…Auflage, § 16 Rz 66). Der Bw. ist nun zwar darin beizupflichten, dass grundsätzlich auch einer GmbH-Geschäftsführerin - bei Ausübung einer entsprechenden (Vertreter-)Tätigkeit - das Vertreterpauschale gewährt werden kann (s. zB das bereits zitierte Erkenntnis des VwGH vom 24. Februar 2005, 2003/15/0044; sowie UFS…
…| 2000 | 83,72 | Stundungszinsen | 1999 | 138,08 | Pfändungsgebühren | 2000 | 404,14 | Summe | | 13.462,74 Begründend wurde dazu ausgeführt, dass die Berufungswerberin als Geschäftsführerin der GmbH im Hinblick auf die Bestimmung des § 80 Abs…
…die GmbH überführt wurde. Im Prüfungszeitraum wurde kein Fahrtenbuch geführt. Dies veranlasste den Prüfer zur Erhöhung des Pkw-Privatanteils auf 20 %, wobei man seitens des Finanzamtes hinsichtlich der Differenz von 8,9 % von einer zusätzlichen Tätigkeitsvergütung der Bw. ausging und diese daher den Geschäftsführereinkünften abzüglich…
…erst fällig, als der Konkurs der GmbH mangels Vermögens (mit Gerichtsbeschluss vom 7. 2. 2005) bereits abgewiesen war. Der implizite Standpunkt des Finanzamtes, die in der Untätigkeit der Bw. gegenüber dem faktischen Geschäftsführer gelegene Pflichtverletzung habe auch zur Uneinbringlichkeit der Körperschaftsteuer 2005 geführt, lässt außer…
…16 | Verspätungszuschlag | 3/2003-7/2006 | 11.254,97 | Pfändungsgebühr | 2004-2006 | 7.464,00 | Summe | | 211.645,46 Ausgeführt wurde, die Bw. sei als GmbH-Geschäftsführerin im Hinblick auf § 80 Abs. 1 BAO verpflichtet gewesen…
…einer Nachsicht hervor, wo dem Vorbringen der Bw. bezüglich der Beendigung ihres Dienstverhältnisses bei der GmbH sinngemäß entgegengehalten wurde, für die Haftungsinanspruchnahme sei die Eintragung der Bw. als GmbH-Geschäftsführerin im Firmenbuch maßgeblich, solange kein Nachweis für einen früheren Rücktritt der Bw. von dieser Funktion…
…wurden, wobei die Festsetzung der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer in Höhe von € 100.000,00 mit Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 28. März 2008 für den (ausgedehnten) Zeitraum 1-8/2007 erfolgte. Den GmbH-Geschäftsführer trifft die Verpflichtung gemäß § 80 Abs…
…Silberwaren umsatzsteuerpflichtig an die E-GmbH . Die E-GmbH (Geschäftsführerin = die Gattin des Bw.) mache den Vorsteuerabzug geltend, der Bw. erkläre keine Umsätze bzw. nur in Höhe erhaltener Zahlungen, da er nach vereinnahmten Entgelten versteuere. Die E-GmbH (Geschäftsführerin = die Gattin des Bw…
…2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass der Bw. vom xx. August 1992 bis xy. November 1999 Geschäftsführer der genannten GmbH gewesen sei. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1972 bzw. 1994 sei der Bw. verpflichtet gewesen…
…dem progressiven Steuersatz des § 33 EStG, während jener der Abfertigung, der auf die Tätigkeit als (nicht wesentlich beteiligte) GmbH-Geschäftsführerin entfalle, mit 6% besteuert werden. Durch die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze würden gleiche Sachverhalte, nämlich der Zufluss hoher einmaliger Beträge, unterschiedlich behandelt. Mit dieser Vorgangsweise werde…
…000/0000 des FA. Die KG wird steuerlich von der P GmbH (Geschäftsführerin: XY) vertreten. Mit erklärungsgemäß ergangenem Bescheid vom 11. Februar 2010 wurden die Einkünfte für das Jahr 2008 mit - 34.024,05 € festgestellt und in Höhe von -20.414,43 € (=…
…liegt auf der Hand. Die Bw. wird nicht dadurch entschuldigt, dass es dem Finanzamt erst nach ihrem Ausscheiden als GmbH-Geschäftsführerin gelungen ist, die von ihrem Vater herbeigeführte Abgabenhinterziehung aufzudecken. Abgesehen davon hätten selbst allfällige Versäumnisse des Finanzamtes die Bw. in keiner Weise davon befreit…
…beantragten Werbungskosten als steuerlich unbeachtlich, weil aus der Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführerin von 1997 bis 2005 keine Einnahmen erzielt worden seien. "Bei Nichtvorliegen von Einnahmen (Gewinn) innerhalb eines Zeitraumes geht das Steuerrecht vom Vorliegen einer unbeachtlichen Liebhabereitätigkeit aus." Diese Rechtsmeinung sei auf den Fall der…
…1 - Zusammenstellung der Teppichbewegungen verwiesen. Es werde noch ergänzt, dass Frau PE bei den Firmen K Y GmbH, Neuhaus, jetzt K GmbH Ba Leasing GmbH und Bw. Holding GmbH Geschäftsführerin sei und teilweise auch Gesellschafterin. Ebenfalls erwähnt sei, dass die Buchhaltung von zuvor genannten Firmen…
…betraut war. Im vorliegenden Fall ist somit die Bw. bereits im Zeitraum 1-5/1990 für die KG, und erst ab dem 31.5.1990 auch als Geschäftsführerin der GmbH tätig. Als Grund für den Abschluss der Dienstverhältnisse ist lt. BP der abgabenersparende Effekt bzw…
…sich daher bereit, E bei dem Aufbau einer eigenständigen beruflichen Existenz zu helfen. Die Bf. habe während der gesamten Zeit, als sie offiziell als Geschäftsführerin der H-GmbH im Firmenbuch eingetragen war, keine einzige Entscheidung bzw. Verfügung im Rahmen der Geschäftsführung getroffen. Die eigentliche Geschäftsführung…
…VwGH 15.12.1987, 87/14/0163; - Ein Umlaufbeschluss, mit dem eine vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung zwischen den Kommanditisten und der als Geschäftsführerin fungierenden Komplementär- GmbH vereinbart wird, hat die für nahe Angehörigen maßgeblichen Kriterien zu erfüllen VwGH 27.4.2000, 96/15/0185; Weiters…
…15.12.1987, 87/14/0163; - Ein Umlaufbeschluss, mit dem eine vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung zwischen den Kommanditisten und der als Geschäftsführerin fungierenden Komplementär- GmbH vereinbart wird, hat die für nahe Angehörigen maßgeblichen Kriterien zu erfüllen VwGH 27.4.2000, 96/15/0185; Weiters war…
…zu Protokoll, sie habe ca. im Jahr 2002 die Buchhaltung für die K - F GmbH übernommen. Den Geschäftsführer K habe sie in der Firma überhaupt nie gesehen und diesen erst bei der Übertragung der Gesellschaftsanteile beim Notar kennen gelernt. Der Zweitbeschuldigte habe entschieden, sie mit…
…für die Geschäftsführertätigkeit) Das von der BP genannte Erkenntnis vom 15.2.1994, 93/14/0210 sei erst nach der BP ergangen und nicht auf die vorliegende Rechtssituation übertragbar. Der Sachverhalt sei ein anderer, da die Geschäftsführung nur ein Teil der Tätigkeit der GmbH sei…