…erging an den steuerlichen Vertreter der Bw. durch den damaligen Referenten der Finanzlandesdirektion ein Fragenvorhalt folgenden Inhaltes: Der steuerliche Vertreter habe den Geschäftsführerbezug in Höhe von ATS 1,000.000,00 als Aufwand in der G+V Rechnung des Jahres 2000 ausgewiesen und "Beratung" hinzugefügt…
…ihrem Geschäftsführer B. für das Jahr 1993 als Geschäftsführerbezug einen Betrag von S 600.000,00 bis spätestens Ende 1994 zu gewähren, da aufgrund dessen persönlichen Einsatzes in diesem Jahr eine Steigerung des Umsatzes gegenüber 1992 um 200% und eine Verbesserung des Betriebsergebnisses um S…
…zum 31.12.1995 wies einen Stand von S 8,299.209,29 aus. Zum 31.12.1995 wurden laut endgültigem Verrechnungskonto - neben der Verbuchung von Versicherungsbeiträgen und sonstigen vergleichsweise geringfügigen Positionen - weiters Geschäftsführerbezüge von S 900.000,00 sowie von S 500.000,00…
…Höhe von ATS 116.768,00 (1999) + ATS 88.792,00 (2000) + ATS 106.378,00 (2001) bewirkt, indem er Geschäftsführerbezüge darstellende Einnahmen und sohin erzielte zusätzliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit in seinen Einkommensteuererklärungen verheimlicht und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 FinStrG begangen habe…
…1 EStG 1988 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärt. In den Einkommensteuerbescheiden 2001 bis 2004 vom 22.5.2003, 6.5.2004, 2.2.2005 und vom 15.3.2006 wurden die Geschäftsführerbezüge zunächst erklärungsgemäß veranlagt. Der Einkommensteuerbescheid 2004 wurde am 28.3.2006 gem. …
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Gesellschafter-Geschäftsführer und zu einem 1/3 tel an der Fa. C. Chemikalienhandels-GmbH beteiligt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde nachstehende Feststellung getroffen: "Tz 1 Zuflusszeitpunkt Geschäftsführerbezug Sachverhalt: Bw., A. und B…
…§ 149 Abs. 1 BAO zur Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung wurde hiezu lediglich vermerkt: "Geschäftsführerbezüge lt. § 22 Z 2 EStG 1988 für die Jahre 2002 - 2005 der DB und DZ Pflicht unterworfen". Mit Bescheiden vom 28. Februar 2007 hat das Finanzamt für die Jahre 2004 und…
…1 EStG 1988 als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklärt. In den Einkommensteuerbescheiden 2001 bis 2004 vom 13.5.2003, 1.6.2004, 2.2.2005 und vom 15.3.2006 wurden die Geschäftsführerbezüge zunächst erklärungsgemäß veranlagt. Der Einkommensteuerbescheid 2004 wurde am 28. März 2006 gemäß …
…beschränkter Haftung. Herr P.D. geschäftsführende Gesellschafter und zu 100 % an dem Unternehmen beteiligt. Im Zuge eines Lohnsteuerprüfungsverfahrens durch das Finanzamt für den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1999 wurden die Geschäftsführerbezüge des Herrn P.D. für die Jahre 1997 bis 1999 dem…
…in der Berufungsentscheidung vom 23.03.2009, RV/0061-F/08, wonach bei einem Mehrheitsgesellschafter - Geschäftsführer dessen Geschäftsführerbezüge zum Zeitpunkt der Gutschrift am Verrechnungskonto als zugeflossen zu werten seien. Mit Eingabe vom 7. Juli 2009 beantragte die Bw., vertreten durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer…
…85% beteiligt und vertritt seit 19. Jänner 1996 selbständig. Die Höhe der der Abgabenvorschreibung zu Grunde gelegten Geschäftsführerbezüge ist nach der Aktenlage und dem Berufungsvorbringen unstrittig. Der festgestellte Sachverhalt war in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Gemäß § 41 Abs. 1 FLAG haben den Dienstgeberbeitrag alle…
…erfolgte. Mit Schreiben vom 15. November 2007 brachte die Bw. gegen die betreffenden Bescheide das Rechtsmittel der Berufung ein und begründete dies damit, dass hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge von Herrn Ing. Z DB und DZ vorgeschrieben werde. Die Lohnsteuerprüfung gehe davon aus, dass nach dem Gesamtbild…
…bis 31. Dezember 2001 abspricht. Diese Begründung wird daher zum Inhalt dieser Entscheidung erhoben. Betreffend Höhe der Geschäftsführerbezüge wird auf die Eingabe der Bw vom 14. Dezember 2005 sowie den Beilagen zu den Einkommensteuererklärungen 2002 (Eingabe des Finanzamtes vom 25. November 2005) verwiesen, woraus sich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 2. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 12. Juni 2002 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2001 entschieden: Der Berufung…
…Vorjahren. Laut Schriftsatz vom 28. Oktober 2005 wurde die Abrechnung der Akontierung insoweit durchgeführt, als laut FIBU-Kontoaufstellung des Jahres 2001 die Geschäftsführerbezüge nunmehr mit € 149.396,18 ausgewiesen wurden. Dieser Betrag deckt sich mit jenem in der Steuererklärung des GF angegebenen. Das heisst…
…Geschäftsführervertrages. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. November 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass im Zuge der stattgefundenen Lohnsteuerprüfung dem Geschäftsführer, nachdem kein schriftlicher Vertrag über die Berechnung des Geschäftsführerbezuges ausgefertigt worden ist, ein Fragenkatalog vorgelegt worden sei. Aus der Beantwortung dieses Fragenkataloges…
…Geschäftsführervertrages. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. November 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass im Zuge der stattgefundenen Lohnsteuerprüfung dem Geschäftsführer, nachdem kein schriftlicher Vertrag über die Berechnung des Geschäftsführerbezuges ausgefertigt worden ist, ein Fragenkatalog vorgelegt worden sei. Aus der Beantwortung dieses Fragenkataloges…
…Vergütung vereinbart gewesen. Wie erheblich das Unternehmenswagnis der Geschäftsführerin gewesen sei, zeige sich an Hand des positiven Spitzenwertes der Geschäftsführerbezüge des Jahres 2002 in Höhe von € 57.939,26, welchem ein negativer Spitzenwert von € 30.169,32 im Jahr 2004 gegenüberstehe. Dies ergäbe…
…wird ausgeführt, bei der Prüfung der N**** GmbH sei festgestellt worden, dass eine "Rückstellung Geschäftsführerbezüge" gebildet worden sei. Die Rückstellung sei in der Bilanz 2004 erstmalig mit 60.000 € dotiert worden und per 31.12.2005 um 60.000 € erhöht worden. Die Rückstellung…
…erhob die Bw. gegen die betreffenden Bescheide das Rechtsmittel der Berufung und führte aus, dass die Geschäftsführerin de facto keine Geschäftsführerbezüge erhalten habe und diese in den Jahren 2005 und 2006 lediglich auf dem Verrechnungskonto verbucht worden seien. Ein Zahlungsfluss habe nicht stattgefunden, weil die…