…eine Spendenbestätigung auszustellen (Spende als Betriebsausgabe, siehe dazu Rz 1347a). Sollte im Zeitpunkt der Übernahme der Zuwendung der Spendenempfänger zwar schon rechtlich existent, jedoch das Treuhandverhältnis noch nicht begründet worden sein, kann der Treuhänder als Geschäftsführer ohne Auftrag (§§ 1035, 1037 und 1039 ABGB) angesehen werden…
…nach deren Anteilen getragen werden müssen. Nach außen haften die Miteigentümer bei Unteilbarkeit der Leistung solidarisch. Hat Miteigentümer als Geschäftsführer (selbst als Geschäftsführer ohne Auftrag) Aufwendungen getätigt, die ihm zu ersetzen sind, so gebührt ihm Ersatz nach Verhältnis der Anteile. Die Lasten sind sogar von…
§ 1097 Satz 2 ABGB bestimmt, dass der Bestandnehmer als ein Geschäftsführer ohne Auftrag betrachtet wird, wenn er auf das Bestandstück einen ... nützlichen Aufwand (§ 1037) gemacht hat; ... Soweit es sich um einen nützlichen Aufwand handelt (von einem solchen ist im Streitfall bei den vom Bw im…
…zwingend zu verstehen, die Vertretung geschehe auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung; man denke beispielsweise an ein (vorsorgliches) Tätigwerden als Geschäftsführer ohne Auftrag. Beruft sich ein zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugter Vertreter (hier: Notar auf) eine ihm erteilte Bevollmächtigung, so ist für den Umfang seiner Vertretungsmacht (§ 83…
…ein Geschäftsführer gemäß § 18 GmbHG die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertreten würde. Laut Lehre und ständiger Rechtsprechung der Höchstgerichte sei eine Vereinbarung, die einen im Firmenbuch namhaft gemachten Geschäftsführer von jedweder Tätigkeit entbinden würde, somit eine Vertretung ohne Geschäftsführung, die eine Vollmacht ohne Auftrag darstellen…
…dem Maße der Unbrauchbarkeit von der Entrichtung des Zinses befreit. Wird ein dem Bestandgeber obliegender oder ein nützlicher Aufwand gemacht, so wird der Bestandnehmer (!) nach § 1097 ABGB als Geschäftsführer ohne Auftrag (§§ 1036, 1037 ABGB) behandelt, der den Ersatz längstens binnen sechs Monaten nach Zurückstellung des…
…sei aber nicht zwingend zu verstehen, die Vertretung geschehe auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung; man denke beispielsweise an ein (vorsorgliches) Tätigwerden als Geschäftsführer ohne Auftrag. Die "Berufung" auf die Bevollmächtigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Das mündliche Anbringen ist in einer Niederschrift (§ 87) festzuhalten (BMF…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…Streitfall unstrittig um eine Geschäftsraummiete handelt kommt § 10 MRG nicht zur Anwendung, da dieser nur für Wohnungen gilt. § 1097 Satz 2 ABGB bestimmt, dass der Bestandnehmer als ein Geschäftsführer ohne Auftrag betrachtet wird, wenn er auf das Bestandstück einen ... nützlichen Aufwand (§ 1037) gemacht hat; ... Ein…
…eine Spendenbestätigung auszustellen (Spende als Betriebsausgabe, siehe dazu Rz 1341). Sollte im Zeitpunkt der Übernahme der Zuwendung der Spendenempfänger zwar schon rechtlich existent, jedoch das Treuhandverhältnis noch nicht begründet worden sein, kann der Treuhänder als Geschäftsführer ohne Auftrag (§§ 1035, 1037 und 1039 ABGB) angesehen werden…
…Haftung des behandelnden Arztes gegenüber dem Patienten gegeben, ohne Zurechnung seines Handelns zur Rettungsorganisation. Komme kein Behandlungsvertrag zustande, scheide eine Haftung der Rettungsorganisation jedenfalls aus, weil der Notarzt (selbst) als Geschäftsführer ohne Auftrag bzw im Notfall tätig wird. Daher werde auch regelmäßig der Notarzt (und…
…dass der Schriftenverfasser die Partei vertrete. Darunter sei aber nicht zwingend zu verstehen, dass diese Vertretung auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung geschehe. Zu denken sei beispielsweise an ein (vorsorgliches) Tätigwerden als Geschäftsführer ohne Auftrag. Der Gesetzgeber habe mit § 8 Abs. 1 letzter Satz RAO aber…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; • nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…