…nach deren Anteilen getragen werden müssen. Nach außen haften die Miteigentümer bei Unteilbarkeit der Leistung solidarisch. Hat Miteigentümer als Geschäftsführer (selbst als Geschäftsführer ohne Auftrag) Aufwendungen getätigt, die ihm zu ersetzen sind, so gebührt ihm Ersatz nach Verhältnis der Anteile. Die Lasten sind sogar von…
§ 1097 Satz 2 ABGB bestimmt, dass der Bestandnehmer als ein Geschäftsführer ohne Auftrag betrachtet wird, wenn er auf das Bestandstück einen ... nützlichen Aufwand (§ 1037) gemacht hat; ... Soweit es sich um einen nützlichen Aufwand handelt (von einem solchen ist im Streitfall bei den vom Bw im…
…ein Geschäftsführer gemäß § 18 GmbHG die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertreten würde. Laut Lehre und ständiger Rechtsprechung der Höchstgerichte sei eine Vereinbarung, die einen im Firmenbuch namhaft gemachten Geschäftsführer von jedweder Tätigkeit entbinden würde, somit eine Vertretung ohne Geschäftsführung, die eine Vollmacht ohne Auftrag darstellen…
…dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Wird ein dem Bestandgeber obliegender oder ein nützlicher Aufwand gemacht, so wird der Bestandnehmer (!) nach § 1097 ABGB als Geschäftsführer ohne Auftrag (§§ 1036, 1037 ABGB) behandelt, der den Ersatz längstens binnen sechs Monaten nach Zurückstellung des…
…Streitfall unstrittig um eine Geschäftsraummiete handelt kommt § 10 MRG nicht zur Anwendung, da dieser nur für Wohnungen gilt. § 1097 Satz 2 ABGB bestimmt, dass der Bestandnehmer als ein Geschäftsführer ohne Auftrag betrachtet wird, wenn er auf das Bestandstück einen ... nützlichen Aufwand (§ 1037) gemacht hat; ... Ein…
…Hat der Geschäftsführer zwar diese Vorschrift unterlassen, aber das Geschäft auf seine Kosten zu des Andern klarem, überwiegenden Vorteile geführt, so müssen ihm von diesem die darauf verwendeten Kosten ersetzt werden. Bei Annahme einer für die Bw. nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag wäre daher die Bw…
…Aufwand, der dem Bestandgeber obliegt, oder einen nützlichen Aufwand, so wird er nach § 1097 ABGB als Geschäftsführer ohne Auftrag (§§ 1036,1037 ABGB) behandelt. Er muss aber den Ersatz binnen 6 Monaten (bei sonstiger Präklusion) nach Zurückstellung des Bestandgegenstandes fordern (siehe Grundriss des bürgerlichen Rechts, Band…
…jemand mit eigenen Materialien, ohne Wissen und Willen des Eigenthümers auf fremdem Grunde gebaut, so fällt das Gebäude dem Grundeigenthümer zu. Der redliche Bauführer kann den Ersatz der nothwendigen und nützlichen Kosten fordern; der unredliche wird gleich einem Geschäftsführer ohne Auftrag behandelt. Hat der Eigenthümer…
…als Geschäftsführer ohne Auftrag (§§ 1036, 1037 leg. cit.) behandelt. Er muss aber den Ersatz binnen sechs Monaten nach Zurückstellung des Bestandgegenstandes fordern, sonst ist die Klage erloschen. Werden Ausbesserungen nötig, welche dem Bestandgeber obliegen, so ist der Bestandnehmer bei sofortiger Haftung verpflichtet, dem Bestandgeber ohne…
…zulässig. Dies enthebe jedoch denjenigen Geschäftsführer, der mit der Erledigung der abgabenrechtlichen Pflichten nicht betraut ist, nicht von seiner Verpflichtung, den jeweils anderen zu überwachen. Keinesfalls könne die Geschäftsführertätigkeit soweit eingeschränkt werden, dass der Geschäftsführer mit Vertretung ohne Geschäftsführung, sohin mit Vollmacht ohne Auftrag, dastehe…
…nach den Angaben der Berufungswerberin auf die Vorlage eines schriftlichen Bestandvertrages bestanden hat. Der Umstand, dass nicht die Geschäftsführerin der Berufungswerberin sondern Herr Peter St. als "falsus procuratur" die Vertragsurkunde unterzeichnet hat, ist für die Gebührenpflicht der Berufungswerberin nicht schädlich. Die Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. §…
…AN ist nicht an die Verwendung bestimmter Arbeitsmittel des Auftraggebers gebunden. Der AN unterliegt keinem wie immer gearteten Konkurrenzverbot. Er ist berechtigt, ähnlich geartete Tätigkeiten auch für andere Auftraggeber auszuführen." Dazu ist eingangs festzuhalten, dass ein Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft zur Vornahme bestimmter Maßnahmen…
…wurde - die A-Stadt-S+P-GmbH vor dem 26. Jänner 2004 überhaupt in keiner Beziehung zu einer Gesellschaft der XY Firmengruppe gestanden ist und demnach auch keiner ihrer Geschäftsführer vorher - abgesehen vom Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 1016 ABGB - eine gültige Erklärung für…
…wurde - die A-Stadt-S+P-GmbH vor dem 26. Jänner 2004 überhaupt in keiner Beziehung zu einer Gesellschaft der XY Firmengruppe gestanden ist und demnach auch keiner ihrer Geschäftsführer vorher - abgesehen vom Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 1016 ABGB - eine gültige Erklärung für…
…so ist der Geschäftsführer zur Entrichtung der Gebühr verpflichtet. Wurde daher die Geschäftsführung (im vorliegenden Fall somit die Vollziehung der Namenszeichnung durch den steuerlichen Vertreter ohne Auftrag oder Einverständnis der Bw) ausdrücklich oder stillschweigend vom Geschäftsherrn genehmigt oder hat dieser durch die Geschäftsführung einen Vorteil…
…Bw. jedenfalls für die Ordnungsmäßigkeit der von ihm gelieferten Waren hafte. Der Amtsvertreter verwies ergänzend auf die Rz 10 der UStR und führte aus, dass das Unternehmen M. den Schaden ohne Auftrag des Bw. beheben hat lassen, sodass die durchgeführte Reparatur wirtschaftlich dem Unternehmen M…
…in der Früh würden die Arbeiter vom Gesellschafter-Geschäftsführer eingeteilt, tagsüber kontrolliert, am Abend sei er ebenfalls anwesend. Es bestehe für ihn keine feste Arbeitszeit, er arbeite je nach Auftragslage wöchentlich 60 bis 70 Sunden. Laut dem Konto "Geschäftsführergehälter" gelangten im Zeitraum 3/2000 bis…
…zukommt. Aus den bezughabenden Verwaltungsakten geht allerdings hervor, dass vom Finanzamt als Hinzurechnungsbeträge zur DB- und DZ- Bemessungsgrundlage unrichtigerweise auch Zahlungen an den Geschäftsführer ohne Entgeltcharakter (der Ersatz von Reisekosten) und zwar 1996 ein Betrag von S 24.728,--, und 1997 von S 11.902,…
…...Kann sich der Auftragnehmer bei seiner Arbeitsleistung vertreten lassen und kann er über die Vertretung selbst bestimmen, so spricht dies gegen ein Dienstverhältnis." Dazu ist anzumerken, dass es wohl außer Streit steht, dass ein Mehrheitsgesellschafter - Geschäftsführer ohne Sperrminorität eines Minderheitspartners im Innen- aber auch im…
…zukommt. Aus den bezughabenden Verwaltungsakten geht allerdings hervor, dass vom Finanzamt als Hinzurechnungsbeträge zur DB- und DZ- Bemessungsgrundlage unrichtigerweise auch Zahlungen an den Geschäftsführer ohne Entgeltcharakter (der Ersatz von Reisekosten) und zwar 1994 ein Betrag von S 8.635,,--, 1995 von S 4.012,-- und…