Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch RA, vom 18. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 14. September 2007 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm. § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungssumme wird um…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Kl K , wohnhaft in T, vertreten durch Dr.K, Rechtsanwalt in St, vom 2. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC zu Steuernummer ab vom 23. Februar 2004, mit dem der Berufungswerber gemäß § 12…
Zahlungsplanes iSd § 193 KO (VwGH 5.7.2004, 2002/14/0123; 2.1.1997, 95/15/0173; VwGH 7.9.1990, 89/14/0298). Mit seinen Einwänden verkennt der Einschreiter nun, dass es für die Frage, ob die "nachträglich hervorgekommene" Haftungsschuld des Berufungswerbers eine unter…
…August 2000 bis zur Konkurseröffnung über das Vermögen der primärschuldnerischen GmbH am 11. Februar 2002 einziger Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Die aufgrund Haftungseinschränkung verbleibenden Haftungsabgaben waren allesamt während seiner Geschäftsführung fällig. Dass der Rechtsmittelwerber im gesamten Haftungszeitraum alleiniger Geschäftsführer und für die abgabenrechtlichen Pflichten der GmbH…
…zugrundeliegenden verdeckten Gewinnausschüttungen in den Jahren 1995 und 1996 vorliegen und zwar auf Grund der Berufungseinschränkung vom 22.12.2008 im Umfang der Haftungseinschränkung im Bescheid vom 25.1.2007. Die Körperschaft-und Kapitalertragsteuerbescheide für die Jahre 1995 und 1996 wurden auch von der XY…
…2. 2004) lediglich der Nachweis der Schlechterstellung der gegenständlichen Abgaben ergibt. Auch eine quotenmäßige Darstellung, auf die der Bw ebenfalls hingewiesen wurde und die zu einer Haftungseinschränkung führen hätte können, erfolgte nicht. Da somit zu den jeweiligen haftungsbezogenen Fälligkeitstagen an das Finanzamt keine Zahlungen erfolgten…
…2. 2004) lediglich der Nachweis der Schlechterstellung der gegenständlichen Abgaben ergibt. Auch eine quotenmäßige Darstellung, auf die der Bw ebenfalls hingewiesen wurde und die zu einer Haftungseinschränkung führen hätte können, erfolgte nicht. Da somit zu den jeweiligen haftungsbezogenen Fälligkeitstagen an das Finanzamt keine Zahlungen erfolgten…
…September 2011 unter der Annahme, dass die GmbH bereits ca. ein halbes Jahr vor Konkurseröffnung insolvent gewesen sei, erfolgte Haftungseinschränkung nicht nachvollziehbar, zumal der Zeitpunkt des Eintretens der Zahlungsunfähigkeit nicht maßgeblich für die Haftungsinanspruchnahme ist. Wenn der Bw. vorbringt, seine Geschäftsführertätigkeit habe erst am 12…
…diesbezügliche Umsatzsteuerschuld aus dem besagten Verkauf kannte, war die Haftung nach § 14 BAO zu Recht auszusprechen. Auch die weitere Haftungseinschränkung, wonach eine Haftung nicht vorliegt insoweit als der Erwerber an solchen Abgabenschuldigkeiten nicht schon so viel entrichtet hat, wie der Wert der übertragenen Gegenstände und…
…Abgabenansprüche noch unerledigt ist, ergibt sich kein Unbilligkeitsgrund, weil ein allfälliger (Teil)-Erfolg dieser Berufung im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung zu einer Haftungseinschränkung bzw. zum Wegfall der Haftung führt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 19. Oktober 2004
…Da das Nichtvorliegen schuldhafter Pflichtverletzungen bei Nichtentrichtung der Kraftfahrzeugsteuer 1-12/1994 gegenständlich nicht einmal behauptet, geschweige denn nachgewiesen, ja in der Berufung sogar der Eventualantrag auf Haftungseinschränkung ua. auf diese Haftungsschuldigkeit gestellt wurde, kann für diese Abgabenschuldigkeit unter Verweis auf die eingangs dargestellte Rechtslage…
…für die bei der Gesellschaft selbst nicht mehr einbringlichen haftungsgegenständlichen Abgaben erfolgte daher zu Recht. Eine Haftungseinschränkung wegen inzwischen ausgeschütteter Konkursquote war aus Anlass dieser Entscheidung nicht vorzunehmen, weil es auf Grund der Verrechnung der Konkursquote zu keiner Tilgung für die haftungsgegenständlichen Abgaben gekommen ist…
…2 lit. c und d BAO enthalten sind. Den diesbezüglichen Einwendungen wurde bereits mit der Haftungseinschränkung laut Berufungsvorentscheidung Rechnung getragen. 6. Ermessen Durch § 14 BAO soll - wie bereits erwähnt - sichergestellt werden, dass die im Unternehmen als solchem liegende Sicherung für die auf dessen Betrieb sich…
…der Bf, dass der Hauptverpflichtete dann nicht zur Haftung herangezogen werden kann, wenn die Gestellung mittels gefälschter Stempel nur vorgetäuscht wird, würde dies bedeuten, dass eine Haftungseinschränkung dahingehend bestünde, dass der Hauptverpflichtete lediglich für "ordnungsgemäß" durchgeführte Transporte hafte; bei Unregelmäßigkeiten, gleich welcher Art, wäre eine…
…Somit könnte auch ein Ausgleich des Primärschuldners keine Haftungseinschränkung bewirken. Fristgerecht beantragte die Bw. mit Schreiben vom 12.September 2002 die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte ergänzend vor, dass das Finanzamt mit seiner Berufung auf das Erkenntnis des…
…vom 8. Mai 2001 auf dem Einzahlungsbeleg des Masseverwalters). Die Quotenausschüttung führte daher insoweit zu keiner Haftungseinschränkung. Nun ist zwar im Haftungsverfahren weder über die Rechtmäßigkeit der Konkursquotenverrechnung noch über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto abzusprechen, sondern die Feststellung zu treffen, dass die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, vertreten durch Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, 4020 Linz, Roseggerstraße 58, vom 25. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 18. Juni 2008 zu StNr. 000/0000 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, in B, vertreten durch Dr. Nikolaus Vogler, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Viktor-Keldorfer-Straße 1, vom 2. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 22. März 2007 betreffend Haftungsinanspruchnahme gemäß § 9 iVm § 80…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. September 2006 zu StNr. 000/0000, mit dem der Berufungswerber gemäß § 12 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Fa. R-OEG im Ausmaß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk in Wien vom 29. August 2002 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die Haftung auf € 3.040,90…