…Gesellschaft. Der einzige Zusammenhang zwischen der Berufungswerberin und der BLUM besteht in der Gesellschafteridentität bei beiden Gesellschaften (Herr HP ist Gesellschafter und auch Geschäftsführer bei beiden Gesellschaften). In der Berufung wird als einziger betrieblicher Grund für das Eingehen der Bankgarantie für die BLUM vorgebracht, dass…
Berufungswerberin bezahlten Beträge (lt. oben zitierten Schreiben in Höhe von 643.226,00 S) stellen daher allenfalls eine Einlage der Gesellschafter bei der Berufungswerberin dar; und nicht die Zahlung einer Verrechnungsforderung. Ein Ausweis als Verrechnungsforderung, wie von der Berufungswerberin gefordert, wäre nur dann möglich, wenn…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 29. August 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wels vom 1. August 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer 1999 und Körperschaftsteuer 1999 entschieden: 1. Die Berufung hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende MV und die weiteren Mitglieder MH, MW und MA über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Finanzanwalt, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für…
…Co KG sei auf Grund des Einbringungsvertrages vom 29. August 2000 in die WT GmbH eingebracht worden, wobei eine Kapitalerhöhung wegen Gesellschafteridentität nicht erfolgt sei. Im Ergebnis sei sohin die Stiftung Alleingesellschafterin der WT GmbH gewesen. Ausdrücklich nicht eingebracht sei jedoch gemäß Punkt 8 des…
…an der KCV KG. Die Vorteilszuwendung sei in der Gesellschafteridentität sowohl bei der GmbH als auch bei der KG begründet. Im Zuge der BP würden für dieses Darlehen Zinsen angesetzt und als verdeckte Ausschüttung den beiden Gesellschaftern der HKB GmbH zugerechnet. In Anlehnung an die…
…eines Designs für die serienmäßige Herstellung eines Off-Shore-Bootes der Längenklasse 50 ft beauftragt gewesen ist. Im Dezember 1986 wurde die K GmbH & Co-KG (bei gleicher Gesellschafteridentität) gegründet, weil die bestehende Gesellschaftsform der GesbR nicht registrierungsfähig war und dies "ausländischen Geschäftspartnern stets mißfiel…
…für die Zurechnung der wirtschaftlichen Vorgänge an die Bw sprächen, dass die W-OEG von den Gesellschaftern der Bw gegründet worden sei und folglich zwischen der Bw und der W-OEG Gesellschafteridentität mit identem Beteiligungsverhältnis bestünde. Die W-OEG hätte nie über ein Geschäftslokal verfügt…
…in Form eines Gewinnverzichtes der KG eigene Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Eine mit der KG nicht infolge Gesellschafteridentität verbundene Komplementär- GmbH würde wohl nur dann durch Leistungsverzicht an einer etwaigen Sanierung der KG teilnehmen, wenn im Rahmen einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme (neben anderen Gläubigern) zumindest…
…in Form eines Gewinnverzichtes der KG eigene Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Eine mit der KG nicht infolge Gesellschafteridentität verbundene Komplementär- GmbH würde wohl nur dann durch Leistungsverzicht an einer etwaigen Sanierung der KG teilnehmen, wenn im Rahmen einer allgemeinen Sanierungsmaßnahme (neben anderen Gläubigern) zumindest…
…als auch einen entsprechenden Einlageanteil als Stiller abgetreten. Damit sei bei U - ebenso wie bei den anderen Beteiligten- Gesellschafteridentität vorgelegen und habe er sich genauso wie die anderen im gleichen Verhältnis zur Stammeinlage bei der P. gleichzeitig mit einer Einlage als Stiller am eigenen Unternehmen…
…zu berücksichtigen, dass bis Jänner 2006 auf Grund eines Treuhandvertrages zwischen der K-GmbH und ihren Gesellschaftern bezüglich der P. &Still nur eine mittelbare Gesellschafteridentität bestand. Die vorstehenden Sachverhaltsausführungen liegen der rechtlichen Beurteilung zu Grunde. Soweit hierin strittige Sachverhaltsmerkmale von entscheidungserheblicher Bedeutung enthalten sind, wird…
…Begleichung des fällig gestellten Bürgschaftsbetrages waren die Gesellschaftsinteressen der Ing. Z. A. GmbH vorrangig, betont doch auch der steuerliche Vertreter der Bw. die Gesellschafteridentität und das Interesse an einer Unterstützung der Ing. Z. A. GmbH (Schreiben vom 17. November 2005 und vom 20. März 2007)…
…Co KG sei auf Grund des Einbringungsvertrages vom 29. August 2000 in die T. GmbH eingebracht worden, wobei eine Kapitalerhöhung wegen Gesellschafteridentität nicht erfolgt sei. Im Ergebnis sei sohin die Stiftung Alleingesellschafterin der T. GmbH gewesen. Ausdrücklich nicht eingebracht sei jedoch gemäß Punkt 8 des…
…zu verstehen sein, ist der Begriff nicht ausschließlich auf Übertragung gegen Gesellschaftsrechte beschränkt, da dies gerade im Fall des side-stream-mergers zufolge der Gesellschafteridentität nicht möglich ist. Auch der Fall der Sacheinlage des mittelbaren oder unmittelbaren Gesellschafters fällt unter den Begriff der Einbringung, die …
…nach einer allfälligen Doppelbesteuerung im Hinblick auf die Besteuerung des nachfolgenden Kaufvertrages zwischen der Optionsgeberin und der I-KEG, also dem namhaft gemachten Dritten als einem - trotz Gesellschafteridentität - von der Bw verschiedenen Rechtsträger. Zudem unterliegt - wie eingangs dargelegt - jeder einzelne Erwerbsvorgang für sich der Grunderwerbsteuer. …
…2007], § 17 Anm. 104). Einkünfte aus einem Nebenbetrieb kann grundsätzlich nur derjenige erzielen, dem auch die Einkünfte aus dem dazugehörigen Hauptbetrieb zuzurechnen sind. In der Regel muss daher Gesellschafteridentität bei Haupt- und Nebenbetrieb bestehen, wobei allerdings gleiche Eigentumsverhältnisse nicht erforderlich sind (vgl. Doralt, EStG, 9…
…lediglich mit dem Nettobetrag von öS 643.333,33 beziffert worden sei. Zusammenfassend halte die in der Berufung vertretene Auffassung eines direkten Zusammenhangs zwischen Instandhaltungsaufwand und Pachtaufwand, ob Gesellschafteridentität der am Bestandsverhältnis beteiligten Unternehmen einem Fremdvergleich nicht stand, sondern handle es sich im vorliegenden Fall…
…Die Gesellschafterstruktur bei der Fa. A gleiche jener in der Fa. C . Es habe somit absolute Gesellschafteridentität der beiden Unternehmen vorgelegen, wobei die Verlustabdeckung ausschließlich durch Kapitaleinlagen des Bw erfolgt sei. Wie aus der beiliegenden Aufstellung ersichtlich sei, wären auch die in den Jahren 1995…
…hätte. Als einzigen Grund für diese "Optionsablöse" erblicke die Abgabenbehörde I. Instanz das wirtschaftliche Naheverhältnis zwischen der Vermietergemeinschaft GesbR und der P.GmbH. Zum Einen herrsche fast 100 %ige Gesellschafteridentität, zum Zweiten hätte man versucht, die Optionsablösen bei den Gesellschaftern der Vermietergemeinschaft "steuerfrei" zu belassen…