…übereinstimmen, dass im Steuerrecht der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit bestehe, dass es also allein der Entscheidung des Unternehmers überlassen sei, ob er eine betriebliche Investition oder einen betrieblichen Aufwand durch Fremdmittel oder durch Eigenmittel finanziere. Ebenso müsse es allein der Entscheidung des Unternehmers überlassen sein, wie…
…nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig seien. Der Bw. wiederum verweist auf den Grundsatz der Finanzierungsfreiheit und vertritt im Wesentlichen die Auffassung, dass die Privatentnahmen nicht durch das betrieblich aufgenommene Fremdkapital, sondern durch die frei verfügbaren Cash-Flows (Eigenkapital) finanziert worden seien, und dass die in Rede…
…es dem Steuerpflichtigen auch ermöglicht werden, die "Einkommensteuer ohne Aufnahme von Privatkrediten zu finanzieren bzw. dafür Vorsorge zu leisten." Zur rechtliche Beurteilung werde auf den vom VwGH immer wieder vertretenen Grundsatz der Finanzierungsfreiheit hingewiesen, wonach es dem Unternehmer freistünde, seinen Betrieb von Anfang an fremd…
…Stelle der Bw. fremdüblich gehandelt hätte. Damit könne jede Gesellschaftereinlage, jede Privateinlage, die ein Gesellschafter oder ein Unternehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer leiste, jederzeit als Leistungsbeziehung dargestellt werden. Dies würde auch massiv dem Grundsatz der Finanzierungsfreiheit widersprechen, da es Gesellschaftern gestattet sein müsse, der…
…Zusammengefasst spricht nach Überzeugung des Senates Folgendes für die wirtschaftliche Angemessenheit und Fremdüblichkeit der in Rede stehenden Mittelhingabe durch den Bw und eine Reihe anderer Personen im Sinne des Berufungsvorbringens: a) Der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit ist zu beachten. b) Die Vereinbarung über die Mittelhingabe ist…
…zur Gänze als Betriebsausgaben abgesetzt. Nach dem Ermittlungsergebniss der Betriebsprüfung und laut Stellungnahme des Bw. wurde der Kredit auch zur Finanzierung des im Kalenderjahr 1994 angeschafften Autos verwendet. Rechtliche Würdigung: Nach dem Grundsatz der Finanzierungsfreiheit steht es dem Steuerpflichtigen frei, seinen Betrieb mit Eigen - oder…
…Eine Änderung der Bewirtschaftung verlangt eine Änderung des wirtschaftlichen Engagements. Eine bloß kurzfristige Verschiebung des Eigenmitteleinsatzes zwecks Fremdmitteltilgung stellt eine betriebswirtschaftliche Finanzierungsentscheidung dar, die mit dem wirtschaftlichen Engagement der eigentlichen Vermietungstätigkeit nichts zu tun hat. Auf den allgemein gültigen steuerrechtlicher Grundsatz der Finanzierungsfreiheit wird in…
…verdeckten Ausschüttung ausgegangen werden. Der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit besage, dass die Gesellschafter ihre Unternehmensfinanzierung grundsätzlich selbst bestimmen könnten. Sohin stehe es dem Bw. frei, ob er einen Anteilserwerb durch einen Bankkredit oder mittels der Übernahme von Verbindlichkeiten an die Gesellschafter finanziere. Da die Gesellschaft Zinsenerträge…
…Das Aufgreifen verdeckter Ausschüttungen trägt dem Grundsatz Rechnung, dass jeder Steuerpflichtige das von ihm erzielte Einkommen zu versteuern hat. Gegenständlich ist von sogenannten indirekten verdeckten Ausschüttungen auszugehen, welche eine Einkommensverwendung durch Verzicht auf eine oder das Vorenthalten einer der Gesellschaft zustehenden Gewinnchance oder auf angemessene…
…Das Aufgreifen verdeckter Ausschüttungen trägt dem Grundsatz Rechnung, dass jeder Steuerpflichtige das von ihm erzielte Einkommen zu versteuern hat. Gegenständlich ist von sogenannten indirekten verdeckten Ausschüttungen auszugehen, welche eine Einkommensverwendung durch Verzicht auf eine oder das Vorenthalten einer der Gesellschaft zustehenden Gewinnchance oder auf angemessene…
…auch diese mindert wirksam das Einbringungskapital. Im Rahmen der Finanzierungsfreiheit hat jeder Unternehmer die Möglichkeit, die Eigen- und Fremdmittelausstattung seines Unternehmens frei zu bestimmen, wobei durch die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten ohnehin natürliche Grenzen gezogen sind. Bei der Gründung einer GmbH zeigt sich dies ganz deutlich: Diese…
…sondern wirtschaftliche Tatbestände bilde. § 22 BAO führe daher lediglich den in § 21 BAO anklingenden Grundsatz der wirtschaftlichen Anknüpfung des Steuerrechts aus und betone damit die Notwendigkeit einer Interpretation, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck von Steuervorschriften beachte. Die Steuerpflicht könne demnach nie auf § 22 BAO…
…um einen engen zeitlichen Zusammenhang mit eben der betrieblichen Investition herstellen zu können und die Betriebsausgabenqualität des Finanzierungsaufwandes zu erhalten. Das sei nicht verständlich, da es im Sinne des Grundsatzes der Finanzierungsfreiheit und auch auf Grund der betriebswirtschaftlichen Kriterien keinen Unterschied für die Qualifizierung von…
…Beilage zur österreichischen Steuerzeitung" Seite 157) erworben wurde. Daraus ergeben sich die grundlegenden Unterschiede zum Sachverhalt unseres Mandanten: - Es wird der vorhandene Betrieb durch eine laufende Investition in das wichtigste Anlagegut eines Forstbetriebes, nämlich in Grund und Boden, vergrößert, damit nach forst- und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen…
…Finanzierungsfreiheit bestünden für die Ausstattung einer Gesellschaft mit Eigen- und Fremdkapital grundsätzlich keine Beschränkungen. Unter besonderen Umständen könne es allerdings zur Umqualifikation von Fremdkapital in verdecktes Eigenkapital kommen (vgl. etwa Ressler/Stürzlinger, in Lang/Schuch/Staringer (Hrsg), Kommentar KStG, § 8 Rz 47 ff). Hinsichtlich der…
…die saldierte Betrachtung einzubeziehen sei, als nichtbetrieblich qualifiziert habe. In der beiliegenden Berechnung für 1998 seien folgende Grundsätze berücksichtigt worden Einbeziehung beider Konten (Einnahmenkonto und betrieblich entstandenes Ausgabenkonto) in die saldierte Betrachtungsweise Ausscheiden des Schuldanteiles für Investitionen in das Anlagevermögen per 1. Januar 1998 (760…
…BW aufgrund der Eigenkapitalausstattung des Betriebes durch entsprechende Liquiditätsmaßnahmen (Forderungszession bzw. sale u. lease back) auch möglich gewesen wäre die Entnahme durch freigesetzte Eigenmittel zu finanzieren. In der Folge, also nach dem Entzug der freigesetzten Eigenmittel, hätte der BW aufgrund des Grundsatzes der Finanzierungsfreiheit einen…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt. Diesem Grundsatz…
…kann der Unabhängige Finanzsenat nicht folgen. Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, daß auf Grund der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die in Betracht kommenden…
…einmal zum Tragen kommen darf (Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung; vgl. insbes. VfGH 25.02.1999, B 128/97), konnte das den erblasserischen Töchtern gemäß Pflichtteilsübereinkommen überlassene endbesteuerte Vermögen, das bei Berechnung der Erbschaftssteuer der Pflichtteilsberechtigten ja berücksichtigt wurde, bei der Erbin nicht (nochmals) in…