…April 2006 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird abgewiesen. Der angefochtene (= vorläufig ergangene) Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw), Jahrgang 1960, ist Facharzt für Radiologie und erzielte aus dieser Tätigkeit im Streitzeitraum wie in den Vorjahren positive…
…1 BAO vorläufigen Einkommensteuerbescheid 2004 ebenfalls datiert vom 27. Mai 2005 zwar die erklärten nachträglichen negativen Einkünfte vom Finanzamt anerkannt, jedoch die Abzugsfähigkeit des erklärten Werbungskostenüberschusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verneint. Auch hier wurde bei der Begründung dieses Vorgehens auf ein mit…
…durch RA Mag. German Bertsch, 6800 Feldkirch, Saalbaugasse 2, vom 11. November 2003 gegen die (vorläufigen) Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Dr. Brigitte Metzler, vom 21. Oktober 2003 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2001 nach der am 5. Oktober 2006…
…Grundstücks (an der Straße gelegen) ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Laut Teilungsplan vom 1.4.1996 erfolgte die Teilung des Grundstückes 862/23 in die Grundstücke 862/23 (Rest) und 862/28 sowie die Vereinigung des Grundstückes .613 und .614 mit Grundstück 862/23…
…verursachende Betätigung vor. Die gemäß § 1 Abs 1 LVO vermutete Einkunftsquellen- Eigenschaft war nach Prüfung der hier ausschlaggebenden Kriterien (überragende Fixkosten für Nischenprodukte) spätestens seit 1999 mangels weiterhin bestehender Gewinnabsicht zu verneinen, weshalb die Betätigung jedenfalls ab diesem Jahr als Liebhaberei einzustufen ist. Die Berufung…
…vom 21. September 2009 wurde der gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig ergangene Einkommensteuerbescheid (Erstbescheid) vom 11. März 2004 vom Finanzamt unter Erfassung berichtigter und der Höhe nach unbestrittener Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Erhöhung um € 288.600,43) als endgültig erklärt (§ 200 Abs. 2…
…aus gewerblichem Grundstückshandel in Höhe von -7.433.695,00 S (1997), 3.286.235,00 S (1998), 2.850.838,00 S (1999), -151.268,00 S (2000). Das Finanzamt veranlagte obige Einkünfte zunächst erklärungsgemäß (vorläufige Bescheide vom 3. Dezember 2001, 11. März 2002…
…in Rede stehenden Hubschrauberpilotenscheinen notwendig gewesen wäre, zu verneinen war. Da die Ungewissheit beseitigt war, hatte eine Endgültigerklärung des gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2002 zu erfolgen. Aufgrund der obigen Ausführungen war der angefochtene Bescheid gemäß § 289 BAO abzuändern. |…
…d.h. einen Gesamtüberschuss der Einnahmen erstmals im Jahr 2012 . Somit wäre die objektive Ertragsfähigkeit der Betätigung nicht zu verneinen und zumindest vorläufig vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen . Das Finanzamt wird ersucht, hiezu Stellung zu nehmen. Sollten seitens des Finanzamtes - trotz erfolgter AP - etwaige Bedenken…
…für 2009 die Umsatzsteuer vorläufig mit EUR 6.235,65 fest. Nach der Aktenlage erhob der Bw. gegen diesen Bescheid kein Rechtsmittel. (13) Im Jahr 2010 gab der Bw. eine Umsatzsteuererklärung ab, in welcher - unter Hinweis auf eine - nicht näher bezeichnete - "Vereinbarung" zwischen einem Amtswalter…
…er erst seit März 2004 aus. Im gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Umsatzsteuerbescheid 2003 vom 21. September 2004 stellte das Finanzamt einen Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen und Eigenverbrauch von € 54.371,54 fest, unterwarf diese dem Normalsteuersatz von 20% (Umsatzsteuer €…
…Rz 5414, Gewinnabsicht und damit Körperschaftsteuerpflicht nur dann vor, wenn nicht Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss angestrebt werde. "Zufallsgewinne" seien nicht zu versteuern. Vom gegenständlichen Verein werde kein Gesamtüberschuss angestrebt und die Gewinne in den Jahren 2000 bis 2002 seien Zufallsgewinne gewesen. Eine Aufstellung der Ergebnisse…
…Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Der Freibetrag für investierte Gewinne wird im § 10 Einkommensteuergesetz…
…o. ausgeführt, die höchsten am Markt erzielbaren Preise für Wohnungen überhaupt darstellen. Im Jahre 1991 überschritten die tats. vereinnahmten (Netto)Mieten die für dieses Jahr im Mietenspiegel bekanntgegebene Höchstgrenze lediglich geringfügig, d. h. um ATS 936,--. Die im Jahre 1995 erfolgte Überschreitung der diesbezüglichen Ober…
…Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer jeweils für das Jahr 1996 gemäß § 184 BAO im Schätzungswege und erließ gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer jeweils für das Jahr 1996, gegen die die Berufung vom 16. Oktober 1997 erhoben wurde, die nicht den im …
…6.1.1. und I.7.). I.4. Zuvor hatte das Finanzamt den Bw aufgefordert, den Einkunftsquellencharakter seiner, vom FA nur vorläufig positiv beurteilten Kapitalanlagen in der *Beteiligungs AG und der *Bank AG nachzuweisen. Um Vorlage der Ergebnisse (Ausschüttungen, Aufwendungen) in den Folgejahren wurde ersucht…
…zu beurteilenden Sachverhalt führt zu folgender rechtlichen Würdigung: Gemäß § 28 BAO ist eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, Gewerbebetrieb im Sinn der Abgabenvorschriften, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft…
…den Steuerpflichtigen erkennbar Herr des Verfahrens bleibt. Gewiß darf der Leiter des als monokratische Behörde eingerichteten Finanzamtes den Organen der mit der Betriebsprüfung betrauten Großbetriebsprüfung die Gestaltung des Ermittlungsverfahrens und die (vorläufige) rechtliche Würdigung überlassen und Approbation erteilen. Aber er bleibt nur dann Herr des…
…Jahr 2004 erläutert: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Schafankäufe, Hirschankäufe - unter 500 € Verkaufserlöse: Überwiegender Verkauf über Schafverband; Geringer Teil Privatverkauf Gewinnabsicht: Zur Zeit erfolgt Aufstockung des Tierbestandes Hr.S betont, wenn Aufstockung durchgeführt ist und sich dadurch Zuchterfolg einstellt, wird mit Gewinn gerechnet. Futtermitteleinkauf: Überwiegender Einkauf…
…sollte, seien doch bei der Beurteilung gegenständlicher Tätigkeit objektive und nicht subjektive Maßstäbe anzulegen. Ebenso sei nicht zu erkennen, dass das Streben nach Anerkennung des künstlerischen Niveaus ein Gegensatz zur Gewinnabsicht sein sollte. Auch die Liebe zur Musik bzw. zum Beruf scheine eher die Voraussetzung…