…Klarheit zu entnehmen ist, welche Bestimmung lückenhaft und demnach im Sinne des von der Bw. gewünschten Ergebnisses auszulegen ist, und nach der eben zitierten Judikatur des VwGH im Zweifel das Bestehen einer Gesetzeslücke nicht anzunehmen ist, war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 9. Oktober 2007
…einzubehalten und unter Haftungsandrohung abzuführen haben (§ 47 Abs 1 EStG 1988). Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich der vorzit. Rechtsauffassung an und stellt fest: Eine dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Gesetzeslücke ist nicht dadurch entstanden, dass die Einkünfte bestimmter Vortragender, Lehrender und Unterrichtender auch dann den Einkünften aus…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Confida Wirtschaftstreuhand GmbH, 1190 Wien, Reithlegasse 4, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg gemäß § 92 Abs 1 lit b BAO betreffend Nichtanerkennung von Verlustvorträgen entschieden: Die Berufung wird als…
Gerade aber aus diesem Umstand, dass das Bemühen um den Erfolg der einzelnen Unternehmen durch die Bw GmbH erfolgt, diese das Geschick der einzelnen Unternehmen bestimmt und damit auch das volle Unternehmerrisiko trägt und dies zudem in der Gesellschaftsform von Personengesellschaftern, ja ertragsteuerlich in der…
…hat eine dezidierte Erwähnung nicht erforderlich gehalten, da auch Mitunternehmeranteile in der Aufzählung faktisch bereits enthalten sind; Es liegt eine Gesetzeslücke vor. 5.1 Bewusstes Nichteinbeziehen von Verlusten aus Mitunternehmeranteilen? 5.1.1 Dies entspricht der Ansicht der Bw.; in ihrer oben wörtlich wiedergegebenen Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Dieter Fröhlich, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Kammerrätin Anna Schandl im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der Bw, vom 21. Dezember…
…an das Vorliegen von "Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis" anknüpft. 4.3.2.3. Unvollständigkeit der Regelung Die bloße Meinung, eine Regelung sei wünschenswert, reicht zur Annahme einer Gesetzeslücke nicht hin (VwGH 7. 9. 2006, 2006/16/0044). Im gegenständlichen Fall ist das positive Recht…
Der erkennende Senat folgt grundsätzlich dieser Auffassung. Überschreitet die Zeit für den Arbeitsweg unter überwiegender Nutzung des öffentlichen Verkehrs insgesamt drei Stunden zusammen für Hin- und Rückweg, ist die Benutzung von Massenverkehrsmitteln im Allgemeinen unzumutbar und steht das "große" Pendlerpauschale zu. Gerade der vorliegende Fall…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Name/Bw., Ort/Bw., Straße/Bw., vertreten durch die Mag. Elisabeth Sanding Steuerberatungs KEG, 3100 St. Pölten, Herzogenburgstraße 9, vom 16. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vom 23. Februar 2006 betreffend…
…Fahrtkosten nicht in einem das Pendlerpauschale übersteigenden Betrag als Werbungskosten von den Einnahmen abziehbar sind - existiert nicht: Vom Gleichbehandlungsgutsatz ausgehend ist daher festzustellen, dass eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt. Planwidrige Gesetzeslücken sind durch Gesetzesanalogie zu schließen: IdF ist die Gesetzeslücke dadurch zu schließen, dass die in …
…erledigt werden kann. Ist also - gemessen am Ziel der Aussetzung - davon auszugehen, dass der Gesetzgeber an einen Sachverhalt wie den vorliegenden nicht die Rechtsfolge einer Unzulässig der Ablaufverfügung knüpfen wollte, so scheint eine Gesetzeslücke im Sinn einer planwidrigen Unvollständigkeit des § 212a Abs. 5 BAO vorzuliegen…
…§ 7 Rz 2 mwN). Durch den Ausschluss von Abfertigungen unmittelbar/mittelbar und wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer von der Lohnsteuertarif-Begünstigung des § 67 EStG 1988 ist keine planwidrige Gesetzeslücke entstanden: Mit § 67 EStG 1988 hat der Gesetzgeber eine Steuertarifbegünstigung geschaffen, die auf die Abfertigung eines Einkünfte…
…Rz 2 mwN). Durch den Ausschluss von nicht entnommenen Gewinnen aus selbständiger Arbeit von der begünstigten Besteuerung nach § 11a EStG 1988 (idF BBG 2003) ist keine planwidrige Gesetzeslücke entstanden: § 11a EStG 1988 (idF BBG 2003) entspricht in seinem Wirkungsmechanismus (= direkte Besteuerung bestimmter Gewinnbestandteile) der…
…VwGH 27.9.2011, 2010/12/0120; VwGH 25.10.2011, 2011/15/0070, mwN) setzt im Übrigen ein Analogieschluss das Vorliegen einer echten Gesetzeslücke, also das Bestehen einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes, voraus. Ein Abweichen vom Gesetzeswortlaut ist nur dann zulässig, wenn eindeutig feststeht…
…gestützter geänderter Einkommensteuerbescheid ergangen ist. Dies ist auch insoweit nachvollziehbar, da bei Erstbescheiden im Regelfall das vom Abgabepflichtigen selbst erklärte Tangentenergebnis zugrunde gelegt wird. Somit kann ausgeschlossen werden, dass im vorliegenden Fall eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegt, eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 29[5] Abs…
…Wege der Analogie zu schließen (vgl z.B. OGH 30.4.2002, 10 Ob S91/02h). Eine solche Gesetzeslücke ist hier nicht ersichtlich, weil der Gesetzgeber in § 31 FinStrG umfassende und eindeutige Regelungen über die Verjährung der Strafbarkeit getroffen hat. Zudem ist darauf zu verweisen…
…um eine Gesetzeslücke in Österreich hinsichtlich der Zulassung von Krankenanstalten auszunützen. Tatsächlich befinde sich in D-xxxx weder eine Betriebsstätte noch finde irgendeine Geschäftstätigkeit statt. Inzwischen sei die Gesetzeslücke in Österreich geschlossen worden und die Betriebe sollten wieder abgemeldet werden. Das Finanzamt gelangte in Anbetracht…
…über seine Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ein. Er verwies auf das schon bisher Vorgebrachte und ergänzte, aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung bestehe keine Gesetzeslücke, die geschlossen werden müsste. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung…
…verstehe nicht, warum er eine Normverbrauchsabgabe entrichten müsse und fragt, ob es sich um eine Gesetzeslücke oder Uneinigkeit zwischen Finanzamt und Zulassungsstelle handle. Zudem fände er ein Rückgaberecht bzw Ausfuhrrecht aus der EU angemessen. Zudem sei dem FA ein Fehler bei der Bemessungsgrundlage unterlaufen, da…
…Aus dem Gesetzeszweck des StiftEG als Ersatz für die entfallende ErbSt und dem oben geschilderten Sachverhalt lässt sich daher ganz klar erkennen, dass hier durch den nicht korrigierten Verweis eine ungeplante Gesetzeslücke entstanden ist, die nach dem Willen des Gesetzgebers durch Interpretation zu schließen ist…