…erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Gewährung von Zahlungserleichterungen das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte einerseits und das Nichtvorliegen einer Einbringungsgefährdung andererseits voraus…
…3. März 2010 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setze die Gewährung von Zahlungserleichterungen das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte einerseits und das Nichtvorliegen einer Einbringungsgefährdung andererseits voraus, die beide gegeben sein müssten, um…
…Eignung zur Glaubhaftmachung des Nichtvorliegens einer Verbindung zwischen der Bw. und der AG ". Über diese Beweiswürdigung hat der VwGH in seinem Erkenntnis erwogen: "Es trifft auch nicht zu, dass die belangte Behörde die im Rahmen der Hauptverhandlung beim Landesgericht vorgelegte eidesstattliche Erklärung des T bei…
…der Behörde erschöpft sich damit in der Feststellung der Voraussetzungen des § 68 EStG und der Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen, weil die vorgebrachten Unterlagen des Beschwerdeführers nicht für eine Glaubhaftmachung reichen. Die Behörde begründet jedoch nicht warum die Unterlagen für die Glaubhaftmachung nicht ausreichen sollen…
…im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems erfolgte zu Unrecht. Durch die Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld kraft Gesetzes in der richtigen Höhe, also auch dann, wenn es infolge unrichtiger Angaben (Antrag auf Präferenzbehandlung bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Ursprungsnachweises…
…im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems erfolgte zu Unrecht. Durch die Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld kraft Gesetzes in der richtigen Höhe, also auch dann, wenn es infolge unrichtiger Angaben (Antrag auf Präferenzbehandlung bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Ursprungsnachweises…
…im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems erfolgte zu Unrecht. Durch die Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld kraft Gesetzes in der richtigen Höhe, also auch dann, wenn es infolge unrichtiger Angaben (Antrag auf Präferenzbehandlung bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Ursprungsnachweises…
…im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems erfolgte zu Unrecht. Durch die Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld kraft Gesetzes in der richtigen Höhe, also auch dann, wenn es infolge unrichtiger Angaben (Antrag auf Präferenzbehandlung bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Ursprungsnachweises…
…im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems erfolgte zu Unrecht. Durch die Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld kraft Gesetzes in der richtigen Höhe, also auch dann, wenn es infolge unrichtiger Angaben (Antrag auf Präferenzbehandlung bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Ursprungsnachweises…
…im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems erfolgte zu Unrecht. Durch die Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld kraft Gesetzes in der richtigen Höhe, also auch dann, wenn es infolge unrichtiger Angaben (Antrag auf Präferenzbehandlung bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Ursprungsnachweises…
…im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems erfolgte zu Unrecht. Durch die Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld kraft Gesetzes in der richtigen Höhe, also auch dann, wenn es infolge unrichtiger Angaben (Antrag auf Präferenzbehandlung bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Ursprungsnachweises…
…auf Grund eines leicht erkennbaren Fehlers zu Unrecht angewendet. Ein Irrtum der Zollbehörden lag vor. Bezüglich der weiteren Voraussetzung für das Absehen der nachträglichen buchmäßigen Erfassung, der Zollschuldner muss alle geltenden Bestimmungen für die Zollerklärung beachtet haben, ist festzuhalten, dass trotz des Nichtvorliegens der Voraussetzungen…
…im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems erfolgte zu Unrecht. Durch die Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld kraft Gesetzes in der richtigen Höhe, also auch dann, wenn es infolge unrichtiger Angaben (Antrag auf Präferenzbehandlung bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Ursprungsnachweises…
…im Sinne des Allgemeinen Präferenzsystems erfolgte zu Unrecht. Durch die Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht die Zollschuld kraft Gesetzes in der richtigen Höhe, also auch dann, wenn es infolge unrichtiger Angaben (Antrag auf Präferenzbehandlung bei Nichtvorliegen eines entsprechenden Ursprungsnachweises…
…auf Grund eines leicht erkennbaren Fehlers zu Unrecht angewendet. Ein Irrtum der Zollbehörden lag vor. Bezüglich der weiteren Voraussetzung für das Absehen der nachträglichen buchmäßigen Erfassung, der Zollschuldner muss alle geltenden Bestimmungen für die Zollerklärung beachtet haben, ist festzuhalten, dass trotz des Nichtvorliegens der Voraussetzungen…
…auf Grund eines leicht erkennbaren Fehlers zu Unrecht angewendet. Ein Irrtum der Zollbehörden lag vor. Bezüglich der weiteren Voraussetzung für das Absehen der nachträglichen buchmäßigen Erfassung, der Zollschuldner muss alle geltenden Bestimmungen für die Zollerklärung beachtet haben, ist festzuhalten, dass trotz des Nichtvorliegens der Voraussetzungen…
…93/17/0096; VwGH 23.10.1997, 96/15/0133). Eine seitens des Unabhängigen Finanzsenates am 21. April 2009 vorgenommene Buchungsabfrage zeigt, dass nach wie vor ein fälliger Abgabenrückstand in Höhe von 62.070,44 € besteht. Allerdings setzt sich dieser nicht mehr zur Gänze…
…man den EDV-geführten und von den Arbeitnehmern auch jeweils gefertigten Arbeitszeitaufzeichnungen die geforderte Eignung absprechen wollte, hätte die Erstbehörde diese dennoch in die Beurteilung aufzunehmen gehabt. Der Nachweis oder die Glaubhaftmachung eines Sachverhaltes, der unter die Befreiungsbestimmung des § 68 Abs. 1 EStG 1988 fällt…
…auf einen anderen Stichtag jedoch ohne jede Bedeutung, wenn im Nachhinein allein durch die Feststellung des Nichtvorliegens gewichtiger betrieblicher Gründe seitens des Finanzamtes der Umstellung die Anerkennung versagt werden könnte. § 2 Abs 7 EStG ist daher so auszulegen, dass das Finanzamt bei Vorliegen eines Bescheides…
…Glaubhaftmachung eines konkret zu nennenden unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses im Wiedereinsetzungsantrag dar. Die Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch das Finanzamt erfolgte daher bereits aus diesem Grund zu Recht. Die Bw. bringt vor, dass die Versäumung der Frist nicht auf einem…