…dass er hin und wieder bei einer Ex-Arbeitskollegin im 17. Bezirk übernachtet hat. Somit wird mangels Nachweises und auch mangels Glaubhaftmachung des tatsächlichen Pendelns von der Berufungsbehörde der Sachverhalt festgestellt, dass der Bw nicht überwiegend gependelt ist. Die Hauptwohnsitzmeldung an der gegenständlichen Adresse könnte…
…hat, dass die Grenzgängereigenschaft mangels arbeitstäglichen Pendelns verloren gegangen ist. Es darf aber nicht vergessen werden, dass eine Nachweisführung nach so vielen Jahren kaum zumutbar ist, dass nach § 138 BAO die Glaubhaftmachung ohnedies ausreicht und dass aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung abzuleiten ist, dass…
…Den Mitgliedern des Senates sind - für beide Varianten - vergleichbare Fälle bekannt. Menschen verhalten sich gerade hinsichtlich der persönlichen Lebensführung nicht immer rationell. Im Übrigen ist es auch in reiferem Lebensalter keineswegs untypisch, seinen Lebensmittelpunkt entfernt vom Arbeitsort zu haben und - unter Inkaufnahme von Pendelbewegungen - diesen…
…Welche wurden von Linz/welche von N aus angetreten? Können Beweismittel zur Glaubhaftmachung des Antrittes der Fahrten von N aus angeboten werden? Rechtsansicht des Finanzamtes: Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze sei die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227)…
…dass der Bw. mit den ihn zur Verfügung gestanden Kraftfahrzeugen überwiegend in das Elternhaus pendeln hätte können. Da somit nicht festgestellt werden kann, dass der Bw. im Jahr 2004 die Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales erfüllt hat, konnte der Berufung kein Erfolg beschienen sein…
…Aus dem beigeschlossenen Situationsbericht der Tageszeitung "Die Presse" vom 8. Juli 2002 sei die Zahl der regelmäßig zwischen den Beschäftigungsorten in Österreich und den Familienwohnsitzen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens pendelnden Gastarbeiter ersichtlich. Würden sämtliche Familienangehörige dieser aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden Gastarbeiter eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes NNN, vom 9. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 im Beisein der Schriftführerin XXX nach der in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die…
…seien. Die Intensität der Nachweisführung oder Glaubhaftmachung müsse umso größer sein, je mehr sich eine Umschulung nach der Verkehrsauffassung auch zur Befriedigung privater Interessen bzw. Neigungen eigne. Im Falle des Bw. werde die Fachhochschule für Internationales Weinmarketing in Eisenstadt besucht. Nach eigenen Angaben des Bw…
…und her zu pendeln. Daraus resultieren leider die Reparaturkosten. Ich habe keinen unbefristeten Arbeitsvertrag und ich beabsichtige wieder nach Heimatort _Deutschland zurück zu kehren." Der nochmaligen Aufforderung vom 15.11.2011, den Dienstvertrag sowie eine Bestätigung des Dienstgebers über das Bestehen oder Nichtbestehen des lt…
…meinen PKW lege ich Berufung ein, da diese nicht den Tatsachen entsprechen. Mir ist nicht bekannt, dass man für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales einen PKW mit österreichischem Kennzeichen führen muss. Zwischen A. und B. (D) zu pendeln bedeutet sicher nicht, dass sich mein PKW mehrheitlich…
…Fahrzeuges im Inland: Die Bw hat zunächst bei der Zollkontrolle die Verwendung des Fahrzeuges im Inland zugestanden, da sie zu Protokoll gegeben hat, dass sie ihren Hauptwohnsitz in NB genommen hat und aufgrund ihrer Beschäftigung in Deutschland täglich zwischen Wohnort und Beschäftigungsort in Deutschland pendelt…
…144). Die Äußerungen des Bw. sind weder hinreichend konkret, noch werden diese durch objektiv erkennbare Maßnahmen gestützt. Insbesondere in den Fällen, in denen - wie gegenständlich gegeben - die derzeitige Einkünfteerzielung nicht gefährdet ist, werden an die Nachweisführung (Glaubhaftmachung) höhere Anforderungen gestellt. Die Ausführungen des Bw. allein…
…Zur Glaubhaftmachung lege ich eine Gehaltsbestätigung vom 24.03.2005 vor, die besagt, dass mein Ehemann monatlich 7.934,00 Tsch Kr. netto verdient. D.h. 7.934,- x 12 /28,2 = 3.376,17 € jährlich. Nachweisbeweis: Gehaltsbestätigung des Arbeitsgebers vom 24.3…
…12 Monate € 3.315,96. Der Berufswohnsitz besteht im Krankenhausgelände des S-Krankenhauses M (L ), Personalwohnhaus S-Straße . 2XXX. M . Den Zweitberufswohnsitz habe ich seit dem Jahr 2004, aus Ausbildungsgründen, da das Pendeln durch intensive Praktika nicht möglich war. Jetzt im Berufsleben haben wir…
… Der Bw. würde aufgefordert werden, durch Glaubhaftmachung zu untermauern, dass es im Großraum S. keine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit gebe. Hingewiesen werde darauf, dass die doppelte Haushaltsführung mit 1996 begonnen worden sei, der Beginn des Schulbesuches jedoch drei Jahre später, 1999, liege. Mit den Schreiben vom 6…
…dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, genügt die Glaubhaftmachung. § 138 Abs. 1 BAO betrifft vor allem die Feststellung solcher Verhältnisse, die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen aufklärbar sind, also Umstände, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich…
…relevanten Sachverhalt der doppelten Haushaltsführung verwirklicht und gelebt. Wir pendelten zwischen H./I. und B., verbrachten die Wochenenden gemeinsam und kamen unseren finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der gemeinsamen Haushaltsführung nach. Wenn sich nun nachträglich herausstellt, dass am gemeinsamen Familienwohnsitz die nunmehrige Ehefrau des Dr. D…
…Wohnkosten sind gemäß § 20 Abs 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kommen insbesondere in Betracht: - Aufwendungen für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung des Steuerpflichtigen am Dienstort (Mietkosten und Betriebskosten) einschließlich der erforderlichen Einrichtungsgegenstände. - Kosten für Familienheimfahrten. f. Familienheimfahrten Aufwendungen für…
…der Abgabenbehörde verpflichtet ist, die Abgabenbehörde jederzeit für alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse prüfen (Außenprüfung). Von der Abgabenpflichtigen bzw. deren steuerlichen Vertreter wurde bis zum Beginn der Amtshandlung keine Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG erstattet. b. Prüfung gemäß …
…zwei Wohnsitzen pendelte und somit zu vermuten ist, dass gerade in solche Fällen es zur Aufrechterhaltung von persönlichen Kontakten mit dem an beiden Wohnsitzen bestehenden Bekanntenkreis bzw. mit der Familie eines erhöhten telefonischen Kontaktes bedarf. Die durchschnittliche monatliche Gesprächszeit belief sich laut Abrechnungen des Netzbetreibers…