…15/0029, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass Gesellschafter-Geschäftsführer zwar mit ihren Einkünften im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 nach § 41 Abs. 2 FLAG für Zwecke der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages dem Kreis der "Dienstnehmer" zugeordnet würden, dies aber nichts daran änderte, dass sie…
Zutreffend ist der Einwand, dass von der B in der Schweiz erzielte Gewinne in Österreich im Wege des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen wären. Den Ausführungen des Berufungsführers, dass in der Schweiz in den Streitjahren keine operative Tätigkeit ausgeübt wurde bzw. kein Verkauf stattfand, keine Fakturierung erfolgte…
…Dienstverhältnisses. Auch eine Besteuerung gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA Österreich-Liechtenstein in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Besteuerung von Einkünften der Gesellschafter-Dienstnehmer liechtensteinischer Kapitalgesellschaften (BGBl. II Nr. 215/2001), wonach das Besteuerungsrecht für solche Einkünfte Österreich zustehe…
…davon aus, dass Frau DN das Fahrzeug tatsächlich - allerdings in einem Ausmaß von vermutlich unter 500km/Monat - für private Fahrten nutzte. Zu den Mitgliedskarten für den Fitnessclub ist festzustellen, dass die beiden Gesellschafter-Dienstnehmer DN bzw. GesGf mit dem Fitnesscenter Fitnesscenter persönlich Mitgliedsverträge abschlossen. Die…
…die Sozialversicherungsbeiträge zur Gänze von der Gesellschaft getragen. Wie die Höhe der Bezüge vom unternehmerischen Erfolg abhängig sein sollte, sei aus den Arbeitsverträgen nicht erkennbar. Es fehle das Unternehmerrisiko. Flexible Arbeits- und Urlaubszeiten seien in Dienstnehmerbereichen durchaus üblich. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag wird grundsätzlich…
…abzuweisen wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Vorweg gilt festzuhalten, dass sich sowohl die LSt-Nachforderungsberechnung (Haftung LSt) auf Grund der in Streit gezogenen Abfertigungszahlungen je betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer (Dienstnehmer) der Bw. als auch die daraus abgeleitete Beitragsgrundlagenhinzurechnung sowie die resultierenden Abgabenfestsetzungen an DB und…
…sei von der neu gegründeten P GmbH abgelöst worden. P sei seit dem Umgründungsstichtag 31.12.1995 Geschäftsführer und 100%-iger Gesellschafter der P GmbH. Im Zusammenhang mit der am 31.10.1995 erfolgten Kündigung von vier Dienstnehmern, welche sämtlich nahe Angehörige des P seien …
…einzeln bestimmt es gibt ein Vertretungsrecht der Geschäftsführer 5) Bereichsleiter Weiters wird darauf verwiesen, dass bei der Bw. die beiden weiteren Gesellschafter als Dienstnehmer tätig sind. Diese beiden Gesellschafter, die keine Geschäftsführerfunktion inne haben, sind Bereichsleiter im Bereich des Restaurants und im Bereich des Hotelbetriebes…
…Bw. wie folgt beantwortet: "1. Vertretung der GmbH bei sämtlichen Behörden, administrative und organisatorische Arbeiten. 2. Ja a) nach Bedarf b) J.B., Gesellschafter und Dienstnehmer c) Dienstnehmer d) die GmbH 3. Nein 4. a) monatlich b) 96, 97, 98, 6/99 S 45.000,--…
…aus sonstiger selbständiger Arbeit. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% beträgt. Während somit die zitierte Bestimmung des FLAG 1967 den Begriff "Dienstnehmer" iSd Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 definiert, umschreibt § 22 Z 2…
…aus sonstiger selbständiger Arbeit. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% beträgt. Während somit die zitierte Bestimmung des FLAG 1967 den Begriff "Dienstnehmer" iSd Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 definiert, umschreibt § 22 Z 2…
…und ihr Ehegatte noch Gesellschafter der GmbH gewesen seien. Daraus sei erkennbar, dass die Schuldübernahme zum Erhalt der GmbH führen sollte. Der behauptete Sachverhalt halte einem Fremdvergleich nicht stand, da ein fremder Dienstnehmer nie das Dreifache seines Jahresbezuges an Haftungen für seine Not leidende Arbeitgeberin…
…Seite 371; Dienstvertrag/Gesellschafter-Geschäftsführer vom 8. November 1992, mit Beschluss der Generalversammlung vom 10. November 1992 genehmigt: § 1 Geschäftsführerbestellung: Der Dienstnehmer wurde mit Gesellschaftervertrag vom 12.9.1991 zum allein vertretungsbefugten Geschäftsführer des Dienstgebers bestellt. Der anlässlich dieser Bestellung zum Geschäftsführer in den Hauptpunkten…
… 47 Abs. 2 EStG 1988 erzielt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Gesellschafter- Geschäftsführer in der Art eines Dienstnehmers tätig wird. Entscheidend dafür, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der Tätigkeit der Geschäftsführer. Nach Lehre und Rechtsprechung kommt…
… 47 Abs. 2 EStG 1988 erzielt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Gesellschafterin- Geschäftsführerin in der Art eines Dienstnehmers tätig wird. Entscheidend dafür, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der Tätigkeit der Geschäftsführerin. Nach Lehre und Rechtsprechung kommt…
…am Vertrag Unternehmerrisiko, dann ist dies an den tatsächlichen Verhältnissen zu verifizieren. Entscheidend ist vielmehr, ob der Gesellschafter- Geschäftsführer in der Art eines Dienstnehmers tätig wird. Entscheidend dafür, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der Tätigkeit des Geschäftsführers. …
…am Vertrag Unternehmerrisiko, dann ist dies an den tatsächlichen Verhältnissen zu verifizieren. Entscheidend ist vielmehr, ob der Gesellschafter- Geschäftsführer in der Art eines Dienstnehmers tätig wird. Entscheidend dafür, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der Tätigkeit des Geschäftsführers. …
…EStG zweiter Teilstrich dienstnehmerähnlich tätige Gesellschafter-Geschäftsführer dem FLAG unterliegen sollen. Dies sei umso mehr verfassungswidrig, da für solche wesentlich Beteiligte das Arbeitnehmerprivileg des steuerbegünstigten 13. und 14. Bezuges nach § 67 EStG nicht bestehe, wodurch sich eine höhere Einkommensteuer im Vergleich zu einem Dienstnehmer ergebe…
…Gelder) an die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ keinesfalls auf Grund einer klaren gesetzlichen Anordnung beruhe. Die gesetzliche Regelung des § 41 Abs. 2 FLAG 1967 stelle wesentlich beteiligte Personen an Kapitalgesellschaften (§ 22 Z 2 EStG 1988) jenen von Dienstnehmern iSd …
…in § 122 Abs. 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes (WKG). Der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer wird zwar mit seinen Einkünften im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 nach § 41 FLAG für Zwecke der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrags und Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag dem Kreis der "Dienstnehmer" zugeordnet…