Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Eveline Umgeher, Witwerfortbetrieb DI Franz Umgeher, Wirtschaftstreuhänder, 1110 Wien, Mautner Markhofgasse 13-15/5/23, vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. September…
…der erblichen Tochter UL über. Da die Liegenschaft von der AHKG weiterhin betrieblich genutzt wurde, wurde diese Liegenschaft als Sonderbetriebsvermögen in einer Ergänzungsbilanz geführt. Auf Grund der Änderung der Gewinnermittlungsart auf § 5 EStG wurde der Grundanteil der Liegenschaft gemäß § 6 Abs. 10 EStG steuerneutral auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Mag. Robert Steier und KomzlR Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der TBG, vertreten durch Vienna CityTax Steuerberater GmbH, 1220…
…12 | Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG (Kennzahl 9229) | 5.162,51 | Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Kennzahl 320) | 46.462,61 In der Rubrik "Gewinnermittlungsarten" sind "USt-Nettosystem" und "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3" angegeben. Mit Bescheid vom…
…Durchschnittssätzen festgelegt werden. Da Durchschnittssätze im betrieblichen Bereich nur auf Basis des § 4 Abs. 3 EStG möglich sind, kann daher ebenso nur auf diese Gewinnermittlungsart zurückgegriffen werden. Dies spricht deutlich dafür, dass § 17 EStG im Bereich der Teilpauschalierungen keine eigenständigen Gewinnermittlungsvorschriften schafft, womit auch hier…
…es, das Eigenkapital möglichst vieler Einnahmen- und Ausgabenrechner zu stärken. Dazu würden auch diejenigen zählen, die die Betriebsausgaben voll oder teilweise pauschal ermitteln. Da es sich dabei um Gewinnermittlungsarten gemäß § 4 Abs 3 EStG handle, würden sie in den Anwendungsbereich des § 10 EStG fallen. Der…
…gem § 4 Abs 10 Z 1 EStG 1988: Wurde der Gewinn gem § 4 Abs 3 EStG 1988 ermittelt, so ist bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart aufgrund des Überganges zum Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs 1 EStG 1988) die Bestimmung des § 4 Abs 10 leg cit zu beachten…
…1 EStG 1988. Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 ist am 25. April 2007 elektronisch beim Finanzamt eingelangt. Die elektronisch übermittelte Erklärung weist als Gewinnermittlungsart "Bilanzierung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988" aus. Nach der Kennzahl 330 haben die Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Jahr 2005…
…sprechen sich dafür aus, den anfänglich gebildeten Passivposten für die Umsatz- oder Gewinnbeteiligung des Verkäufers des Betriebes nicht zu jedem Stichtag neu zu berechnen, sondern die laufenden Zahlungen des Verpflichteten in allen Gewinnermittlungsarten so lange erfolgsneutral zu verrechnen, bis dieser Passivposten, gegen den verrechnet wurde…
…in diesem Kalenderjahr bezogen. ... . Der Anwendungsbereich des § 19 EStG umfasst neben bestimmter Gewinnermittlungsarten bei betrieblichen Einkünften grundsätzlich alle ausserbetrieblichen Einkünfte, somit auch die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dabei ist insbesondere auf die zeitliche Zuordnung der Einnahmen (Zufluss) zu achten. In Entsprechung der zitierten…
…Gewinn aus dieser Betätigung zu erzielen. Die Berufungsvorentscheidung verweist auf die Unmöglichkeit einer Gewinnerzielung bei der vom Bw. gewählten Gewinnermittlungsart angesichts der Aufschläge von lediglich 2% - 4% bei der Weiterverrechnung an die GmbH. In der Berufungsverhandlung wurde mit dem Hinweis auf die Absicht nach Gewinnminimierung…
…Gewinnermittlungsart ist durch Zu- und Abschläge auszuschließen, dass Veränderungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahmen, Betriebsaus-gaben) nicht oder doppelt berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 10 Z 1 erster Satz EStG 1988). Aus den Zu- und Abschlägen ergibt sich ein Übergangsgewinn (bzw.-verlust), der die Besonderheiten der einzelnen Gewinnermittlungsarten…
…die dem Gesellschafter einer Personengesellschaft selbst und nicht der Gesellschaft als Ganzes erwachsen sind (vgl. VwGH 29.10.1985, 85/14/0093). Bei der Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 wird der Gewinn durch Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ermittelt. Die Basispauschalierung nach…
…des Betriebsvermögens außer Acht lässt. Die Totalgewinngleichheit zwischen den beiden genannten Gewinnermittlungsarten wird durch die in § 24 Abs. 2 iVm § 4 Abs. 10 EStG 1988 vorgesehene Ermittlung eines Übergangsgewinnes bzw. Übergangsverlustes (bei einem Negativbetrag) im Falle der Änderung der Gewinnermittlungsart hergestellt, wobei spätestens im Zeitpunkt…
…3 EStG 1988 gegenüber einem Gewinnermittler gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988 verkennt, dass die Periodenergebnisse zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten voneinander abweichen können und nur der Totalgewinn (das Totalergebnis) gleich ist (vgl auch die obzitierte Begründung des VwGH). Daher kann hier dahingestellt bleiben, ob ein …
…die sich über den Verlauf der Jahre ausgleichen würden dh. der Totalgewinn oder Totalverlust über einen bestimmten Zeitraum ist bei beiden Gewinnermittlungsarten gleich. Laut den Ermittlungen der Betriebsprüfung, der neuerlichen Zusammenstellung der Daten für die Schafzucht von der Referentin des UFS ergibt sich folgendes Bild…
…die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Bereich der Anschaffungskosten nicht voneinander abweichen, gilt der handelsrechtliche Anschaffungskostenbegriff (§ 203 Abs. 2 HGB) für sämtliche Gewinnermittlungsarten und auch für die außerbetrieblichen Einkunftsarten (vgl. VwGH 23.11.1994, 91/13/0111). Demnach sind Anschaffungskosten jene Aufwendungen, die geleistet werden…
…Weinbau gebe. Diesbezüglich sei darauf zu verweisen, dass § 1 Abs 4 der LuF Pausch VO für alle in der Verordnung geregelten Gewinnermittlungsarten maßgebend sei. Diese Bestimmung lege ohne Unterscheidung der Begriffe "Pauschalierung", "Vollpauschalierung" und "Teilpauschalierung" fest, dass von der Verordnung nur die regelmäßig anfallenden Rechtsgeschäfte…
…über das Regierungsprogramm zur Steuerreform 2009 referierte. Danach werde der FBiG ab dem Jahr 2010 auf 13% angehoben und für alle betrieblichen Einkünfte bzw. für alle Gewinnermittlungsarten gewährt. Begründet werde dies mit der Gleichstellung zur Sechstelbegünstigung bei nichtselbständigen Tätigkeiten. Zum Beweis werde auf die dem…
…über das Regierungsprogramm zur Steuerreform 2009 referierte. Danach werde der FBiG ab dem Jahr 2010 auf 13% angehoben und für alle betrieblichen Einkünfte bzw. für alle Gewinnermittlungsarten gewährt. Begründet werde dies mit der Gleichstellung zur Sechstelbegünstigung bei nichtselbständigen Tätigkeiten. Es handle sich somit beim derzeitigen…