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UFSK RV/0431-K/07Betriebsnotwendige Einlagen - Gutschriften Einkommensteuer und Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.10.2008

…2005 beantragte J.I. (in der Folge Bw.) unter der KZ 793 einen Gewinn in Höhe von € 91.418,71 (darunter eine Einkommensteuergutschrift in Höhe von € 16.356,88 und eine Gutschrift an Anspruchszinsen in Höhe von € 282,81) nach § 11a EStG…

UFSL RV/1316-L/08Festsetzung von Anspruchszinsen auch bei Bestehen eines Abgabenguthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010

…angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben bzw. seinem Antrag auf Bewilligung der Aussetzung Folge zu geben. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2005 und 2006: Nach § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter…

UFSI RV/0283-I/05Aufrechnung im Abschöpfungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2006

…0071). 2.2. Der Bw. meint, die Aufrechnung der während des Abschöpfungsverfahrens entstandenen sonstigen Gutschriften an Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2000 mit den Haftungsschulden widerspreche dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkursgläubiger. Da im Schuldenregulierungsverfahren keine Abgabenforderungen als Konkursforderungen angemeldet worden seien, habe der Abgabengläubiger allenfalls…

UFSL RV/0150-L/07Zulässigkeit der Verrechnung von sich aus Einkommensteuerveranlagungen ergebenden Gutschriften mit der nicht angemeldeten Konkursforderung Einkommensteuer 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2009

…Zahlungsplan zu zahlenden Quote aus der nachträglich hervor gekommenen Einkommensteuer 2003 rechtmäßig gewesen ist. B) Es wird festgestellt, dass die Verrechnung der Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2004 in Höhe von 286,48 € und der Anspruchszinsen 2004 in Höhe von 51,88 € mit der…

UFSS RV/0412-S/08Berufung gegen Abrechnungsbescheid wegen Verbuchung von bereits gelöschten Abgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…war, weil die Republik Österreich diesbezüglich erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens Schuldnerin geworden ist. Im Übrigen wurde die Berufung hinsichtlich der Verrechnung der Gutschriften an Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Anspruchzinsen 2004 und 2005 mit der Einkommensteuer 2003, da diese Forderungen bereits bei Konkurseröffnung aufrechenbar gegenübergestanden seien…

UFSL RV/1414-L/09Im Aussetzungs- und Anspruchszinsenverfahren verhelfen Einwände gegen den Einkommensteuerbescheid nicht zum Erfolg.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…Daraus ergibt sich, dass Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen und Gutschriftszinsen) gem. § 205 Abs. 1 BAO für Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer festzusetzen sind, die sich aus Abgabenbescheiden nach Gegenüberstellung mit geleisteten Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, somit für Nachforderungen und Gutschriften. Sie gleichen…

UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…gewesenen Abgabe ergeben, somit für aus solchen Steuerbescheiden resultierende Abgabennachforderungen und -gutschriften, festzusetzen sind. Der Gesetzeswortlaut "Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer...sind...zu verzinsen" bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Festsetzung von Anspruchszinsen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht ins behördliche Ermessen gestellt, sondern zwingend…

UFSL RV/0238-L/07Anspruchszinsen und Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2007

…Zinsrelevante Nachforderungen oder Gutschriften können sich dabei nicht nur aus erstmaligen Abgabenfestsetzungen ergeben, sondern auch aus Berufungsentscheidungen (Ritz, BAO³, § 205 Tz 8). Im gegenständlichen Fall ergaben sich aufgrund der Berufungsentscheidung vom 13.9.2006 für die Jahre 2000 und 2001 Nachforderungen an Einkommensteuer in Höhe…

UFSW RV/0977-W/08Rückzahlung und Abrechnung im Falle des Zusammentreffens von Anspruchs- und Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…ursprünglichen Nachforderungsbeträge an Einkommensteuer 2001 und 2002 berücksichtigten, sodass die Differenz der Gutschrifts- und Anspruchszinsen die tatsächlich zustehenden Gutschriftszinsen ergeben, die angefallen wären, wenn bereits die Erstbescheide im Sinne der zweiten Berufungsvorentscheidungen erlassen worden wären. Lediglich informativ wird mitgeteilt, dass eine Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide daher…

UFSI RV/0219-I/03Zeitlicher Anwendungsbereich des § 205 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2003

…ist. Anspruchszinsen sind daher erstmals für Differenzbeträge im Sinn des § 205 BAO, somit für Nachforderungen und Gutschriften an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für 2000 festzusetzen. Der Standpunkt des Berufungswerbers, die Abgabenansprüche hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 1999 seien deshalb nach dem 31. Dezember…

UFSW RV/3271-W/12Form und Inhalt eines Rechtsmittelverzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2013

…da ein an der T-StraßeNr. in YY gelegenes Chinarestaurant seinen Gästen seither auch am Abend ein Buffet angeboten habe. Bei der Schätzung seien somit auch die von der Bw. ins Treffen geführten Umstände berücksichtigt worden. Ad 4) u. 5) Einkommensteuer für 2008 und 2009…

UFSG RV/0356-G/09Anspruchszinsenvorschreibung ohne Berücksichtigung von etwaigem Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…Da also kein Verschulden seinerseits vorliege, könne ihm auch keine nicht gerechtfertigten Anspruchszinsen abverlangt werden - sehr wohl jedoch der BVA. Über die Berufung wurde erwogen: § 205 Abs. 1 BAO lautet: Abs. 1: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen…

UFSS RV/0750-S/10Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden ... nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen…

UFSK RV/0027-K/06Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006

…und bestünde bei richtiger Gebarung ein Guthaben in Höhe von etwa € 21.000,-- am Abgabenkonto, wird entgegnet, dass dieses Vorbringen sich nicht auf den gegenständlichen Sachverhalt auswirken kann. Entscheidend für die Festsetzung von Anspruchszinsen ist nämlich ausschließlich das Zustandekommen einer Nachforderung (Differenzbetrag) an Einkommensteuer…

UFSG RV/0197-G/04Anspruchszinsen, Kompensation mit USt-Gutschrift nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2005

…somit für Nachforderungen und Gutschriften an Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2000 festzusetzen. Mit der Bestimmung des § 205 BAO idF BGBl. I 142/2000 wurde nicht nur eine Verzinsung für Einkommen-(Körperschaft-)steuernachforderungen sondern auch für entsprechende Gutschriften eingeführt. Unter dem Begriff "Anspruchszinsen" versteht man somit…

UFSF RV/0269-F/02Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2004

…31. Dezember 1999 entstanden ist. Anspruchszinsen sind daher erstmals für Differenzbeträge iSd § 205 Abs. 1 BAO, somit für Nachforderungen und Gutschriften an Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2000 festzusetzen. Der Bw. bekämpft den Anspruchzinsenbescheid mit dem Argument, er habe die Einkommen-steuererklärung 2000 vor dem 1…

UFSL RV/0185-L/04Berechnung der Anspruchszinsen bei berichtigtem Bescheid gem. § 293 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…Daraus ergibt sich, dass Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen und Gutschriftszinsen) gem. § 205 Abs. 1 BAO für Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer festzusetzen sind, die sich aus Abgabenbescheiden nach Gegenüberstellung mit geleisteten Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, somit für Nachforderungen und Gutschriften. Sie gleichen…

UFSI RV/0329-I/031. Säumniszuschlag bei einer vermeintlich unrechtmäßigen Abgabenfestsetzung 2. Einwendungen gegen die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…eines Erfolges der Berufung gegen die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens kann somit ein Antrag auf Aufhebung des strittigen Säumniszuschlages gestellt werden. 2. Anspruchszinsen: Die Bestimmung des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachforderungen und -gutschriften lautet wie folgt: "(1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer…

UFSL RV/0558-L/101. Verlängerung der Verjährungsfrist durch diverse Amtshandlungen 2. Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung 3. Geschäftsführerbezüge 4. Bindung an Feststellungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.12.2013

…A nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt werde. Die Geschäftsführerbezüge seien regelmäßig im Nachhinein eingebucht worden. Gutschriften an Einkommensteuer und Rückvergütungen von Sozialversicherungsbeiträgen seien nicht als Rückzahlungen der Geschäftsführervergütungen zu werten, sondern als Abdeckung des Rückstandes auf dem Verrechnungskonto des Bw. bei der A. Über die…

UFSW RV/1546-W/05Anwendbarkeit der Bestimmung des § 205 Abs. 5 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2005

…Einkommensteuernachzahlung für 2000 laut Bescheid vom 5. September 2003 durch Verrechnung des Guthabens aus der Gutschrift der Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2001 gemäß § 214 Abs. 1 BAO unmittelbar getilgt worden sei. Die Nachzahlung an Einkommensteuer 2000 laut Bescheid vom 5. September 2003 sei daher tatsächlich entrichtet…