RIS AI

Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7400106/2024

Haftungsinanspruchnahme für Landesabgaben, Haftung ab Kenntnisnahme, dass Abgaben bereits im Verantwortungszeitraum eines ausgeschiedenen Geschäftsführers fällig wurden und noch nicht entrichtet sind; Möglichkeit einen Gleichbehandlungsnachweis für den Zeitraum der Kenntnisnahme bis zum Eintritt der erschwerten Einbringlichkeit zu erstellen

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7400106/2024vom 06.12.2024Teil 4 von 4
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Der Bf. wurde zeitnah nach der abgabenbehördlichen Prüfung vom 10.2.2022 und einer bescheidmäßigen Festsetzung vom 1.7.2022 mit Schreiben vom 7.11.2022 von einer geplanten Haftungsinanspruchnahme in Kenntnis gesetzt, daher liegt keine überlange Verfahrensdauer vor, die im Ermessen zu berücksichtigen wäre. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor. Wien, am 6. Dezember 2024

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7400106/2024
ECLI
ECLI:AT:BFG:2024:RV.7400106.2024
Stammnummer
146536
Gültig
06.12.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF