…sei die Bemessungsgrundlage unrichtig, weil die Getränkesteuer in Rechnung gestellt worden und daher ein höherer Einkaufspreis anzusetzen wäre, die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden sei, ohne dass es zu einer Vorsteuerabzugsberechtigung gekommen sei, Letztverbraucherlieferungen nicht rabattiert wären und in den Preisen tatsächlich Lieferzuschläge inkludiert seien…
…Mai 2000, 2000/16/0058 [hier: im Falle einer Bestrafung wegen nicht entrichteter Getränkesteuer]). Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH geht das Gemeinschaftsrecht widerstreitendem inländischem Recht auf jeder Stufe vor und ist das dem Gemeinschaftsrecht widersprechende inländische Recht im Konfliktfall als verdrängt anzusehen und nicht anzuwenden…
…von insgesamt rd. 947.000 S festgestellt worden (unter Berücksichtigung der privaten Wohnungsan- und -verkäufe sowie der Kreditaufnahme im Jahre 1996). - Betreffend Körperschaftsteuer erhöhte sich der Verlust aufgrund der Umsatzsteuer-, Getränkesteuer- und Kapitalertragsteuernachforderungen. - Betreffend Kapitalertragsteuer wird unter Tz. 33 des Bp-Berichtes ausgeführt, dass die…
…Wesentlichen vorgebracht wurde, dass der von ihm verwirklichte Sachverhalt steuerrechtlich unbedenklich sei, weil der Begriff "Letztverbraucher" im § 57 Abs. 1 AlkStG wie im - zur Getränkesteuer - ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.5.2000, 99/16/0034, zu verstehen sei. Demnach ist Letztverbraucher derjenige, der den…
…Wiederverkäufer zu verstehen. So habe es der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 11. Mai 2000, 99/16/0034, für die Getränkesteuer definiert. Nach dem Gesetz müssten Letztverbraucher keine natürlichen Personen sein, es könnten auch Firmen, Gemeinden und Vereine letzte Käufer sein. Doch selbst dann, wenn der…
…Schreiben wurde ausgeführt, dass der Steuerberater des Berufungswerbers mitgeteilt habe, dass anlässlich der finanzamtlichen Betriebsprüfung Getränkeeinkäufe, die der Berufungswerber einschließlich Getränkesteuer im Prüfungszeitraum vom Unternehmen gegen Barzahlung bezogen hätte, nunmehr dem betrieblichen Bereich des Berufungswerbers zugerechnet worden seien. Eine vom befassten Betriebsprüfer bzw. vom Steuerberater…
…von insgesamt rd. 947.000 S festgestellt worden (unter Berücksichtigung der privaten Wohnungsan- und -verkäufe sowie der Kreditaufnahme im Jahre 1996). Betreffend Körperschaftsteuer erhöhte sich der Verlust aufgrund der Umsatzsteuer-, Getränkesteuer- und Kapitalertragsteuernachforderungen. Betreffend Kapitalertragsteuer wird unter Tz. 33 des Bp-Berichtes ausgeführt, dass die…
…im Jahre 2004 diese Nachzahlung vorgeschrieben worden sei, sei er buchstäblich "aus allen Wolken" gefallen. Er habe nämlich keinen Anlass zur Sorge gehabt, weil es schon früher Prüfungen (z.B. Getränkesteuer, Lohnsteuer) gegeben habe, ohne auch nur geringste Beanstandungen. Er verwehre sich aber auch dagegen…
…§§ 80 und 224 der BAO vorzuwerfen" halte er für provokant. Weiters schilderte der Berufungswerber die Ursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft und verwies neuerlich auf die zu Unrecht entrichtete Getränkesteuer in Höhe von ca. 81.000,00 €, die gereicht hätte, den Betrieb weiter…
…| 7.206,00 | | Hausabgabe 4. Quartal 1993 | 3.590,97 | | Rauchfangkehrer 10-12/93 | 384,80 | | Getränkesteuer 1-12/93 | 753,00 | | G.P.U. 5133/93 BU+BI 1992 | 6.600…
…umfangreichen Berufungsschriftsatz vom 12. März 2004, auf den im Übrigen verwiesen wird, ua. Folgendes aus: Er sei vornehmlich mit der Tätigkeit als Finanzbediensteter und Betriebsprüfer in Steuerangelegenheiten (Kommunalsteuer, Tourismusbeitrag, Getränkesteuer, Gästetax, usw.) betraut; weiters sei er für Teile des Mahnwesens, das Exekutionswesen, das Gewerberegister und…
…00 | | | Telefongebühren | | --- | 758,60 | 3.793,00 | 655,60 | 3.278,00 | Getränkesteuer | | --- | | 2.189,00 | | 2.570,20 | Verkostungsutensilien | 2.342,00 | 11.887,00 …
…Bei der Gewinnermittlung wurden einerseits die Umsatzhinzuschätzungen sowie die aus dem mit der Brauerei abgeschlossenen Bierliefervertrag lukrierten Einnahmen gewinnerhöhend und andererseits Umsatz- und Getränkesteuernachforderungen sowie der Bruttowert der getätigten Schwarzeinkäufe an Bier gewinnmindernd berücksichtigt. Das Finanzamt nahm in der Folge die Verfahren betreffend Umsatz- und…
…1/3 des Umsatzes | Abfall (Gem.) | 2.500,00 | Umsatz = | 225.000,00 | Getränkesteuer | 2.500,00 | täglich = | 8.650,00 | Kommunalsteuer | 3.000,00 | | | | 36.500,00 |…
…Abs. 2 BAO) nunmehr auf den unabhängigen Finanzsenat übergegangen. Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts (nunmehr: Unionsrecht) ändert nichts daran, dass nationales Verfahrensrecht gilt, um diesem Vorrang zum Durchbruch zu verhelfen (vgl. zB Lang, Getränkesteuer und Rechtskraftdurchbrechung, ÖStZ 2006, 486 ff). Die Partei, die eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit (bzw…
…Abs. 2 BAO) nunmehr auf den unabhängigen Finanzsenat übergegangen. Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts (nunmehr: Unionsrecht) ändert nichts daran, dass nationales Verfahrensrecht gilt, um diesem Vorrang zum Durchbruch zu verhelfen (vgl. zB Lang, Getränkesteuer und Rechtskraftdurchbrechung, ÖStZ 2006, 486 ff). Die Partei, die eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit (bzw…
…Abs. 2 BAO) nunmehr auf den unabhängigen Finanzsenat übergegangen. Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts (nunmehr: Unionsrecht) ändert nichts daran, dass nationales Verfahrensrecht gilt, um diesem Vorrang zum Durchbruch zu verhelfen (vgl. zB Lang, Getränkesteuer und Rechtskraftdurchbrechung, ÖStZ 2006, 486 ff). Die Partei, die eine Gemeinschaftsrechtswidrigkeit (bzw…
… 302 Abs. 2 lit. c BAO) und Fragen der Wiederaufnahme - aktuell im Zusammenhang mit der Getränkesteuer - erörtert. Solcherart wurde die Befolgungsverpflichtung der Organwalter des Finanzamtes und die Bindungswirkung der tragenden Begründungselemente kassatorischer Berufungsentscheidungen durch den absoluten Vorrang der EuGH-Judikatur (hier; des Gutglaubensschutzes in all…
…32 Liter gestiegen. Dies zeige, dass die höhere Verbrauchsteuerbelastung seit der Abschaffung der Getränkesteuer im Jahr 2000 geeignet sei, das Verbrauchsteuerverhalten negativ zu beeinflussen. Österreich diskriminiere zum Schutz seiner Weinbauern durch die Einhebung einer unverhältnismäßig hohen Verbrauchsteuer auf Bier im Vergleich zu Weinkategorien, die zu…
…32 Liter gestiegen. Dies zeige, dass die höhere Verbrauchsteuerbelastung seit der Abschaffung der Getränkesteuer im Jahr 2000 geeignet sei, das Verbrauchsteuerverhalten negativ zu beeinflussen. Österreich diskriminiere zum Schutz seiner Weinbauern durch die Einhebung einer unverhältnismäßig hohen Verbrauchsteuer auf Bier im Vergleich zu Weinkategorien, die zu…