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UFSW RV/0639-W/05Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2006

…Unrichtig wurde jedoch im Haftungsbescheid die für den gesamten Prüfungszeitraum angefallenen Abgabennachforderungen an Kapitalertragsteuer im Zeitraum 2000 ausgewiesen. Die dem Bw. zuzurechnenden Kapitalertragsteuernachforderungen betreffen jedoch die Jahre 1996 bis 1998. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe…

UFSW RV/1529-W/05Haftung für Kapitalertragsteuer nach einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2006

…ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289 Abs.2 BAO festgelegt. Eine Abänderung ist demnach nur…

UFSW RV/0793-W/06Einschränkung der Haftung gemäß § 11 BAO aufgrund einer teilweise stattgebenden Berufungsentscheidung im Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2007

…Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 224 Tz 8). Die Konkretisierung im Spruch des Haftungsbescheides ist notwendig, da die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen insbesondere auch voraussetzt, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht …

UFSW RV/2343-W/07Inanspruchnahme des Leistungsempfängers als Haftenden gemäß § 27 Abs. 9 UStG für nicht entrichtete Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2008

…der Haftungsbescheid einen Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die die Haftungspflicht begründet, zu enthalten. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Der Haftungsbescheid hat weiters den Haftungspflichtigen aufzufordern, die Haftungsschuld "binnen einer Frist von einem Monat zu…

UFSW RV/0146-W/03Haftung für Gesellschaftsteuer - 1) wirtschaftliche Lage des Haftenden 2) Zuschuss zur Abdeckung des negativen Eigenkapitals der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.11.2005Teil 2/2

…Bescheid nur hinsichtlich eines Betrages von € 23.104,39 zur Haftung herangezogen wurde. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis…

UFSL RV/1260-L/08Haftung für Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2011

…ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Wird die Kapitalertragsteuer dem Empfänger der Kapitalerträge direkt vorgeschrieben, so hat dies in einem Abgabenbescheid (§198 BAO) zu erfolgen. Die Festsetzung mittels Abgabenbescheid hat sich - im Gegensatz zur Geltendmachung der Haftung - auf die…

UFSL RV/0033-L/04Haftung des Gesellschafters einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.10.2005

…Eine "Verböserung" in der gegenständlichen Berufungsentscheidung dahingehend, dass die Haftungsinanspruchnahme hinsichtlich der im Spruch angeführten Abgaben auf 100 % ausgedehnt würde, wäre unzulässig, da damit über den Gegenstand des erstinstanzlichen Bescheides hinausgegangen würde. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer…

UFSS RV/0714-S/09Geltendmachung der Haftung für Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2009

…für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (VwGH 19.12.2002, 2001/15/0029). Wird die Kapitalertragsteuer dem Empfänger der Kapitalerträge direkt vorgeschrieben, so hat dies in einem Abgabenbescheid (§ 198 BAO) zu erfolgen. Die Festsetzung mittels Abgabenbescheid hat sich - im Gegensatz zur Geltendmachung der Haftung…

UFSW RV/1339-W/05Haftung des Erben für die Erbschaftssteuer des Legatars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2005

…Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sondern eine solche der Abgabeneinhebung (vgl. VwGH…

UFSI RV/0295-I/07Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für Abgabenschulden der KG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2012

…Der Haftung werden somit die in der obigen Tabelle enthaltenen Beträge zugrunde gelegt, soweit diese die Lohnsteuerbeträge laut erstinstanzlichem Haftungsbescheid nicht übersteigen. Zu beachten gilt es nämlich, dass Spruch des Haftungsbescheides (§ 224 BAO) die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe ist…

UFSW RV/3269-W/07Dienstgeberbeitrag für Vergütungen, die von einer Kapitalgesellschaft gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…haftet gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltene Lohnsteuer. Der Arbeitgeber ist mit einem Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO in Anspruch zu nehmen. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (vgl. Ritz…

UFSW RV/1537-W/05Haftung trotz Machthaberschaft eines faktischen Geschäftsführers, Kestbuchung für mehrere Jahre unter dem letzten Prüfungsjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289 Abs.2 BAO festgelegt. Eine Abänderung ist demnach nur…

UFSI RV/0465-I/04Nichtvorliegen der Ausnahmetatbestände gemäß § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs.  2 und Abs. 3 BAO bei Geltendmachung der Haftung nach § 202 iVm § 224 BAO wegen Nichtabfuhr der auf ein verdeckte Gewinnausschüttung entfallenden Kapitalertragsteuer zum gesetzlichen Fälligkeitstermin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2006

…ein Haftungsbescheid kein Abgabenbescheid ist (vgl. Ritz, aaO, § 198, Tz 6). Für den Spruchinhalt eines Haftungsbescheides, mit dem die Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe geltend gemacht wird, ist daher nicht § 198 BAO, sondern § 224 maßgeblich. Folglich erscheinen die Aussagen in der vorzitierten…

UFSL RV/1201-L/04Inhalt des Spruches eines Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2006

…unbestimmt, dass nicht nachvollzogen werden kann, für welchen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe die Haftung geltend gemacht wurde. Diese Konkretisierung im Spruch des Haftungsbescheides ist jedoch notwendig, da die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen insbesondere auch voraussetzt, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht (z.B. durch…

UFSW RV/0238-W/10Haftung, Umsatzsteuer, de facto Geschäftsführung, Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2010

…der Höhe von € 4.304,76 mit der Körperschaftsteuervorauszahlung für 10-12/2007 (in der Berufungsvorentscheidung fälschlich mit drittem Quartal 2007 bezeichnet) mit € 476,24 ist nicht zulässig. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe…

UFSS RV/0144-S/08Formalerfordernisse für Kapitalertragsteuer-Bescheide (KESt-Bescheide)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…dem Abgabenbetrag auch die Bemessungsgrundlage sowie - gegebenenfalls - den Zeitpunkt der Fälligkeit zu enthalten. Dazu ist auch die Fixierung des Zuflusszeitpunktes notwendig (§ 198 Abs. 2 BAO). ● Haftung Spruch eines Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe aufgrund eines bestimmten…

UFSW RV/1909-W/05Haftung des zweiten Geschäftsführers nur, wenn Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit zu zweifeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 224 Tz 8). Die Konkretisierung im Spruch des Haftungsbescheides ist notwendig, da die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen insbesondere auch voraussetzt, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht …

UFSS RV/0221-S/10Zeitpunkt des Zuflusses einer verdeckten Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013Teil 1/2

…Bescheides festgelegt, bei einem Haftungsbescheid ist dies die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. (Ritz BAO4, § 289, Rz 38ff) Wie bei jedem Bescheid kommt auch im gegenständlichen Verfahren der Begründung eine zentrale Bedeutung für die Auslegung des Behördenwillens zu. Aus der…

UFSG RV/0001-G/11Haftung gemäß § 9 BAO; Behauptung der Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger durch Ausschüttung der 20%igen Ausgleichsquote an alle Gläubiger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…Haftungsverfahrens ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (VwGH 19.12.2002, 2001/15/0029). Da im Spruch des Haftungsbescheides hinsichtlich eines Betrages von 117,39 € keine Abgabe angeführt wurde, kann auch hinsichtlich dieses Betrages eine Haftungsinanspruchnahme des Bw…

UFSL RV/0567-L/08Spruch des Haftungsbescheides, Ermessen für die Rangordnung der Inanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2011

…des Primärschuldners zu einer absoluten Nichtigkeit (vgl. dazu zB Walter/Mayer, Grundriss des österreichischen Verwaltungsrechtes5, Rz. 436 ff) des erstinstanzlichen Bescheides führen (VwGH vom 27 Februar 1995, 94/16/0275). Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe …