

… 9 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in € | Umsatzsteuer | 02/2000 | 251.552,92 | Säumniszuschlag | 2000 | 5.758,17 | Summe | |…

UFSL RV/0947-L/02Haftungsinanspruchnahme bei einer Mehrheit von Geschäftsführern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2003

…80 BAO in Anspruch. Die Haftungsinanspruchnahme des Berufungswerbers umfasste folgende Abgaben: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in S | Umsatzsteuer | 01/98 | 1.425,60 | Lohnsteuer | 1998 | 53.831,36 | Lohnsteuer | 02/98 | 10.052,24…