…Paragons). Höhe der Schätzung: Ist die Schätzung zulässig, so steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im Allgemeinen frei. Die Wahlfreiheit der Anwendung der Schätzungsmethode dient dem Ziel, ohne Bindung an starre Regeln dem wahrscheinlichen Betriebserfolg möglichst nahe zu kommen, wobei jeder Schätzung eine…
…erster Instanz dabei der Schätzungsmethode des inneren Betriebsvergleiches bedient und die Umsätze und Vorsteuern in Anlehnung an die erklärten Vorjahre der Abgabenfestsetzung zugrunde gelegt. Diese im Berufungswege unbestritten gebliebene Schätzung konnte aus Sicht des erkennenden Berufungssenates auch der Höhe nach unbedenklich der Bestrafung zugrunde gelegt…
…kann eineSchätzung der Betriebsausgaben erfolgen (UFS GZ RV/1063-W/04 vom 19.10.2005). Können die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt (berechnet) werden, so sind sie zu schätzen; die Schätzungsbefugnis erstreckt sich neben dem Sachverhalt der Höhe nach auf den Sachverhalt dem Grunde…
…BAO). Gegenstand der Schätzung gemäß § 184 BAO sind Besteuerungsgrundlagen oder ein Teil hiervon, nicht jedoch die Abgabenhöhe; die Schätzungsbefugnis (und -verpflichtung) erstreckt sich neben dem Sachverhalt der Höhe nach auch auf den Sachverhalt dem Grunde nach (Ritz, BAO3, § 184 Tz 1). Der Begriff der "Grundlagen…
…Rohaufschlag in Höhe von 122% errechnet. Damit hat die Bw. auch selbst das Vorliegen gravierender Kalkulationsdifferenzen dem Grunde nach einbekannt. Aufgrund fehlerhafter Einkaufspreise ist die Betriebsprüfung im Rahmen ihrer Schätzung von einem Rohaufschlag von 125% ausgegangen und hat diesen sowohl auf die von der Bw…
…sowie der laut vorliegenden Rechnungen, Gutachten etc. gefahrenen Kilometer ein durchschnittlicher Kilometererlös von ATS 12,43 brutto ergebe, wurde vom Bw. nichts entgegen gesetzt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Schätzung der Taxierlöse (Einzelunternehmen): Strittig ist im Berufungsfall die Schätzung der Taxierlöse der Höhe nach…
…in Höhe von € 2.168,00 entstand. An Miete für das Geschäftslokal in 1080 Wien fielen im Jahr 2002 € 18.237,70 sowie im Jahr 2003 € 5.519,76 an. Anhand dieser vorhandenen Unterlagen erfolgte eine plausible und nachvollziehbare Schätzung der zugrunde…
…die Abgaben zu schätzen, da die Besteuerungsgrundlagen nicht festgestellt werden konnten (vgl. die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, z.B. VwGH vom 25.10.1994, Zl. 94/14/0002 und VwGH vom 30.9.1998, Zl. 93/13/0258). Bezüglich der Höhe der Schätzung ist zunächst…
…geringer oder höher als auf dem Vertrag angegeben gewesen sei und einen "circa" Betrag angeben. Überdies wurden die in den Kaufverträgen angeführten Verkäufer gefragt, ob sie den beiliegenden Vertrag oder einen anderen Kaufvertrag erhalten hätten. Falls ja, wurde um Zusendung einer Kopie ersucht. Der Verkäufer…
…sind noch offene Forderungen an die Fa. F in Höhe von ATS 431.264,15. Das Konkurs- bzw. Ausgleichverfahren ist bis dato noch nicht abgeschlossen, sodass weder Einnahmen noch Ausgaben anzusetzen waren. Laut Aussagen des AbgabepfIichtigen im Prüfungsverfahren erfolgten oft Gegengeschäfte mit der Fa. F…
…der Bw. von sich aus nicht bekannt gegeben hat. Daher war die Schätzungsbefugnis auch aus diesem Grunde jedenfalls gegeben. II. 2.) Zur "Methode" der Schätzung: Das Finanzamt ist bei seiner Schätzung überwiegend von vorgefundenen (einnahmenseitig) bzw. vorgelegten (ausgabenseitig) Belegen ausgegangen: Die Einnahmen wurden in Höhe…
…sondern darüber hinaus in den bekämpften Bescheiden - völlig zu Unrecht - die geltend gemachten Beträge auch vom Gesamtbetrag der laut Schätzung zustehenden Vorsteuern in Abzug gebracht und somit diese (hier an sich nicht berufungsgegenständlichen) Vorsteuerbeträge im Ergebnis unzulässigerweise doppelt berücksichtigt (eigentlich: nicht berücksichtigt). Richtigerweise sind diese…
…Dies wurde von ihm nicht getan. Die Höhe der tatsächlichen Kfz.-Aufwendungen ist daher im Schätzungswege (§ 184 BAO) zu ermitteln. Die Schätzung der tatsächlichen KFZ-Kosten (Treibstoff, AfA, Service, etc.) nach Erfahrungssätzen im Ausmaß von 30% der Einnahmen erscheint dem Unabhängigen Finanzsenat als angemessen und…
…Kauf und die Adaptierung des Gebäudes müsste ein Darlehen in Höhe von ca. 180.000,00 € aufgenommen werden. Bei diesem Gespräch wurden auch verschiedene Varianten des Eigentumserwerbs (durch Einzelperson oder durch Personengemeinschaft) und auch die Liebhabereiproblematik besprochen; das Ergebnis der von uns erstellten Prognoserechnung…
…der Fassung des BGBl. II Nr. 634/2003 als gesetzwidrig aufzuheben (VwGH 15.9.2011, A 2011/0003 bis 0006; siehe auch Jakom/Baldauf EStG, 2011, § 17 Rz 56, wonach die VO gesetzwidrig sei und als unerlaubte Beihilfe gegen Unionsrecht verstoße). c) Höhe der Schätzung…
…seien Einlagen in Höhe von mehr als ÖS 1,3 Mio verbucht worden. Die Herkunft des Geldes und der Geldfluss seien trotz Hinterfragung mittels Vorhalt nicht nachgewiesen worden. Entsprechende Unterlagen seien aber auch mit der Berufung nicht vorgelegt worden. Da die Schätzung nicht auf dem…
…Wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärung 2003 wurde die Umsatzsteuerzahllast auf der selben Basis auch für das Jahr 2003 in Höhe von € 11.280,00 geschätzt. Sämtliche Schätzungen im Abgabenverfahren erwuchsen ohne Einbringung eines Rechtsmittels in Rechtskraft. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wendet sich der Bw…
…der Vereinnahmung des Geldbetrages nach Rechnungslegung und Bezahlung durch Magistrat und/oder APCOA als Einnahme verbucht. Somit sind diese Eingänge in den ersten beiden Monaten jedes Jahres kalkulationsrelevant - für das jeweilige Vorjahr. Da es sich ausschließlich um Küchenumsätze handelte, deren Kalkulationsschwankungen die Behörde zur Schätzung…
…Grund der festgestellten Mängel vermuteten Ergebnisminderungen abzudecken. Die Zurechnung eines Wareneinkaufsbetrages von insgesamt rund € 5.000 ist in Hinblick auf die festgestellten Kalkulationsdifferenzen sowie Aufzeichnungsmängel somit insgesamt als nicht unrichtig der Höhe nach zu beurteilen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Schätzung mit…
…Aufklärung eine sichere Feststellung über die Höhe nicht möglich wäre, mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln und festzulegen. Dies sei jedoch hier nicht der Fall, da sowohl sämtliche Grundaufzeichnungen als auch die Zeugenaussagen dem Finanzamt zur Verfügung gestanden wären. Eine Schätzung sei daher völlig unzulässig…