…Ertragsteuerrechtlich wäre beim Verein, der auch von der Stadt Wien subventioniert werde, im Prüfungszeitraum keine Gewinnabsicht feststellbar gewesen, was in den Folgejahren überprüft werden sollte (siehe oa AV). Steuerrechtlich relevante Feststellungen wurden im Zuge der BP nur zur Werbeabgabe getroffen (BP-Bericht vom 10.6…
…sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Sobald die Aussicht auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes für den Abgabepflichtigen erkennbar nicht mehr besteht, hat er die Gewinnabsicht aufgegeben. Die Feststellung des Zeitpunktes, ab dem eine steuerlich anerkennungsfähige Betätigung nicht mehr vorliegt…
…das Handeln mit Wirtschaftsgütern (im vorliegenden Fall von Brillen, Teppichen, Wein) im Allgemeinen nicht typischerweise auf einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung zu beruhen pflegt. Eine in Gewinnabsicht unternommene Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO führt rechtlich ohnehin nur zu einer Vermutung…
…land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Weinbauvermögen) zu rechnen ist oder nicht. Im Gegensatz zu der einkommensteuerlichen Behandlung ist bei der Einheitsbewertung für die Annahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Weinbaubetriebes) nicht Voraussetzung, dass der Betrieb mit Gewinnabsicht betrieben wird. Es kommt lediglich auf den objektiven Charakter…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers,vom 10. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 27. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 und 2004 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die Bescheide für die Einkommensteuer 2003 und 2004 ergehen gemäß § 200…
…den außerbetrieblichen Einkunftsarten Veräußerungserlöse außer Ansatz zu bleiben hätten. Träten in einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum ausschließlich Verluste auf, dann sei nach der Rechtsprechung des VwGH eine prognostische Beurteilung der Gewinnaussichten nicht mehr relevant. Außerdem sei die Schlussfolgerung, wonach durch den Verkauf der Aktien und der dadurch…
Tätigkeit als Mitglied in einem Aufsichtsrat eine organisatorisch in sich geschlossene, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit und sei als solche gesondert zu beurteilen, d.h. von der Verwaltung eigenen Aktienbesitzes getrennt zu betrachten: Sie könne - eingereiht in § 1 Abs 1 oder Abs 2 L…
auch vom Bw ins Treffen geführten Erkenntnisse und die ihnen zu Grunde liegenden Sachverhalte näher, so fällt auf, dass sich der VwGH mit der jeweils gegebenen Einstufungsproblematik (noch) nicht wirklich auseinander gesetzt hat: In seinem das Halten von Anteilen an einer GmbH betreffenden Erkenntnis (E…
…0 | -194.391 | -4.439 | 2004 | 0 | -173.415 | -3.699 | Summe | 20.667 | -20.136.432 | -12.103.116 Da die Gewinnabsicht für jede Einkunftsart und damit auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabdingbar ist…
…0 | -194.391 | -4.439 | 2004 | 0 | -173.415 | -3.699 | Summe | 20.667 | -20.136.432 | -12.103.116 Da die Gewinnabsicht für jede Einkunftsart und damit auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabdingbar ist…
…0357-G/04) wurden im Zuge der Kriterienprüfung Verbesserungsmaßnahmen des Bw im Jahr 2003 (Neuformierung der Musikgruppe, Intensivierung von Konzertauftritten) als für die subjektive Gewinnabsicht sprechend gewürdigt, wobei der Verlagerung des wirtschaftlichen Engagements auf den musikalischen Erwerbszweig (Verlegung des bisherigen Tätigkeitsschwerpunktes vom Berufssport in den…
…sei zumindest für ihn klar, dass er in einer eindeutigen Gewinnabsicht erfolge und in dieser Intensität mit den damit verbundenen Opfern nicht als reiner Zeitvertreib geeignet erscheine. Die angeführten Werke könne er durch Tondokumente belegen. Der Umstand, dass 2002 bis dato keine wesentlichen Einkünfte aus…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 0000 X., X.-Weg1, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, 9241 Wernberg, Feldweg 7, vom 1. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg, vertreten durch HR Josef Leitner, vom 16. Juni 2008 betreffend…
… 1 Abs. 1 LVO es fordert - eine Gewinnabsicht an Hand objektiver Umstände nachvollziehbar war. Die beschriebene Betätigung musste daher als Liebhaberei im einkommensteuerlichen Sinne beurteilt werden. Die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1996 bis 1999 war als unbegründet abzuweisen. Beilage: 4 Berechnungsblätter Linz, am 20. März…
3.) Gewinnabsicht Fraglich ist weiters wieweit der Gesellschaft überhaupt Gewinnabsicht unterstellt werden kann. Im erste Jahr wurde ein sehr hoher Verlust erzielt, in den folgenden Jahren wurde aber keine offensichtlichen Änderungen in der Unternehmensstrategie vorgenommen oder neue Beteiligungen erworben. Wenn jedoch die keine Gewinnabsicht vorliegt…
…können, weil für die Sicherung des Lebensunterhalts seine andere Einkunftsquelle zur Verfügung gestanden sei; daraus ergebe sich subjektiv die fehlende Gewinnabsicht. Abgesehen davon würden die negativen Betriebsergebnisse in den einzelnen Jahren aufgrund der nicht unbeträchtlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu einer erheblichen Einkommensminderung führen. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 12. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, vom 24. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…67 | 2001 | | -1.036,13 | Summe | | 689,62 Zum Zeitpunkt der Betriebseröffnung im Jahr 1987 bestand die Absicht, diese selbständige Tätigkeit sowohl nachhaltig als auch mit Gewinnabsicht auszuüben. Der Berufungsführer war bis zum Jahr 2001 aktiv als Gutachter tätig…
…nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist. Die Nutzung des Vermögens kann sich aber auch als Gewerbebetrieb oder als land…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T, Adresse, vom 16. Dezember 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC, vertreten durch HR Dr. HR, vom 30. November 2009 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…