RIS AI
104 902 Treffer553 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 351.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung von abgabenrechtlichen Ansprüchen gegenüber einer Person in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger ist das für den Rechtsvorgänger zuständig gewesene Finanzamt zuständig (VwGH 18…

BFG RV/7104957/2014Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs 1 BAO bei Übernahme gemäß § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.09.2021

…am 03.06.2014 erfolgt ist, ist Herr ***A*** als Inhaber der "***B*** e.U. Gesamtrechtsnachfolger der "***B*** KG, womit gemäß § 19 Abs 1 BAO die sich aus Abgaben-vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten der "***B*** KG auf ihn übergingen und rechtswirksame Bescheide ab diesem…

BFG RV/7102936/2013Gesamtrechtsnachfolge kann zu inländischem (beweglichen) Vermögen auch nach ausländischem Erbrecht eintreten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.01.2020

…Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche anzuwenden." Nationales Recht: Gemäß § 19 Abs 1 BAO (Bundesabgabenordnung) gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gemäß § 209a…

BFG RV/7200020/2018Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.11.2018

…armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt, das Beschwerdeverfahren fortzuführen. Es bestünde jedoch…

BFG RV/5100644/2016Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.06.2017

…zahlen. § 142 UGB: Abs 1: Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Abs 2: Der ausscheidende Gesellschafter ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 137 und 138 abzufinden. D. Rechtliche Erwägungen zum festgestellten…

BFG RV/1100371/2013Gesamtrechtsnachfolge hinsichtlich Mindestkörperschaftsteuer bei Verschmelzung einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2016

…der aus der b Holding GmbH resultierenden Mindestkörperschaftsteuerbeträge kommen könne. Ein Verschmelzungsvorgang möge unternehmensrechtlich stattgefunden haben, steuerrechtlich sei dieser jedenfalls unwidersprochen nicht anerkannt worden. Somit käme aber im vorliegenden Fall auch die abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge nach § 19 BAO nicht zum Zuge. Die Relevanz betreffend Mantelkaufbestimmungen der §…

UFSW RV/2593-W/11Gesamtrechtsnachfolge bei qualifizierter Erbsentschlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012

…oder nach seinem Tod geltend gemacht werden (Stoll, Kommentar zur BAO, 1994, S 195). Der Erbe hat als Gesamtrechtsnachfolger für diese so charakterisierten Schulden des Erblassers grundsätzlich einzustehen (VwGH 31.5.1983, 1315/79). Ist ein Bescheid über Abgaben eines Verstorbenen, die schuldrechtlich (gemessen am …

UFSZ2L ZRV/0133-Z2L/11Gesamtrechtsnachfolge an einem 300 Liter Brennrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.12.2011

…wohnhaft in Adr.A, je zur Hälfte zugesprochen worden, sodass die Gesamtrechtsnachfolge einer Einzelperson nicht gegeben sei. Die Möglichkeit der Aufspaltung des Rechts auf mehrere Personen könne dem Gesetz keinesfalls entnommen werden. Gegen diesen Bescheid richtete sich die fristgerecht eingebrachte Berufung vom 11. Februar 2011…

UFSG RV/0348-G/09Gesamtrechtsnachfolge - Übergang der Antragslegitimation (Erhöhungsbetrag zur FB)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…19 BAO (1) gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen somit alle Rechtspositionen eines Rechtssubjektes auf den…

UFSW RV/1661-W/08Geht Gesellschaftsvermögen auf den Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über, ist ein Haftungsbescheid an diesen unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2008

…werde um Vorlage eines Zustellnachweises ersucht. Die ST GmbH sei mit Ablauf des 31. Dezember 2000 durch Umwandlung im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge in die in Rede stehende SC KEG übergegangen. Eine allfällige Zustellung an der auch im Haftungsbescheid angeführten Anschrift der ST GmbH in G…

UFSW RV/1787-W/06Zurückweisung eines Antrages einer aus dem Zusammenschluss von 15 Kommanditerwerbsgesellschaften entstandenen Kommanditgesellschaft mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2006

…begründet, dass die Bw: nicht als Gesamtrechtsnachfolgerin der 15 KEG's anzusehen ist und sie daher zum Stellen von Anträgen nicht berechtigt ist. Dem ist wie folgt entgegenzuhalten: 1) Die gegenständlichen Anträge sind im Namen der Bw: als auch im Namen der 15 Te. GmbH…

UFSL RV/1685-L/02Ein negativer Gesellschaftsanteil des übernehmenden Gesellschafters kann im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 142 HGB bei Ermittlung der Gegenleistung in Abzug gebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GZ, StM, vertreten durch Steinberger Gerhard, Steuerberater, 4060 Leonding, Winkelstraße 10, vom 6. November 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 3. Oktober 2000 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der…

UFSG RV/0029-G/05Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungsmaßnahmen nach Art. III UmgrStG mit Vereinbarung der Anwendung des § 142 Handelsgesetzbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2005

…1991 (UmgrStG). In Einem erklärte die GmbH in analoger Anwendung der Bestimmungen des § 142 Handelsgesetzbuch (HGB) die Übernahme aller Aktiven und Passiven der Bw. und Fortführung des Unternehmens der KEG im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge. Am 21. September 1999 wurde die Vermögensübernahme gem. § 142 HGB durch…

UFSL RV/0315-L/04Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 BAO durch Verschmelzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2005

…dass die (jetzige) Organmutter mit der Tochter per 30. Juni 2001 verschmolzen sei. Die jetzige Organtochter sei seit diesem Zeitpunkt Gesamtrechtsnachfolger der Bw. 3. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat am 13. April 2004 zur Entscheidung übermittelt. (a) Im Beiblatt zur Vorlage der Berufung nahm…

UFSK RV/0232-K/04Grunderwerbsteuer, Gesamtrechtsnachfolge, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2004

…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 97 BAO regelt im Absatz 1…

UFSS RV/0153-S/02Abgabenfestsetzung bei partieller Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.09.2005

…und zwar unabhängig davon, ob der Rechtsvorgänger (= hier die Vers.-Anstalt) nach dem Rechtsübergang weiter existent bleibt (vgl. Ritz aaO Rz 18). Abgabenfestsetzungen haben ab der Wirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge nur mehr gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger zu erfolgen (vgl. Ritz aaO Rz 18 Abs. 3).…

BFG RV/7100401/2024Einstellung des Verfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.02.2024

…abzugeben. Mit Bescheid vom 28.04.2023 wurde der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 zurückgewiesen, da eine Einantwortung unterblieben sei und somit keine Gesamtrechtsnachfolger vorliege. Auf die Möglichkeit der Bestellung eines Verlassenschaftskurators durch das Gericht wurde hingewiesen. Der Bescheid wurde an…

BFG RV/7103976/2009Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.01.2019

…Erst durch Einantwortung tritt Gesamtrechtsnachfolge der Erben ein (vgl. BFG vom 16.11.2017, RV/7100405/2014 unter Verweis auf Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des…

BFG RV/6100914/2014Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge (Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.03.2019

…armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt, das Beschwerdeverfahren fortzuführen. Es bestünde jedoch…

BFG RV/7100405/2014Einstellung des Beschwerdeverfahrens mangels Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.11.2017

…die Verlassenschaft armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist niemand befugt, das Beschwerdeverfahren fortzuführen. Es bestünde jedoch die Möglichkeit…