…2005 beantragte J.I. (in der Folge Bw.) unter der KZ 793 einen Gewinn in Höhe von € 91.418,71 (darunter eine Einkommensteuergutschrift in Höhe von € 16.356,88 und eine Gutschrift an Anspruchszinsen in Höhe von € 282,81) nach § 11a EStG…
…angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben bzw. seinem Antrag auf Bewilligung der Aussetzung Folge zu geben. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2005 und 2006: Nach § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter…
…0071). 2.2. Der Bw. meint, die Aufrechnung der während des Abschöpfungsverfahrens entstandenen sonstigen Gutschriften an Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2000 mit den Haftungsschulden widerspreche dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkursgläubiger. Da im Schuldenregulierungsverfahren keine Abgabenforderungen als Konkursforderungen angemeldet worden seien, habe der Abgabengläubiger allenfalls…
…2008) und 2.173,40 Euro (2009) sowie Einkommensteuerfestsetzungen in Höhe von -3.788,40 Euro (2006), -5.137,02 Euro (2007), -4.565,72 Euro (2008) und -5.125,40 Euro (2009) setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 20. Jänner 2015 Gutschriften an Anspruchszinsen…
…am 2.5.2016 erlassenen Bescheiden für 2014 an Einkommensteuer, Anspruchszinsen und Umsatzsteuer unzweifelhaft zu Abgabengutschriften in Höhe von € 21.664,82 gekommen: | Abgabe | Bescheid vom 09.03.2016 | Bescheid vom 02.05.2016 | Gutschrift | Umsatzsteuer 2014 | 0…
…2004 bis 2012 zuzurechnen. Damit waren die KESt-Bescheide des EH aufzuheben, der Beschwerde war insoweit stattzugeben. 3. Anspruchszinsen: a. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer (und Körperschaftsteuer), die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen nach Abs. 3, nach Gegenüberstellung mit…
…auf dem Abgabenkonto bereits aushaftenden Rückstandes iHv € 39.592,19, sowie der sich aus der Prüfung ergebenden Gutschriften an Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2010-2015 Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…Zahlungsplan zu zahlenden Quote aus der nachträglich hervor gekommenen Einkommensteuer 2003 rechtmäßig gewesen ist. B) Es wird festgestellt, dass die Verrechnung der Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2004 in Höhe von 286,48 € und der Anspruchszinsen 2004 in Höhe von 51,88 € mit der…
…Vorschreibung der Anspruchszinsen und von zwei geringen Gutschriften den Betrag von 2.134.404 €) an die Abgabenbehörde. Am 03.02.2020 erhob der Beschwerdeführer das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2018. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.03.2020 setzte die Abgabenbehörde die Einkommensteuer 2018…
…Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000: 1. Oktober) des Folgejahres bis zur Erteilung des Bescheides, der eine Nachforderung oder Gutschrift ausweist, höchstens 42 Monate. Ergeht ein Bescheid vor dem 1. Juli bzw. 1. Oktober des Folgejahres, auf das sich der Bescheid bezieht, so fallen keine Anspruchszinsen an…
…war, weil die Republik Österreich diesbezüglich erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens Schuldnerin geworden ist. Im Übrigen wurde die Berufung hinsichtlich der Verrechnung der Gutschriften an Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Anspruchzinsen 2004 und 2005 mit der Einkommensteuer 2003, da diese Forderungen bereits bei Konkurseröffnung aufrechenbar gegenübergestanden seien…
…Daraus ergibt sich, dass Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen und Gutschriftszinsen) gem. § 205 Abs. 1 BAO für Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer festzusetzen sind, die sich aus Abgabenbescheiden nach Gegenüberstellung mit geleisteten Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, somit für Nachforderungen und Gutschriften. Sie gleichen…
…gewesenen Abgabe ergeben, somit für aus solchen Steuerbescheiden resultierende Abgabennachforderungen und -gutschriften, festzusetzen sind. Der Gesetzeswortlaut "Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer...sind...zu verzinsen" bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Festsetzung von Anspruchszinsen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht ins behördliche Ermessen gestellt, sondern zwingend…
…Rechtsmittels verzichtet worden. Bei zu erwartenden Nachforderungen an Einkommensteuer seien Anspruchszinsen nicht als unerwartete Abgabenschuld zu sehen. Eine sachliche Unbilligkeit liege daher nicht vor. Gegen den Bescheid erhob der Bf. durch seinen Vertreter das Rechtsmittel der Beschwerde und führte aus: Ich verweise noch einmal…
…Zinsrelevante Nachforderungen oder Gutschriften können sich dabei nicht nur aus erstmaligen Abgabenfestsetzungen ergeben, sondern auch aus Berufungsentscheidungen (Ritz, BAO³, § 205 Tz 8). Im gegenständlichen Fall ergaben sich aufgrund der Berufungsentscheidung vom 13.9.2006 für die Jahre 2000 und 2001 Nachforderungen an Einkommensteuer in Höhe…
…wird, stattzugeben und der Bescheid 05.03.2015 aufzuheben. Gemäß § 279 Abs. 1 BAO hat das Verwaltungsgericht somit in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Die antragsgegenständlichen Nachforderungen an Einkommensteuer 1999, Einkommensteuer 2000 und Anspruchszinsen 2000 resultieren aus den Bescheiden vom 14.12.2006…
…ursprünglichen Nachforderungsbeträge an Einkommensteuer 2001 und 2002 berücksichtigten, sodass die Differenz der Gutschrifts- und Anspruchszinsen die tatsächlich zustehenden Gutschriftszinsen ergeben, die angefallen wären, wenn bereits die Erstbescheide im Sinne der zweiten Berufungsvorentscheidungen erlassen worden wären. Lediglich informativ wird mitgeteilt, dass eine Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide daher…
…ist. Anspruchszinsen sind daher erstmals für Differenzbeträge im Sinn des § 205 BAO, somit für Nachforderungen und Gutschriften an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für 2000 festzusetzen. Der Standpunkt des Berufungswerbers, die Abgabenansprüche hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 1999 seien deshalb nach dem 31. Dezember…
…da ein an der T-StraßeNr. in YY gelegenes Chinarestaurant seinen Gästen seither auch am Abend ein Buffet angeboten habe. Bei der Schätzung seien somit auch die von der Bw. ins Treffen geführten Umstände berücksichtigt worden. Ad 4) u. 5) Einkommensteuer für 2008 und 2009…
…Mahnspesen und Verzugszinsen führen könnte. Der Bf. ersuche um antragsgemäße Entscheidung mittels Berufungsvorentscheidung oder Entscheidung durch die Oberbehörde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Juni 2013 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab: Gemäß § 205 BAO seien Anspruchszinsen für Nachforderungen bzw. Gutschriften an Einkommensteuer und an…