Tz 17 Grundlosungsaufzeichnungen: Dazu sei zu bemerken, dass die Schmierzettel auch der Organisation des Geschäftsbetriebes dienten und die Tageslosung in vielen Fällen auch aus dem "Stand" ermittelt würde. Im Übrigen sei eine Aufbewahrung auch deshalb unterlassen worden, weil die Schmierzettel kein Datum enthielten und daher…
…je 25 % beteiligt. Adalbert Ka und Ahmed ED waren auch als Geschäftsführer tätig. Die Bw betrieb eine Pizzeria. Anlässlich einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung (BP) wurden folgende Feststellungen getroffen: Tz.17: Grundlosungsaufzeichnungen: Am 14.06.1999 erklärte der ehemalige Gesellschafter-Geschäftsführer ED, dass die Losungen …
…Beurteilung inwieweit neue Tatsachen bekannt wurden, nicht einzubeziehen waren, erübrigt sich auch diese und die daraus zu ziehenden Schlüsse der Bw. vorzuhalten. Grundlosungsaufzeichnungen: Aus den Bilanzen der Bw. ist nicht zu entnehmen, wie die Erlöse aufgezeichnet und ermittelt wurden. Entsprechende Fragen der Abgabenbehörde wurden seitens…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Gerald Schott, Steuerberater, 3430 Tulln, Obere Gwendtgasse 4, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1995 bis 1997 sowie…
…allein für das Bankkonto der M KEG zeichnungsberechtigt zu sein. 1.2. Festgestellte Mängel (Tz 13 b) Bei der Betriebsprüfung im Lokal seien keine Grundlosungsaufzeichnungen (Standlisten, Stricherllisten und dgl.) für den Zeitraum 2000 bis zum April 2004 vorgelegt worden. Nach den vorgelegten Tageslosungslisten (Losungsbögen im…
…und daher nicht mehr so leistungsfähig. Es wäre zudem nicht richtig, dass der Bw. die Grundlosungsaufzeichnungen nicht aufbewahrt hätte. Die Losungen wären in ein gebundenes Buch täglich eingetragen worden und nachträgliche Korrekturen nicht möglich gewesen. Die Angaben würden auch mit dem Kassabuch übereinstimmen. Die BP…
…und Gefährdungszuschlag In diesem Punkt des BP- Berichtes wurde seitens der Prüferin festgestellt, dass einerseits die Grundlosungsaufzeichnungen nicht aufbewahrt worden sowie im Jahr 2000 einzelne Tageslosungen im Kassenjournal nicht eingetragen worden seien, andererseits bei manchen im Kassabuch eingetragenen Tageslosungen als Text "Ruhetag" ausgewiesen worden sei…
…Telefon | S 1.000,-- | Kindergarten | S 1.800,-- | sonstige Lebenskosten ca. | S 9.000,-- | Flugreise/jährlich S 17.000,-- | S 1.500,-- | Lebenshaltungskosten monatlich | S 17.500,-- b) ad Grundlosungsaufzeichnungen Die Grundaufzeichnungen wären nicht aufbewahrt bzw…
…Formmangel qualifiziert. Fehlerhafte und vernichtete Grundaufzeichnungen seien nach Ansicht des Gerichtshofes immer und in jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit von Büchern und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Verwiesen werde auf die Mängel laut Niederschrift: Grundlosungsaufzeichnungen seien nicht aufbewahrt worden. Inventurmängel lägen vor. Damit sei…
…sei. Der Bw. ist daher - was in der Berufung auch nicht bestritten wird - Steuerschuldner für die durch die Umsätze und Gewinne des Lokales entstandene Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Bei der Betriebsprüfung im Lokal wurden keine Grundlosungsaufzeichnungen (Standlisten, Stricherllisten und dgl.) für 2000 - 4/2004 vorgelegt. Nach…
…damaligen Geschäftsführerin weise lediglich sechs Karten der Kategorie "A" auf. Im folgenden wird auf den Seiten 52 bis 54 des Prüfungsberichtes dargestellt, dass einzelne Ticketabrechnungen nicht in den Kreditkartenabrechnungen gefunden worden seien. Zur Nichtaufbewahrung von Grundlosungsaufzeichnungen führte die Betriebsprüfung in Tz. 18 ihres Berichtes aus…
…durch Frau Y. vom FA für Körperschaften 1999 direkt auf der Straße durchgeführt und liegt daher sicher im Akt auf. 3.31 Behauptung auf Seite 58 des Berichts Bei den ausgestellten Tickets handelt es sich weder um Grundaufzeichnungen noch um Losungsbelege oder "Grundlosungsaufzeichnungen", wie von…
…März 1998 bis 03. November 1998. Diese Berechnung allein würde bereits die Unrichtigkeit der angeblich erst im Zuge der Berufung aufgefundenen "Grundlosungsaufzeichnungen" beweisen. In der Stellungnahme des Bw. vom 15. März 2002 wurde wie folgt ergänzend vorgebracht: Die Zuständigkeit zur Erlassung der Bescheide sei von…
…aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen des Bw wird mehrfach in Zweifel gezogen. Grundlosungsaufzeichnungen konnten vom Bw nicht vorgelegt werden. Ob vom Bw gar keine derartigen Aufzeichnungen geführt wurden…
Wie mündlich gegenüber dem Betriebsprüfer mehrfach ausgeführt, dient das System Sunrise vor allem zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Arbeit der Service-MitarbeiterInnen; wie die Lebenserfahrung zeigt, werden ohne solche Kontrollen Losungsteilbeträge durch manche Service-Mitarbeiterinnen fallweise nicht abgegeben. Zahlreiche Festhaltungen des Systems Sunrise sind daher für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Christian Lenneis und die Referentin ADir. Silvia Gebhart sowie die weiteren Mitglieder Wilhelm Böhm und Mag. Martin Saringer über die Berufungen der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk…
In Zusammenhang mit der geforderten Einsichtnahme der Berufungsbehörde in Bankunterlagen wurde der Bw. bereits im Zuge des Erörterungstermines auf seine erhöhte Mitwirkungspflicht hingewiesen, da in Folge des Bankgeheimnisses die Ermittlungsmöglichkeiten des Unabhängigen Finanzsenates eingeschränkt sind. Fragen über die Mittelherkunft beantwortete der Bw. mit dem Hinweis…
Für die Behauptung des Bw., es habe weiterhin bis 1990 Streit mit dem Klienten geherrscht, findet sich im Handakt keinerlei Hinweis. Diese Behauptung des Bw. erweist sich daher als unglaubwürdig. Auch die eidesstattliche Erklärung des Klienten aus dem Jahr 1995 ist unstimmig, lebensfremd und unglaubwürdig…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Thomas Romauch, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstrasse 7, vom 28.6.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch Mag. Sigrid Braunsteiner, vom 8.6.2010 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch HFP, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2000 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind…