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UFSW RV/0940-W/05Haftung nach einem gerichtlichen Finanzstrafverfahren, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2006

…an die im Verfahren über die Heranziehung zur Haftung eine Bindung besteht (VwGH 24.2.1999, 98/13/0144). Dazu ist jedoch zunächst festzustellen, dass infolge Wiederaufnahme des Verfahrens und Abhaltung von Rechtsmittelverfahren nur noch folgende Beträge aushaften: | Zeitraum | Abgabenart | Betrag |…

UFSI RV/0513-I/06Haftung eines nach einem Verkehrsunfall auf Dauer arbeitsunfähigen, aber dennoch nicht zurückgetretenen GmbH-Geschäftsführers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2008

…Weitere Voraussetzung für die Haftung nach § 9 BAO ist eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, wobei zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung und der Uneinbringlichkeit der Abgaben ein Kausal- und Rechtswidrigkeitszusammenhang gegeben sein muss. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten eines Geschäftsführers gehören vor allem die Führung…

UFSW RV/3272-W/08Haftung für Kapitalertragsteuer betreffend Differenz zwischen linearer und progressiver Ermittlung der Stückzinsen sowie bei Depotentnahmen gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.12.2009Teil 1/3

…der Kapitalertragsteuer (§ 95 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988). Die Verfassungswidrigkeit dieser gesetzlichen Bestimmung, die nach Ansicht der Bw. ihr eine Haftung mit unüberschaubaren Risken auferlege, sei schon gerügt worden. Aber selbst wenn man diese Haftungsregelung nicht als verfassungswidrig ansehe, müsse der Abgabengläubiger klare, unmissverständliche…

UFSI RV/0630-I/08Verjährungseinrede iZm der Geltendmachung der Vertreterhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2010

…welcher Höhe die Bw. hinterzogen (bzw. zu hinterziehen versucht) hat. Die für die Haftung nach § 9 BAO relevante Feststellung, welche Abgabenforderungen gegen die erstschuldnerische Gesellschaft bestehen, ist ausschließlich im Haftungsverfahren zu treffen. Das gerichtliche Finanzstrafverfahren ist hiefür unmaßgeblich (vgl. z. B. VwGH 23.4.2008…

UFSL FSRV/0080-L/07Nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben eines Ziviltechnikers, welcher seine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit auf seine Ehegattin schieben will; Bemessung der Strafen und Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2009Teil 1/2

…verheimlicht. Im anhängigen Finanzstrafverfahren sei das Ergebnis des Untersuchungsverfahren und Vorverfahrens Dr. H gänzlich unbekannt geblieben und habe die mitbeschuldigte Ehegattin erstmalig am Tage der Zustellung des Straferkenntnisses am 11. Jänner 2007 den Vorakt, fein säuberlich nach Datum in einer Flügelmappe Stück für Stück geordnet…

UFSW RV/3105-W/12Bindungswirkung der gerichtlichen Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung im Haftungsverfahren gemäß § 11 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2013

…um den die Abgaben verkürzt wurden, haften. Die Haftung gemäß § 11 BAO setze eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (VwGH 14.12.1994, 93/16/0011). Die Haftungsinanspruchnahme dürfe keinen höheren Verkürzungsbetrag umfassen, als der im Spruch des Strafurteiles festgestellte (VwGH 18…

UFSW RV/1581-W/11Haftung gemäß § 11 BAO - Einwendungen gegen den Abgabenanspruch.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2011

…den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches, so gilt § 245 Abs. 2 und 4 sinngemäß. Die Haftung gemäß § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes im verwaltungsbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (vgl. VwGH 14…

UFSW RV/3104-W/12Bindungswirkung an die Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung und Ermessensübung bei mehreren zur Haftung herangezogenen Gesamtschuldern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2013

…verkürzt wurden, haften. Die Haftung gemäß § 11 BAO setze eine rechtskräftige Verurteilung im finanzbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (VwGH 14.12.1994, 93/16/0011). Die Haftungsinanspruchnahme dürfe keinen höheren Verkürzungsbetrag umfassen als der im Spruch des Strafurteiles festgestellte (VwGH 18.8.1994, 94/16…

UFSL RV/1305-L/02Geschäftsführerhaftung - Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004Teil 1/2

…spätestens am fünften Tag nach Abgabenfälligkeit weder entrichtet noch der Abgabenbehörde bekannt gegeben worden. Dieses Finanzstrafverfahren wurde für den Bw. am 14. Mai 2002 schließlich gemäß § 124 Abs. 1 FinStrG eingestellt, weil auf Grund des gerichtlich verhängten Strafausmaßes kein Raum für eine verwaltungsbehördliche Zusatzstrafe nach …

UFSW FSRV/0043-W/06Höhe der Geldstrafe wegen Nichtberücksichtigung der vollen Schadensgutmachung und der eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.10.2006

…Lebensführung als betrieblich veranlasste Ausgaben in den Abgabenerklärungen, habe sich die Notwendigkeit einer Wiederaufnahme des Bemessungsverfahrens und der Erlassung neuer Abgabenbescheide ergeben. Im vorerst wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG geführten Finanzstrafverfahren sei vom Verteidiger des Bw. mit Eingabe vom 14…

UFSW FSRV/0054-W/08Fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG - Sorgfaltsverletzung bei der Sammlung und Übermittlung der Belege sowie bei der Überwachung des Buchhalters und bei der Überprüfung der Steuererklärungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008

…Jänner 2005 zu entnehmen. Es sei eine Hinzurechnung an Umsatzsteuer und in weiterer Folge durch die Erhöhung des Gewinnes auch eine neue Festsetzung der Einkommensteuer gefolgt. Die bezughabenden Bescheide seien in Rechtskraft erwachsen. Es sei zunächst zu einem gerichtlichen Finanzstrafverfahren gekommen, mit Urteil vom 24…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 1/3

…Vorbringen und die dazu vorgelegten Beweismittel für eine dem Berufungsbegehren Rechnung tragende Entscheidung nicht ausreichten. Hinsichtlich jener Haftungsabgaben, die Gegenstand des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens gegen den Berufungswerber gewesen, vom Schuldspruch umfasst und noch rückständig wären (Lohnsteuer 1997, Dienstgeberbeitrag 1997), müsse aufgrund rechtskräftiger Verurteilung des Berufungswerbers nach …

UFSZ3K ZRV/0210-Z3K/12Ermittlungsverfahren bei Sicherstellungsaufträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.01.2013Teil 1/3

…Konkret ging es der Bf darum, ob die Anhängigkeit eines (behördlichen oder gerichtlichen) Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens für eine Sicherstellung ausreichend ist (Ansicht des Zollamtes) oder ob darüber hinaus noch die Kriterien des Abs. 1 erfüllt sein müssen (Ansicht der Bf). Der unabhängige Finanzsenat…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 2/3

…Berufungsfall aufgrund ausdrücklicher Außerstreitstellung in der Haftungsberufung ebenso unstrittig wie die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderungen bei der Primärschuldnerin selbst. Bei der Haftung nach § 9 BAO handelt es sich um eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Ihre Geltendmachung gegenüber dem Vertreter im Sinne des …

UFSZ3K ZRV/0209-Z3K/12Sicherstellungsauftrag gegen potenziell haftungspflichtige Personen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)21.01.2013Teil 1/4

…eine stattgebende Enderledigung ausgenommen und vor allem die inhaltliche Schlüsselfrage dieses Falles auf die Auslegung des § 232 Abs. 3 BAO reduziert. Konkret ging es dem Bf darum, ob die Anhängigkeit eines (behördlichen oder gerichtlichen) Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens für eine Sicherstellung ausreichend ist (nach…

UFSW RV/2301-W/11Haftung nach § 11 BAO; teilweise Stattgabe wegen lange verstrichtener Zeit zwischen Abschluss des Strafverfahrens und Erlassung des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Der Täter oder andere an der Tat Beteiligte muss somit schon vor seiner Heranziehung zur Haftung nach § 11 BAO wegen eines…

UFSK RV/0001-K/10Haftung nach § 11 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2013

…Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Der Täter oder andere an der Tat Beteiligte muss somit schon vor seiner Heranziehung zur Haftung nach § 11 BAO wegen eines…

UFSW RV/0793-W/06Einschränkung der Haftung gemäß § 11 BAO aufgrund einer teilweise stattgebenden Berufungsentscheidung im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2007

…im laufenden Verfahren bekannt gegebene Adresse erfolgt ist. Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren voraus, mit der die Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Die Haftung besteht bei allen vorsätzlichen Finanzvergehen, derentwegen eine rechtskräftige Bestrafung erfolgte…

UFSW RV/0965-W/12Haftung gemäß § 11 BAO, lange Zeit zwischen Rechtskraft der Strafentscheidung und Erlassung des Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Der Täter oder andere an der Tat Beteiligte muss somit schon vor seiner Heranziehung zur Haftung nach § 11 BAO wegen eines…

UFSG RV/0168-G/06Aktivlegitimation des Masseverwalters eines "potentiell Haftungspflichtigen" zur Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2010

…gegenüber der Kommanditgesellschaft die Löschung zur Gänze (in der Folge: Widerrufsbescheid). Zur Begründung wird auf das Gutachten des Gerichtssachverständigen im gerichtlichen Finanzstrafverfahren gegen WT, auf eine weitere "gutachtliche" Stellungnahme sowie auf die Anklageschrift verwiesen, woraus das Finanzamt auf das Vorhandensein von Vermögen zu schließen scheint…