…Aus der Formulierung des § 30c Abs. 3 letzter Satz EStG 1988 wird im Schrifttum vielfach abgeleitet, dass eine Haftungsinanspruchnahme des Parteienvertreters nach dieser Bestimmung den Verschuldensgrad der Wissentlichkeit iSd § 5 Abs. 3 StGB voraussetzt (Loser in Büsser/Ehrke-Rabel/Hirschler/Petritz/Sutter (Hrsg), EStG-Kommentar…
…Beschwerdefall auch betreffend der als Abzugssteuer zu erhebenden Kapitalertragsteuer gegeben. Mit der Schweiz besteht diesbezüglich kein Vollstreckungsabkommen. Die Festsetzung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuer) mit Haftungsbescheid gegenüber den Abzugsverpflichteten ist deshalb im Hinblick auf die Möglichkeit der Haftungsinanspruchnahme nach § 9 als ermessenskonform im Sinne des § 95 Abs…
…die Frage über das Bestehen des diesbezüglichen Abgabenanspruches im Rahmen des Verfahrens nach § 248 BAO zu klären sein werde. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung wurde vorgebracht, dass eine Haftungsinanspruchnahme die objektive Uneinbringlichkeit bei allen Gesamtschuldnern voraussetze, weil die Haftung nach § 9 BAO eine Ausfallshaftung sei…
…die Frage über das Bestehen des diesbezüglichen Abgabenanspruches im Rahmen eines Verfahrens nach § 248 BAO zu klären sein werde. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung wurde vorgebracht, dass eine Haftungsinanspruchnahme die objektive Uneinbringlichkeit bei allen Gesamtschuldnern voraussetze, weil die Haftung nach § 9 BAO eine Ausfallshaftung sei…
… 279 BAO teilweise Folge gegeben und die Haftungsinanspruchnahme auf folgende Beträge eingeschränkt: | Zeitraum | Kommunalsteuer | Dienstgeberabgabe | 1/2022 | 121,30 | 3,62 | 2/2022 | 78,26 | 5,43 | 3/2022 | 49,28 | 3,62…
…dass hinsichtlich folgender Haftungsinanspruchnahmen für offene Abgabenschuldigkeiten der ***2*** bereits Teilrechtskraft eingetreten ist: Kommunalsteuer 01/2020 210,48 Kommunalsteuer 02/2020 210,48 Kommunalsteuer 03/2020 210,48 Kommunalsteuer 04/2020 210,48 Kommunalsteuer 05/2020 210,48 Kommunalsteuer 06/2020 210,48 Kommunalsteuer 07…
14. Ich verweise im Übrigen auf mein Privatkonkursverfahren zu ***6*** des BG ***7***. Das Magistrat hätte die strittige Haftungsforderung in meinem Privatkonkurs anmelden müssen. Durch die Unterlassung ist Rechtsverlust für das Magistrat eingetreten. Jedenfalls kann das Magistrat nur die Feststellung des Bestehens der Forderung ansprechen…
…nochmals im Detail ansehen." **** Mit Erkenntnis des BFG vom 2.11.2023 zu RV/7400082/2023 wurde der Beschwerde teilweise stattgegeben und die Haftungsinanspruchnahme auf folgende offene Abgabenschuldigkeiten der ***2*** eingeschränkt: "Kommunalsteuer 01/2020 210,48 Kommunalsteuer 02/2020 210,48 Kommunalsteuer 03/2020 210…
Der Bf. wurde zeitnah nach der abgabenbehördlichen Prüfung vom 10.2.2022 und einer bescheidmäßigen Festsetzung vom 1.7.2022 mit Schreiben vom 7.11.2022 von einer geplanten Haftungsinanspruchnahme in Kenntnis gesetzt, daher liegt keine überlange Verfahrensdauer vor, die im Ermessen zu berücksichtigen wäre…
…dem Fälligkeitstag zu begleichen. Er hat darzustellen, dass ab dem Zeitpunkt, an welchem die von der Haftungsinanspruchnahme erfassten Abgaben fällig geworden sind, keine Geldmittel der Gesellschaft mehr vorhanden waren. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung…
…Bf auf Abgabennachforderungen für jene Zeiträume, in denen der Bf unbeschränkt haftender Gesellschafter gewesen sei, in Summe Betrag_x. Im Beschwerdefall habe die Abgabenbehörde das Ermessen bei der Haftungsinanspruchnahme des Bf nicht im gesetzlichen Rahmen ausgeübt. Es habe jedenfalls dargestellt werden müssen, weshalb der Bf…
…Ermessensübung zugunsten der Beschwerdeführerin zu berücksichtigen wären, wurden nicht behauptet. Es ergeben sich auch aus dem Akteninhalt keine Anhaltspunkte für eine Unbilligkeit der Haftungsinanspruchnahme. Die Haftungssumme war auf die am Abgabenkonto der Primärschuldnerin aushaftenden Beträge zu reduzieren. 2.2. Zu Spruchpunkt II. (Revisionszulässigkeit) Gegen ein…
…aus dem Konkursverfahren und der mittlerweile erfolgten Löschung der GmbH im Firmenbuch. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist die Haftungsinanspruchnahme des Beschwerdeführers für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für die o.a. Zeiträume. 3.1.1. Rechtslage und Judikatur Gemäß § 6a Abs…
…Bescheid vom 14.11.2016 ist ein Haftungsbescheid im Sinne des § 224 BAO, die Begründung des Ermessens für die Haftungsinanspruchnahme ist dahingehend erfolgt, dass das FA den Geschäftsführer der Verkäuferin nicht auffinden konnte. Gemäß § 248 BAO kann der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer…
…zu halten habe. Innerhalb dieser Grenzen seien Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Im konkreten Fall sei eine Haftungsinanspruchnahme aus den oben dargestellten Gründen unzweckmäßig und unbillig; dies auch in Anbetracht der lange verstrichenen Zeit. Der Haftungsbescheid…
…am 4. Dezember 2015 ein eigener Wasseranschluss hergestellt wurde. Eine allfällige notarielle Bestätigung der Lastenfreiheit als Ausfluss privatrechtlicher Vereinbarungen vermag die Haftungsinanspruchnahme des Beschwerdeführers nicht hintanzuhalten. Soweit sich der Beschwerdeführer dagegen wendet, dass im Haftungsbetrag auch Nebengebühren wie Säumniszuschläge und Pfändungskosten enthalten sind, ist auszuführen…
…mit dem angefochtenen Bescheid in die Haftung einbezogenen Abgabenschuldigkeiten mit einem Fälligkeitstermin nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 6. November 2014 sind mangels Vertreterstellung des Beschwerdeführers zu diesem Zeitpunkt aus der Haftungsinanspruchnahme auszuscheiden. Es verbleiben somit noch die oben angeführten Abgaben mit dem Fälligkeitstermin 15…
…eines Konkursgläubigers im Konkurs der GmbH zukommt, während sich das Bundesfinanzgericht auf die Beurteilung zu beschränken hat, ob die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Bf vorliegen. Im Hinblick auf die Stellung des Finanzamtes als Konkursgläubiger erscheint es zweckmäßig, wenn die Befriedigungsaussichten der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen vom…
…Gem. Art. 133 Abs. 4 B-VG ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Haftungsinanspruchnahme des Beschwerdeführers (Bf.) für Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag und Dienstgeberabgabe (DA) für die o.a. Zeiträume. Der Bf. war seit 6. Mai 1999 Alleingesellschafter und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 29.07.2016 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde - Finanzamt Graz-Stadt - vom 20.06.2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…