…dass der stille Gesellschafter als atypisch stiller Gesellschafter und sohin als stiller Mitunternehmer beteiligt sein sollte. Aus diesem Grunde verbliebe zwar bei Beendigung des Vertragsverhältnisses das Vermögen des Betriebes dem Geschäftsherrn, doch sei der stille Gesellschafter im Innenverhältnis nicht nur am laufenden Gewinn und Verlust…
…der Bilanz festgestellten Anteile derselben am Gewinn oder am Verlust ist auf ein "Kapitalkonto stiller Gesellschafter" zu buchen. Entnahmen sind nur mit Zustimmung des Geschäftsherrn und nur insoweit zulässig, als der Saldo des Kapitalkontos den Betrag der ursprünglichen Vermögenseinlage von ATS 4.000.000,- übersteigt.…
…Verkennung der Realität als Liebhaberei abgetan werden, wie dies die Berufungswerber tun. Dass die Geschäftsherrin an einer buchmäßigen Überschuldung litt und Sanierungsbedarf hatte, war den Berufungswerbern anlässlich der Gründung der stillen Gesellschaft erklärtermaßen (siehe Einleitung zum Gesellschaftsvertrag) bewusst. Dass sie sich 1976 aus bloßer Neigung…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…fest, dass die negativen Kapitalkonten als Veräußerungsgewinne bei den ehemaligen Gesellschaftern zu erfassen seien und begründete dieses Vorgehen damit, dass eine stille Gesellschaft mit Konkurs des Geschäftsherren als aufgelöst anzusehen sei. Da über das Vermögen der GH GmbH mit Beschluss des Gerichtes vom 29. August…
…Zurechnung von Einkünften, resultierend aus der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos. Begründet wurde dies damit, dass der Bw. zum Zeitpunkt der infolge Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Geschäftsherren eingetretenen Beendigung sämtlicher stillen Beteiligungsverhältnisse (11. 8. 1998) tatsächlich nicht mehr stiller Gesellschafter war. Denn er…
…dafür bezahlt, dass mit dem Kundenstock zukünftige Erträge erwirtschaftet werden können. Auch der Geschäftsherr des Handelsvertreters zahle die Ablöse für den Kundenstock zweifellos ebenfalls nur in der Absicht, mit diesem Kundenstock künftige Erträge zu erzielen. 2) Die Kundenstock-Ablöse zähle dann zum Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn…
…im Zusammenhang mit § 24 EStG. Laut ständiger Rechtsprechung seien Entschädigungen, die ein Handelsvertreter bei Auflösung seines Vertragsverhältnisses gemäß § 24 Handelsvertretergesetz von seinem Geschäftsherrn erhalte, mit dem normalen Steuersatz zu versteuern. Der Abgabepflichtige habe in Erfüllung des bestehenden Rechtsverhältnisses eine Ausgleichszahlung erhalten. Diese Ausgleichszahlung sei im…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…Zurechnung von Einkünften, resultierend aus der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos. Begründet wurde dies damit, dass der Bw. zum Zeitpunkt der infolge Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Geschäftsherren eingetretenen Beendigung sämtlicher stillen Beteiligungsverhältnisse (11. 8. 1998) tatsächlich nicht mehr stiller Gesellschafter war. Denn er…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut dem am 9. September 2003 abgeschlossenen Vertrag "über Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft" haben sich folgende stille Gesellschafter am Unternehmen der Firma A-GmbH (= Geschäftsinhaber/Geschäftsherr) mit einer Gesamteinlage von € 1 Mio. wie folgt beteiligt: 1…
…ergibt sich, dass der Geschäftsherr verpflichtet ist, die durch die Handlung des Geschäftsführers begründete Gebühr zu entrichten. Es entsteht die Gebühr nicht erst mit der Vorteilserlangung, vielmehr findet ein Übergang der bereits in der Person des Geschäftsführers entstandenen Gebührenschuld auf den Geschäftsherrn statt (vgl. Fellner…
…habe zum Zusammenschlussstichtag einen angenommenen Übertragungswert von 100.000 S aufgewiesen; dem entspreche die Beteiligung des M.P. mit 90 % an Erfolg und Vermögen der Geschäftsherrin. Trotz der durch die Misswirtschaft des J.A. erlittenen Verluste sei das Unternehmen dank guter Kundenkontakte in der Lage…
…16. Juni 2000 ergingen an den X-Fonds. Anzumerken ist, dass sich diese Bezeichnung weder im Firmenwortlaut der Geschäftsherrin wieder findet, noch im Vertrag über die Errichtung der atypisch stillen Gesellschaft. Aus der verwendeten Bezeichnung kommt zudem die Tatsache der Personengesellschaft nicht klar zum Ausdruck…
…Diese ist wiederum zu 100% an der DG beteiligt, sodass der atypisch stille Gesellschafter im Durchgriff mit dem Gesellschafter des Geschäftsherrn ident ist. Die wesentlichen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages über die Errichtung der atypisch stillen Gesellschaft lauten: §3: Der Eintritt des atypisch stillen Gesellschafters erfolgt unter…
…stillen Gesellschafters bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses" bezögen. Laut § 7 des Gesellschaftsvertrages sei der stille Gesellschafter am Gewinn und Verlust des Unternehmens des Geschäftsherrn ab Beginn des Geschäftsjahres 1990 beteiligt. Nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 23.3.1994, 93/13/0280) sei eine rückwirkende Ergebnisverteilung…
…GmbH gibt es nämlich nicht. Da die stille Gesellschaft wesensmäßig durch ihre Zweigliedrigkeit gekennzeichnet ist, gibt es handelsrechtlich im vorliegenden Fall nur 54 gesonderte und voneinander unabhängige stille Gesellschaften zum Geschäftsherrn, nicht aber eine alle stillen Gesellschafter umfassende Personengemeinschaft. Eine steuerliche Anerkennung als Mitunternehmerschaft ist…
…dass künftige Gewinne zunächst dafür zu verwenden seien, die beim Geschäftsherrn (Aktiengesellschaft) erwachsenen Verluste abzudecken. Ein danach etwa noch verbleibender Gewinn wäre bis zur Höhe von 25% des Grundkapitals vorerst der AG zuzuweisen, darüber hinausgehende Gewinnanteile wären für vertraglich zugesicherte Ausschüttungen an "andere Beteiligte" zu…