…das Fruchtgenussrecht mit 150,00 Euro/Monat und gemäß § 16 Bewertungsgesetz kapitalisiert." Gegen diese Bescheide wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht mit folgender Begründung: "Es wurde ein Gesetzesprüfungsverfahren gegen die Schenkungsteuer beim VfGH eingeleitet. Die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer entspricht - wie bei der Erbschaftsteuer…
…das Fruchtgenussrecht mit 150,00 Euro/Monat und gemäß § 16 Bewertungsgesetz kapitalisiert." Gegen diese Bescheide wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht mit folgender Begründung: "Es wurde ein Gesetzesprüfungsverfahren gegen die Schenkungsteuer beim VfGH eingeleitet. Die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer entspricht - wie bei der Erbschaftsteuer…
…das Fruchtgenussrecht mit 150,00 Euro/Monat und gemäß § 16 Bewertungsgesetz kapitalisiert." Gegen diese Bescheide wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht mit folgender Begründung: "Es wurde ein Gesetzesprüfungsverfahren gegen die Schenkungsteuer beim VfGH eingeleitet. Die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer entspricht - wie bei der Erbschaftsteuer…
…das Fruchtgenussrecht mit 150,00 Euro/Monat und gemäß § 16 Bewertungsgesetz kapitalisiert." Gegen diese Bescheide wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung eingebracht mit folgender Begründung: "Es wurde ein Gesetzesprüfungsverfahren gegen die Schenkungsteuer beim VfGH eingeleitet. Die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer entspricht - wie bei der Erbschaftsteuer…
… die von der Bw. erhobene Beschwerde zu Beginn der nicht öffentlichen Beratung in diesem Gesetzesprüfungsverfahren über die in § 11a Abs 1 EStG 1988 enthaltenen Worte "aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Gewerbebetrieb" anhängig gewesen ist und deshalb der ihr zugrunde liegende Fall einem Anlassfall gleichzuhalten…
…Oktober 2006, RV/0232-L/06 verwiesen. Die dagegen eingebrachte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof war Anlassfall iSd. Art. 140 Abs. 7 B-VG im Gesetzesprüfungsverfahren G 23/07 ua., welches mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua. endete. Mit…
…Anlassfall (im engeren Sinn), anlässlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich eingeleitet worden ist, sind all jene Beschwerdefälle gleichzuhalten, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungsverfahren (bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung zu Beginn der nichtöffentlichen Beratung) beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig waren (VfSlg. 10.616/1985, 11…
…der Unabhängige Finanzsenat als Verwaltungsbehörde an die Gesetze gebunden ist und sie, solange eine Gesetzesaufhebung nicht stattgefunden hat, anzuwenden hat. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit liegt ausschließlich in der Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes und dieser hat die Verfassungswidrigkeit in einem Gesetzesprüfungsverfahren festzustellen. Linz, am 20. Juni 2007
…H.L. (mit einem Geldbetrag in Höhe von € 205.000,-) Schenkungssteuer in Höhe von € 16.224,- festgesetzt. Mit Prüfungsbeschluss B 1983/06 vom 08. März 2007 hat der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer eingeleitet, um die verfassungsmäßige Konformität des so genannten Grundtatbestandes, also…
…H.L. (mit einem Geldbetrag in Höhe von € 205.000,-) Schenkungssteuer in Höhe von € 16.224,- festgesetzt. Mit Prüfungsbeschluss B 1983/06 vom 08. März 2007 hat der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer eingeleitet, um die verfassungsmäßige Konformität des so genannten Grundtatbestandes, also…
…die Vorschreibung der Schenkungssteuer. Diese Bedenken ergeben sich auch schon aus dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. März 2007, B 1983/06, mit dem ein Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1955, betreffend die Erhebung einer…
…die Vorschreibung der Schenkungssteuer. Diese Bedenken ergeben sich auch schon aus dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. März 2007, B 1983/06, mit dem ein Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1955, betreffend die Erhebung einer…
…aus, dass mit dem Erkenntnis vom 7. März 2007 der Verwaltungsgerichtshof (richtig wohl Verfassungsgerichtshof) die Erbschaftssteuer als verfassungswidrig aufgehoben habe. Das Gesetzesprüfungsverfahren sei zwar auf die Erbschaftssteuer beschränkt gewesen, sodass die Schenkungssteuer von dieser Aufhebung nicht betroffen sei. Es bestehe jedoch die einhellige Auffassung, dass…
…wurde ausgeführt, dass mit Erkenntnis vom 7. März 2007 der Verwaltungsgerichtshof (richtig: Verfassungsgerichtshof) die Erbschaftssteuer als verfassungswidrig aufgehoben habe. Das Gesetzesprüfungsverfahren wäre zwar auf die Erbschaftssteuer beschränkt gewesen, sodass die Schenkungssteuer von dieser Aufhebung nicht betroffen sei. Es bestehe jedoch die einhellige Auffassung, dass die…
…wurde ausgeführt, dass mit Erkenntnis vom 7. März 2007 der Verwaltungsgerichtshof (richtig: Verfassungsgerichtshof) die Erbschaftssteuer als verfassungswidrig aufgehoben habe. Das Gesetzesprüfungsverfahren wäre zwar auf die Erbschaftssteuer beschränkt gewesen, sodass die Schenkungssteuer von dieser Aufhebung nicht betroffen sei. Es bestehe jedoch die einhellige Auffassung, dass die…
…des Bw. gegen die Vorschreibung der Schenkungssteuer. Diese Bedenken ergeben sich auch schon aus dem Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 8. März 2007, B 1983/06 mit dem ein Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1955, betreffend…
…des § 19 ErbStG anwendbar ist. Gemäß Art. 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Auch wenn der Verfassungsgerichtshof am 12. Dezember 2006 zu B 3391/05 ein Gesetzesprüfungsverfahren betreffend die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z. 1…
…Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht dem UFS zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines "Gesetzesprüfungsverfahrens" vorbehalten. Der unabhängige Finanzsenat ist auch nicht dazu legitimiert, ein Gesetzesprüfungsverfahren zu beantragen, weshalb im gegenständlichen Berufungsverfahren eine Auseinandersetzung mit den von der Bw…
…Verfassungsgerichtshofes. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Bestimmung steht nicht dem UFS zu, sondern ist dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen eines "Gesetzesprüfungsverfahrens" vorbehalten. Der unabhängige Finanzsenat ist auch nicht dazu legitimiert, ein Gesetzesprüfungsverfahren zu beantragen, weshalb im gegenständlichen Berufungsverfahren eine Auseinandersetzung mit den von der Bw…
…dass, auch wenn der Verfassungsgerichtshof bereits am 12. Dezember 2006 unter Zahl B 3391/05 ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet hat, der unabhängigen Finanzsenat als Verwaltungsbehörde weiter an die Gesetze gebunden ist. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Die Bw…