Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/1670-W/05
Keine Veräußerungsgewinnbesteuerung des negativen Kapitalkontos wegen Einbringung der Beteiligung in den Betrieb des Geschäftsherrn vor allgemeiner konkursbedingter Beteiligungsbeendigung.
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1670-W/05vom 30.09.2005
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 24. Jänner 2005
gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 20. Dezember 2004
betreffend Feststellung von Einkünften gemäß
§ 188 BAO 1998
entschieden:
Der Berufung
wird Folge gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird
aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Der Berufungswerber (Bw.) wendet sich gegen die Zurechnung
von Einkünften, resultierend aus der Nachversteuerung eines negativen
Kapitalkontos.
Begründet wurde dies damit, dass der Bw. zum Zeitpunkt
der infolge Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des
Geschäftsherren eingetretenen Beendigung sämtlicher stillen
Beteiligungsverhältnisse (11. 8. 1998) tatsächlich nicht mehr stiller
Gesellschafter war. Denn er habe seine Beteiligung mit Notariatsakt vom 14. 10.
1997 mittels Einbringungs - bzw. Sacheinlagevertrag im Sinne des Art. III
UmgrStG auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31. 12. 1996 mit Wirkung zu
diesem Bilanzstichtag in den Betrieb des Geschäftsherren
eingebracht.
Über
die Berufung wurde erwogen:
Aus den
vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass die Berufungsbegründung zutreffend
ist. Folglich lag ein Nachversteuerungstatbestand infolge eines
Veräußerungsgewinnes gemäß
§ 24 Abs. 2 letzter
Satz EStG 1988 nicht vor.
Somit war
spruchgemäß zu entscheiden.
Wien, am 30.
September 2005
Normen und Schlagworte
- § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Negatives KapitalkontoEinbringung in Betrieb des Geschäftsherrn vor allgemeiner konkursbedingter Beteiligungsbeendigungkein Veräußerungsgewinn
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1670-W/05
- Stammnummer
- 18805
- Gültig
- 30.09.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF