…Auflage, § 16 Rz 66). Der Bw. ist nun zwar darin beizupflichten, dass grundsätzlich auch einer GmbH-Geschäftsführerin - bei Ausübung einer entsprechenden (Vertreter-)Tätigkeit - das Vertreterpauschale gewährt werden kann (s. zB das bereits zitierte Erkenntnis des VwGH vom 24. Februar 2005, 2003/15/0044; sowie UFS…
…| 2000 | 83,72 | Stundungszinsen | 1999 | 138,08 | Pfändungsgebühren | 2000 | 404,14 | Summe | | 13.462,74 Begründend wurde dazu ausgeführt, dass die Berufungswerberin als Geschäftsführerin der GmbH im Hinblick auf die Bestimmung des § 80 Abs…
…§ 9 Abs. 1 und 80 Abs. 1 BAO (zusammengefasst) aus, dass die Bf. als GmbH-Geschäftsführerin zu dem in den §§ 80 ff BAO genannten Personenkreis gehört habe. Die Bf. habe die Abgabenzahlungspflicht verletzt, weil die haftungsgegenständlichen Abgaben zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen nicht entrichtet worden seien…
…die GmbH überführt wurde. Im Prüfungszeitraum wurde kein Fahrtenbuch geführt. Dies veranlasste den Prüfer zur Erhöhung des Pkw-Privatanteils auf 20 %, wobei man seitens des Finanzamtes hinsichtlich der Differenz von 8,9 % von einer zusätzlichen Tätigkeitsvergütung der Bw. ausging und diese daher den Geschäftsführereinkünften abzüglich…
…folgende Beteiligungsverhältnisse auf: | Vorname_2 Nachname_2: | 17.500,00 | 50,00% | Vorname_3 Nachname_1a: | 17.500,00 | 50,00% | | 35.000,00 | 100,00% Geschäftsführer der A-GmbH ist neben diesen beiden Gesellschaftern Hr…
…erst fällig, als der Konkurs der GmbH mangels Vermögens (mit Gerichtsbeschluss vom 7. 2. 2005) bereits abgewiesen war. Der implizite Standpunkt des Finanzamtes, die in der Untätigkeit der Bw. gegenüber dem faktischen Geschäftsführer gelegene Pflichtverletzung habe auch zur Uneinbringlichkeit der Körperschaftsteuer 2005 geführt, lässt außer…
…Kommunalsteuergesetz bzw § 6a Wiener Dienstgeberabgabegesetz sowie den §§ 80 ff BAO ableitbaren - Haftungsvoraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt: Als GmbH-Geschäftsführerin gehörte die Bf im hier relevanten Zeitraum (Mitte Februar 2012 bis Mitte August 2012) zum in den §§ 80 ff BAO angesprochenen Personenkreis. Die in § 6a…
…16 | Verspätungszuschlag | 3/2003-7/2006 | 11.254,97 | Pfändungsgebühr | 2004-2006 | 7.464,00 | Summe | | 211.645,46 Ausgeführt wurde, die Bw. sei als GmbH-Geschäftsführerin im Hinblick auf § 80 Abs. 1 BAO verpflichtet gewesen…
…einer Nachsicht hervor, wo dem Vorbringen der Bw. bezüglich der Beendigung ihres Dienstverhältnisses bei der GmbH sinngemäß entgegengehalten wurde, für die Haftungsinanspruchnahme sei die Eintragung der Bw. als GmbH-Geschäftsführerin im Firmenbuch maßgeblich, solange kein Nachweis für einen früheren Rücktritt der Bw. von dieser Funktion…
…betreffend Konkursverfahren über das Vermögen des Herrn ***9*** ***4*** (Nummer) hervor. Herr ***9*** ***4*** ist de-facto Geschäftsführer und wirtschaftlicher Eigentümer der Beschwerdeführerin und der ***7*** ***8*** GmbH. - somit ist hier jedenfalls eine Nahebeziehung zwischen den beteiligten Parteien gegeben. Seite 3/4/5: "Der Schuldner…
…236 m 2 . Die angemietete Wohnung wurde nach den Wünschen des Gesellschafters und Geschäftsführers L. adaptiert. Die dafür aufgewendeten Kosten in Höhe von netto € 109.755,86 wurden im Jahr 2003 bei der X. Vertriebsmanagement GmbH unter dem Tltel „Investitionen Dienstnehmerwohnung“ ins Betriebsvermögen aufgenommen…
…wurden, wobei die Festsetzung der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer in Höhe von € 100.000,00 mit Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 28. März 2008 für den (ausgedehnten) Zeitraum 1-8/2007 erfolgte. Den GmbH-Geschäftsführer trifft die Verpflichtung gemäß § 80 Abs…
…Silberwaren umsatzsteuerpflichtig an die E-GmbH . Die E-GmbH (Geschäftsführerin = die Gattin des Bw.) mache den Vorsteuerabzug geltend, der Bw. erkläre keine Umsätze bzw. nur in Höhe erhaltener Zahlungen, da er nach vereinnahmten Entgelten versteuere. Die E-GmbH (Geschäftsführerin = die Gattin des Bw…
…2004 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass der Bw. vom xx. August 1992 bis xy. November 1999 Geschäftsführer der genannten GmbH gewesen sei. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1972 bzw. 1994 sei der Bw. verpflichtet gewesen…
…dem progressiven Steuersatz des § 33 EStG, während jener der Abfertigung, der auf die Tätigkeit als (nicht wesentlich beteiligte) GmbH-Geschäftsführerin entfalle, mit 6% besteuert werden. Durch die Anwendung unterschiedlicher Steuersätze würden gleiche Sachverhalte, nämlich der Zufluss hoher einmaliger Beträge, unterschiedlich behandelt. Mit dieser Vorgangsweise werde…
…A Bau GmbH demnach weder als solche rechtlich existent, noch verfügte die Gesellschaft über die Befugnis für die Bauführung beim Bauvorhaben des Bf. Bereits im Nov. 2000 übertrug der Namen gebende "Gründungsgesellschafter" G. A seinen Gesellschaftsanteil (100% Beteiligung) an den im Juni 2000 bestellten Geschäftsführer …
…gegen das Abgabenverfahren einen darüber hinausgehenden Einfluss auszuüben, muss daher zurückgewiesen werden. In ihren zahlreichen Eingaben an das Finanzamt weisen Sie wiederholt auf ihre Divergenzen mit der GmbH Geschäftsführerin hin und haben unter anderem auch eine Selbstanzeige erstattet. Vor diesem Hintergrund wird es für objektive…
…wären. Insbesondere ziehe die Abgabenbehörde nicht im Betracht, dass die Bf. bloßer „Strohmann“ gewesen sei und ihr aus diesem Grund einerseits der Einblick in die Geschäftstätigkeit der Fa. A-GmbH , deren Geschäftsführerin sie formell gewesen sei, gefehlt habe, zum Anderen sie sich deshalb nicht um…
…000/0000 des FA. Die KG wird steuerlich von der P GmbH (Geschäftsführerin: XY) vertreten. Mit erklärungsgemäß ergangenem Bescheid vom 11. Februar 2010 wurden die Einkünfte für das Jahr 2008 mit - 34.024,05 € festgestellt und in Höhe von -20.414,43 € (=…
…liegt auf der Hand. Die Bw. wird nicht dadurch entschuldigt, dass es dem Finanzamt erst nach ihrem Ausscheiden als GmbH-Geschäftsführerin gelungen ist, die von ihrem Vater herbeigeführte Abgabenhinterziehung aufzudecken. Abgesehen davon hätten selbst allfällige Versäumnisse des Finanzamtes die Bw. in keiner Weise davon befreit…