…in der Wiedergabe eines Gesetzeswortlautes erschöpfen, fehlt jegliche Begründung für die Aufhebung. (vgl. zur fehlenden Begründung eines Aufhebungsbescheides auch GZ RV/0663-I/06; GZ RV/0557-I/06, GZ RV/0557-I/06, RV/005-I/05). Durch Zitieren eines Gesetzeswortlautes werden lediglich Tatbestandsmerkmale…
…anführt (oder die Angabe eines solchen Grundes überhaupt vermissen lässt). Misst man die Wiederaufnahms- und Aufhebungsbescheide an diesen Kriterien, so ergibt sich, dass diese Bescheide nur die Zitierung des Gesetzeswortlautes als Begründung enthalten. Worin die neu hervorgekommenen Tatsachen und/oder Beweismittel zu sehen sind, bzw…
…zu verweisen, aus welchem die Wiederaufnahmsgründe hervorgehen (vgl. VwGH 2.2.2000, 97/13/0199). Besteht die Begründung zum Wiederaufnahmsbescheid nur in der Wiedergabe des Gesetzeswortlautes des § 303 Abs. 4 BAO und fehlt jeglicher Verweis auf eine Angabe bzw. Konkretisierung der Wiederaufnahmsgründe im Sachbescheid, ist…
…nicht einmal behauptet); dasselbe gilt für den Rückvergütungstatbestand des § 12a NoVAG 1991 (nachweisbares Verbringen eines Fahrzeuges ins Ausland). Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass auf Grund des eindeutigen Gesetzeswortlautes und der eng gefassten sowie taxativ aufgezählten Tatbestände des § 12 Abs. 1 NoVAG 1991, aus denen zweifelsfrei…
…da der Gewinnanteil zwei Mal im steuerpflichtigen Einkommen erfasst werde; dies widerspreche der Grundsystematik des EStG 1988. Aus dem Gesetzeswortlaut des § 11a EStG 1988 gehe jedoch nicht hervor, dass der nachzuversteuernde Betrag gewinnerhöhend - und somit als Teil der Einkünfte des folgenden Wirtschaftsjahres - angesetzt werden müsse…
I. Bescheid II. Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Wohnadresse, vom 27. September 2010 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 31. August 2010 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer…
Nach dem Einlangen der postalisch retournierten Eigenhandsendungen beim Finanzamt entschloss sich die für die Einkommensteuerveranlagungen der Bw. zuständige Sachbearbeiterin XY in der (irrigen) Annahme, dass der Bw. bisher keine der Erledigungen für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 vom 31. August 2010 wirksam zugestellt…
…Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist." Damit gibt die Abgabenbehörde erster Instanz in ihrer Begründung zum angefochtenen Aufhebungsbescheid aber lediglich den Gesetzeswortlaut des § 299 Abs…
…2 erfüllen. (2) ... Ad § 51 (1) NAG wird ausgeführt: Nach Ansicht des UFS müssen nach dem Gesetzeswortlaut sowohl die Voraussetzungen der Z 1 (nämlich die dementsprechende Tätigkeit) als auch die Voraussetzungen der Z 2 (nämlich ausreichende Existenzmittel für den Bw. und seine Familie) erfüllt werden…
…wobei auf Grund des § 295 Abs. 1 letzter Satz und Abs 3 letzter Satz BAO die Verpflichtung erst mit (formeller) Rechtskraft des für die Bescheidänderung oder -aufhebung maßgeblichen Grundlagenbescheides eintritt. Aus dem Gesetzeswortlaut des § 295 geht somit hervor, dass es sich bei der Abänderungen oder…
…und der Verwaltungspraxis anzusetzenden Richtwertes von € 5,77 pro m² (ab 1. April 2008) gegenständlich wohl eher von einem angemessenen monatlichen Mietwert im Betrag von rund € 2.400 und einer entsprechend noch weitaus höheren Gegenleistung auszugehen. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut in § 1 Abs…
…werden kann, vermag die Begründung einen rechtsrichtigen Bescheidspruch nicht zu ersetzen. Der angefochtene Bescheid setzt Abgaben vierer Kalenderjahre in einem Bescheid zusammengefasst fest. Nach dem hier anzuwendenden eindeutigen Gesetzeswortlaut darf die zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben innerhalb derselben Abgabenart nur für ein Kalenderjahr erfolgen (vgl. Ritz…
…vorliegen müssen, allein auf die tatsächlichen Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum abgestellt und das Pendlerpauschale anhand der in diesem Zeitraum tatsächlich zurückgelegten Strecken ermittelt. Der erkennende Senat teilt die in letztgenannten Entscheidungen zum Ausdruck kommende Rechtsansicht. Dem eindeutigen Gesetzeswortlaut zufolge ist bei der "Wohnung" im Sinne des §…
…und Zweck der Regelung des § 12 Abs 3 Z 3 KStG. Dieser Widerspruch kann nur durch eine teleologische Reduktion gelöst werden. Der Gesetzeswortlaut des § 12 Abs 3 Z 3 KStG ist dahingehend einzuschränken, dass im Fall des Vorliegens einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG bei Ausschluss…
…im Sinne des § 37 Abs. 8 EStG 1988 erzielt hat. Nach dem klaren und eindeutigen Gesetzeswortlaut sind die Kapitalerträge ohne jeden Abzug in Ansatz zu bringen und können mit den veranlagungsendbesteuerten Kapitalerträgen im Zusammenhang stehende Werbungskosten daher nicht in Abzug gebracht werden (vgl. Doralt, EStG10, …
…Einkünfte in Höhe von 2.544,00 Euro neben den nichtselbständigen Einkünften als "sonstige Einkünfte" erfasst wurden. In der dagegen erhoben Berufung vom 25. Februar 2006 verwehrte sich der Bw unter Verweis auf den Gesetzeswortlaut des § 293 b BAO und das Erkenntnis des VwGH Zl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen Bw, vom 25. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 25. September 2007, St.Nr., betreffend a.) Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2002, b.) Einkommensteuer 2002 und c.) Anspruchszinsen…
…RV/0466-F/07 hingewiesen: "Aus den dargelegten Gründen ergibt sich, dass dem angefochtenen, lediglich mit dem Gesetzeswortlaut begründeten Aufhebungsbescheid ein nicht sanierbarer Mangel anhaftet." Zudem teile die Bw. mit, dass die Anträge auf eine mündliche Verhandlung und die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat aufrecht…
…Ritz, BAO³, § 307 Tz 3 dritter Absatz). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt die Wiederaufnahme im angefochtenen Wiederaufnahmebescheid ausschließlich mit dem Gesetzeswortlaut begründet. Eine derartige Formulierung kann nach dem Gesagten nicht als Begründung anerkannt werden, da sie weder erkennen lässt, welche Tatsachen oder Beweismittel neu…
…Arbeitgebers beziehen. Weiteren Elementen, wie etwa dem Fehlen eines Unternehmerrisikos oder einer als "laufend" zu erkennenden Lohnzahlung, kann in einer dem Gesetzeswortlaut verpflichteten Auslegung Bedeutung für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 nur noch in solchen Fällen zukommen, in…