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UFSW RV/2593-W/11Gesamtrechtsnachfolge bei qualifizierter Erbsentschlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012

…oder nach seinem Tod geltend gemacht werden (Stoll, Kommentar zur BAO, 1994, S 195). Der Erbe hat als Gesamtrechtsnachfolger für diese so charakterisierten Schulden des Erblassers grundsätzlich einzustehen (VwGH 31.5.1983, 1315/79). Ist ein Bescheid über Abgaben eines Verstorbenen, die schuldrechtlich (gemessen am …

UFSZ2L ZRV/0133-Z2L/11Gesamtrechtsnachfolge an einem 300 Liter Brennrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.12.2011

…wohnhaft in Adr.A, je zur Hälfte zugesprochen worden, sodass die Gesamtrechtsnachfolge einer Einzelperson nicht gegeben sei. Die Möglichkeit der Aufspaltung des Rechts auf mehrere Personen könne dem Gesetz keinesfalls entnommen werden. Gegen diesen Bescheid richtete sich die fristgerecht eingebrachte Berufung vom 11. Februar 2011…

UFSG RV/0348-G/09Gesamtrechtsnachfolge - Übergang der Antragslegitimation (Erhöhungsbetrag zur FB)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…19 BAO (1) gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen somit alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den…

UFSW RV/1661-W/08Geht Gesellschaftsvermögen auf den Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über, ist ein Haftungsbescheid an diesen unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2008

…werde um Vorlage eines Zustellnachweises ersucht. Die ST GmbH sei mit Ablauf des 31. Dezember 2000 durch Umwandlung im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge in die in Rede stehende SC KEG übergegangen. Eine allfällige Zustellung an der auch im Haftungsbescheid angeführten Anschrift der ST GmbH in G…

UFSW RV/1787-W/06Zurückweisung eines Antrages einer aus dem Zusammenschluss von 15 Kommanditerwerbsgesellschaften entstandenen Kommanditgesellschaft mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2006

…begründet, dass die Bw: nicht als Gesamtrechtsnachfolgerin der 15 KEG's anzusehen ist und sie daher zum Stellen von Anträgen nicht berechtigt ist. Dem ist wie folgt entgegenzuhalten: 1) Die gegenständlichen Anträge sind im Namen der Bw: als auch im Namen der 15 Te. GmbH…

UFSL RV/1685-L/02Ein negativer Gesellschaftsanteil des übernehmenden Gesellschafters kann im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 HGB bei Ermittlung der Gegenleistung in Abzug gebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GZ, StM, vertreten durch Steinberger Gerhard, Steuerberater, 4060 Leonding, Winkelstraße 10, vom 6. November 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 3. Oktober 2000 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der…

UFSG RV/0029-G/05Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungsmaßnahmen nach Art. III UmgrStG mit Vereinbarung der Anwendung des § 142 Handelsgesetzbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2005

…1991 (UmgrStG). In Einem erklärte die GmbH in analoger Anwendung der Bestimmungen des § 142 Handelsgesetzbuch (HGB) die Übernahme aller Aktiven und Passiven der Bw. und Fortführung des Unternehmens der KEG im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge. Am 21. September 1999 wurde die Vermögensübernahme gem. § 142 HGB durch…

UFSL RV/0315-L/04Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 BAO durch Verschmelzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2005

…dass die (jetzige) Organmutter mit der Tochter per 30. Juni 2001 verschmolzen sei. Die jetzige Organtochter sei seit diesem Zeitpunkt Gesamtrechtsnachfolger der Bw. 3. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat am 13. April 2004 zur Entscheidung übermittelt. (a) Im Beiblatt zur Vorlage der Berufung nahm…

UFSK RV/0232-K/04Grunderwerbsteuer, Gesamtrechtsnachfolge, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2004

…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 97 BAO regelt im Absatz 1…

UFSS RV/0153-S/02Abgabenfestsetzung bei partieller Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.09.2005

…und zwar unabhängig davon, ob der Rechtsvorgänger (= hier die Vers.-Anstalt) nach dem Rechtsübergang weiter existent bleibt (vgl. Ritz aaO Rz 18). Abgabenfestsetzungen haben ab der Wirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nur mehr gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger zu erfolgen (vgl. Ritz aaO Rz 18 Abs. 3).…

UFSG RV/0718-G/10Bescheidadressat bei Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2013

…eingetragen. Gemäß § 142 Abs. 1 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation, wenn nur noch ein Gesellschafter verbleibt. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. § 142 Abs. 1 HGB in der vor dem Handelsrechts-Änderungsgesetz - HaRÄG (BGBl. I Nr. 120/2005) geltenden Fassung…

UFSI RV/0485-I/11Bescheidadressierung bei einer Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.06.2013

…ohne Liquidation, samt allen Aktiven und Passiven, sowie der Betriebsliegenschaften gemäß § 142 HGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommen. Die X-Kommanditgesellschaft wurde in der Folge aufgelöst und gelöscht, die Auflösung und Löschung wurden am 10. Februar 2005 im Firmenbuch des Landesgerichtes Z eingetragen. Die mit…

UFSK RV/0306-K/08Antrag eines Gesamtrechtsnachfolgers auf Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten des Erblassers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2009

…2 EStG 1988 sei eine Pflichtveranlagung durchzuführen. Die Bw. wurde in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin zur Abgabe von Erklärungen zwecks Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2002 bis einschließlich 1. Juni 2007 beim FA Waldviertel ersucht. Mit Schreiben vom 31. Mai 2007 teilte die Bw…

UFSW RV/1550-W/04Bescheidadressat bei Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005

…auch verfahrensrechtliche Rechtspositionen auf den Rechtsnachfolger übergehen (Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung TZ 8 zu § 19 und dort zitierte Judikatur). Auch die Nichtanerkennung der mittelbaren (abgabenrechtlichen) Gesamtrechtsnachfolge hinsichtlich G.R. sen. würde letztendlich zu keinem anderen Ergebnis führen. Dies würde lediglich zu neuen Bescheiden über den…

UFSW RV/1733-W/04Übergang des Verlustabzuges auf den Gesamtrechtsnachfolger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2006

…des Betriebes gewertet werden, welches dem Erben zuzurechnen sei, der den gegenständlichen Betrieb als Gesamtrechtsnachfolger weiterführe. Außerdem bestehe im vorliegenden Fall die im Kraftfahrzeuggesetz begründete berufsrechtliche Sondervorschrift, dass der erblasserische Betrieb grundsätzlich nur von einer Person übernommen und fortgeführt werden könne. Von den beiden gesetzlichen…

UFSW RV/2589-W/02Nachlassvermögen an Zahlungs statt überlassen, keine Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2003

… 797, S 808, E 7) Gemäß § 19 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei der sog. "Abtuung armutshalber" sowie…

UFSS RV/0004-S/06Einbringung, Vermögensanwachsung, Gesamtrechtsnachfolge, Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…die Berufung wurde erwogen: Bei einer Übernahme nach § 142 HGB durch den verbleibenden Gesellschafter erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter über. Eine Anwachsung nach § 142 HGB stellt eine zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar (vgl. VwGH 17. 11…

UFSS RV/0014-S/06Einbringung, Vermögensanwachsung, Gesamtrechtsnachfolge, Bescheidadressierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…die Berufung wurde erwogen: Bei einer Übernahme nach § 142 HGB durch den verbleibenden Gesellschafter erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbliebenen Gesellschafter über. Eine Anwachsung nach § 142 HGB stellt eine zivilrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar (vgl. VwGH 17. 11…

UFSL RV/1426-L/02Die Einbringung von Wertpapieren iSd. § 17 KVG im Wege der Verschmelzung zweier Schwesterngesellschaften (AG´s) ohne Kapitalerhöhung bei der übernehmenden AG nach § 224 Abs. 2 AktG unterliegt auf Grund des Verschmelzungsvertrages oder der Verschmelzung nach § 18 Abs. 2 Z 1 oder 2 KVG der Börsenumsatzsteuer. Für die zweijährige Bestandsfrist des § 6 Abs. 4 UmgrStG kann eine dieser Verschmelzung vorangehende Gesamtrechtsnachfolge nach § 92 Abs. 4 BWG nicht berücksichtigt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2008

…Betrieb in die kurz zuvor errichtete (Satzung vom 17. April 1997) Sparkasse F Bank AG (in der Folge kurz SPK-F-AG) gemäß § 92 BWG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach Art. III Umgründungssteuergesetz ein. Am 27. Juni 1997 wurden die SPK-F-AG ins Firmenbuch…

UFSW RV/2813-W/11Festsetzung von Anspruchszinsen gegenüber den Erben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2012

…und nur er und nicht der Erbe sei vor der Einantwortung aktiv und passiv klagslegitimiert, sodass nicht schon die Erbantrittserklärung die Gesamtrechtsnachfolge herbeiführe. Die Einantwortung des Nachlasses durch das Verlassenschaftsgericht bewirke die Übergabe in den rechtlichen Besitz und der Erbe könne erst mit diesem Zeitpunkt…