…zur Körperschaftsteuer für 2004 unter Berücksichtigung des von der Bw. ermittelten Gewinnzuschlages von 2.517,89 € durch. Im Zuge der Körperschaftsteuerveranlagung kürzte das Finanzamt außerdem die erklärten Einkünften aus Gewerbebetrieb von - 1,297.911,32 € um verrechenbare Verluste aus Vorjahren im Ausmaß von…
…Schlussbilanz des übernehmenden Unternehmens abstellt und die erforderliche Wertpapierdeckung der Bw. am 31. März 2001 zu Recht den Wert Null umfasste. Ein Gewinnzuschlag für das Jahr 2000 erfolgte demnach zu Unrecht. (Zum selben Ergebnis kommen auch die ESt-RL, RZ 3359, wonach keine Bedenken bestehen…
…Die Bw. erhält auf Basis der steuerlichen Fremdvergleichsgrundsätze zusätzlich einen Gewinnzuschlag von 5% auf die gemäß Satz 1 und Satz 2 gezahlte Vergütung zum Ausweis eines angemessenen operativen Ergebnisses (Kostenaufschlagsmethode). Solange die Bw. aufgrund der Finanzierungsstruktur keine angemessene Eigenkapitalausstattung vorweisen kann und auf die Fremdfinanzierung…
…geltenden Konvent liege ein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes vor, wenn die Gestellung erwerbsmäßig betrieben werde. Wenn das verrechnete Entgelt einen angemessenen Gewinnaufschlag enthält, sei von einem Betrieb gewerblicher Art auszugehen, wobei die vom Bundesministerium für Finanzen verlautbarten Vergütungsssätze für die Tätigkeit von…
…Doppelwohnhauses auf dieser Liegenschaft mit aktivierten Kosten von ATS 11,546.449,00 seien als Verkauf dieses Bauvorhabens in A unter Berücksichtigung eines Gewinnzuschlages an den Gesellschafter zu verrechnen und mit einem Betrag von ATS 14,283.272,00 der Umsatzsteuer zu unterwerfen. In der…
…jenen Bedingungen zu erfolgen, wie sie auch zwischen fremden Dritten in Österreich für die Erbringung von Dienstleistungen erfolgen würde. Es kann somit auf die in Österreich für Dienstleistungen üblichen Gewinnaufschläge abgestellt werden. Diese bewegen sich in der Größenordnung von 5% - 15%. Die Anwendung eines Aufschlages…
…der gegenständlichen Rechtsmittelschrift allesamt aufgeklärt worden. Ungeachtet dessen, habe die Bw die Höhe des Sicherheitszuschlages, welcher als Umsatz- und Gewinnzuschlag verhängt worden sei, einem Fremdvergleich unterzogen. 4) Der dargestellte innere Betriebsvergleich, in dem die Bw im Wesentlichen nur darauf hinweist, dass sich der Umsatz im…
…für die Wohnung R-Gasse12 , Top 10-12, ausgehend vom tatsächlichen Aufwand laut Konten 221 und 625 inklusive eines Finanzierungszuschlages von 4% und eines Gewinnzuschlages von 5% anzusetzen. Bei einem Gesamtjahresaufwand ergebe dies einen Betrag von ATS 365.659,00, was einer monatlichen Nettomiete von…
…Bp für die Jahre 1999 und 2000, dargestellt im Bp-Bericht unter Textziffer (Tz.) 16, eine "Berichtigung des Gewinnaufschlages betreffend der weiterverrechneten Kosten an die deutsche Muttergesellschaft G.Hamburg" durch. Der zu beurteilende Sachverhalt stellt sich wie folgt dar. Die G.Wien hatte seit Beginn…
…wie Anlagenwagnisse, Beständewagnisse, Gewährleistungswagnisse, Entwicklungswagnisse und Debitorenwagnisse. Zum kalkulatorischen Wagnis zähle nicht das im Gewinnzuschlag abzugeltende allgemeine Unternehmerwagnis (immanente unternehmerische Restrisiko), das nicht messbar sei und auf die allgemeine Gefährdung der betrieblichen Tätigkeit zurückgehe. In einzelnen betriebswirtschaftlichen Abhandlungen werde versucht, prozentuelle Durchschnittssätze für das allgemeine…
…den verrechneten Stundensätzen von Unternehmen wesentliche Differenzen liegen, da der Unternehmer die Gehaltsnebenkosten ebenso decken müsse, wie sämtliche sonstige Betriebsausgaben und außerdem der verrechnete Stundensatz des Unternehmers einen Gewinnzuschlag enthalte. Dieses Vorbringen übersieht, dass dem zwischen dem Bw. und dessen Gattin geschossenen Vertrag aus den…
…eine Betriebsprüfung (Bp) statt. Neben anderen nicht berufungsgegenständlichen Feststellungen zur Körperschaftsteuer 1998 führte die Bp eine "Berichtigung des Gewinnaufschlages betreffend der weiterverrechneten Kosten an die deutsche Muttergesellschaft G.Hamburg" durch. Aus den Ausführungen im Bp-Bericht geht dazu in Textziffer (Tz.) 23 folgender Sachverhalt hervor…
…134,67 | 2.020.779,41 | 2.220.568,53 | - Diff. Tantieme lt. BE | -40.502,00 | -57.927,00 | -110.486,00 | + Gewinnzuschlag lt. Tz. 24d | 3.000,00 | | | + Haftungsprämie | 25.000…
…Herstellungskosten nebst Nebenkosten zur Gänze oder zu einem im Vorhinein festgelegten Prozentsatz abgedeckt sind und daneben dem Leasinggeber eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals und ein Gewinnzuschlag verbleibt. Auch die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung des Sache sind in aller Regel auf den Leasingnehmer überwälzt…
…die Wertpapierdeckung im Wirtschaftsjahr auch nur vorübergehend weniger als 50 % der maßgebenden Rückstellung, ist der Gewinn um 60 % der Wertpapierunterdeckung zu erhöhen. Dieser Gewinnzuschlag wird jedoch nicht bei einer Tilgung von Wertpapieren verhängt, wenn die getilgten Wertpapiere innerhalb von zwei Monaten nach Einlösung ersetzt werden. …
…Verzinsung des aufzuwendenden Kapitals. Der VwGH habe derartige Überlegungen in seiner Rechtsprechung bestätigt (VwGH 12.1.1972, 1551/71) und einen Gewinnabschlag von mindestens 30% sowie zusätzlich eine Kapitalverzinsung von jährlich 7% für angemessen erachtet. Dies müsse auch im Berufungsfall gelten. Denn bei fiktiven Anschaffungskosten…
…vor. Der Gerichtshof hob die Berufungsentscheidung hinsichtlich Körperschaftsteuer auf, da die Finanzbehörde die Höhe des Gewinnzuschlages (in Höhe von 5%) der Höhe nach nicht begründet habe. Hinsichtlich der auf Grund der erheblichen Mängel der Buchführung vorgenommenen Umsatzhinzuschätzungen wies er die Beschwerde dagegen als unbegründet ab…
…an Hand der vom Bw. ausgestellten Rechnungen über die Lieferungen an in Österreich ansässige Abnehmer, während die Umsätze der Voranmeldungszeiträume Juli bis September mangels darüber ausgestellter Rechnungen unter Bedachtnahme auf die vorhandenen Eingangsrechnungen ohne Ansatz eines Gewinnzuschlages gemäß § 184 BAO geschätzt worden sind - vom Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Berater, vom 5. März 2009 gegen die Bescheide des ABC, vertreten durch Finanzanwalt, vom 6. Februar 2009 betreffend Haftung und Zahlung von Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung wird…