…dass der Mitunternehmerbegriff durch Merkmale bestimmt wird, die für die Gesellschafter einer OHG und KG typisch sind. Entscheidend für das Bestehen einer Mitunternehmerschaft ist das Gesamtbild der Verhältnisse, wobei neben dem Erfordernis des Vorliegens von steuerlichen Einkünften gem. § 23 EStG die Kriterien der Übernahme eines…
…dass der Mitunternehmerbegriff durch Merkmale bestimmt wird, die für die Gesellschafter einer OHG und KG typisch sind. Entscheidend für das Bestehen einer Mitunternehmerschaft ist das Gesamtbild der Verhältnisse, wobei neben dem Erfordernis des Vorliegens von steuerlichen Einkünften gem. § 23 EStG die Kriterien der Übernahme eines…
…dass der Mitunternehmerbegriff durch Merkmale bestimmt wird, die für die Gesellschafter einer OHG und KG typisch sind. Entscheidend für das Bestehen einer Mitunternehmerschaft ist das Gesamtbild der Verhältnisse, wobei neben dem Erfordernis des Vorliegens von steuerlichen Einkünften gem. § 23 EStG die Kriterien der Übernahme eines…
…ebenfalls im Jahr der Abschichtung zurückgezahlt. Der UFS vertritt daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Auffassung, dass die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für eine Mitunternehmerschaft - Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko - im gegenständlichen Fall nicht gegeben waren. Es handelte sich vielmehr um Kapitalhingabe. Der Berufung war…
…294 % des Nominales der atypisch stillen Gesellschaftereinlage begrenzt. Danach verbleibende Verluste träfen den Geschäftsherrn. Folgegewinne würden zuerst zur Abdeckung dieser vom Geschäftsherrn übernommenen Verluste verwendet. Ein danach noch verbleibender Gewinn würde zwischen dem atypisch stillen Gesellschafter und dem Geschäftsherrn im Verhältnis der Gesellschaftereinlage und dem…
…Rechenbeispiel) geplant. Der UFS vertritt daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Auffassung, dass die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für eine Mitunternehmerschaft - Unternehmerinitiativ und Unternehmerrisiko - im gegenständlichen Fall nicht gegeben sind. Es handelt sich vielmehr um Kapitalhingabe. Der Berufung war daher nicht stattzugeben. Beilage…
… daraus wird abgeleitet, dass der Mitunternehmerbegriff durch Merkmale bestimmt wird, die für die Gesellschafter einer OHG und KG typisch sind. Wie bereits im Verwaltungsverfahren ausgeführt, ist entscheidend für das Bestehen einer Mitunternehmerschaft das Gesamtbild der Verhältnisse, wobei neben dem Erfordernis des Vorliegens von steuerlichen Einkünften…
…mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Da im berufungsgegenständlichen Fall eine Verschmelzung stattgefunden hat, sind weiters die diesbezüglichen Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) anzuwenden. Art. I § 4 UmgrStGin der für den Prüfungszeitraum…
…dass der von der Rechtsprechung geforderte hohe Grad an Wahrscheinlichkeit, dass die gegenständliche Fremdenpension vom Bw. nie wieder auf eigene Gefahr und Rechnung führen wird, im Zeitpunkt des Mietbeginnes im Jahre 1986 bzw. 1987 nicht vorlag. Auf Grund des Gesamtbildes der Verhältnisse war eine Betriebsaufgabe…
…des Objektes (insbesondere die zu den oben angeführten Darlehen getroffenen Vereinbarungen) sowie die Wirksamkeit des Zustandekommens der Mietvereinbarung und die dabei eingebundenen Personen/Organe näher zu hinterfragen sein. Bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse wird im gegenständlichen Fall besonders darauf Bedacht zu nehmen sein…
…zu Beginn der Verpachtung vorhandenen Wirtschaftsgüter hätten vom Pächter in der Zwischenzeit ausgetauscht werden müssen. Auch ein damals allenfalls vorhandener Firmenwert könne nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr existent sein. Daher könne daraus auch kein Aufgabegewinn erzielt werden. Das Gesamtbild der Verhältnisse habe bereits…
…aller Voraussetzungen, sondern auch die Berücksichtigung des Gesamtbildes der Verhältnisse normiert wäre. Ein Mantelkauf könne daher auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandmerkmale unterschiedlich stark ausgeprägt wären. Unter Bezugnahme auf die oben zitierte Gesetzesbestimmung stellte die Betriebsprüfung hinsichtlich der Änderung der organisatorischen Struktur fest, dass die…
…erst wesentlich später begonnen hätten. Dem ist entgegen zu halten, dass bereits im Jahr der Übertragung, 1997, die ersten Umsätze aus Personalbereitstellung erzielt wurden. 4. Gesamtbild der Verhältnisse: Ein Mantelkauf kann auch vorliegen, wenn die einzelnen Tatbestandsmerkmale unterschiedlich stark ausprägt sind. Es ist auch unmaßgeblich…
…sind nach der SachbezugswerteV 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (inkl. USt und NoVA) anzusetzen. Nach VwGH 15. 11. 2005, 2002/14/0143, kann (entgegen dem Wortlaut) die SachbezugswerteV nur so verstanden werden, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer…
…darstellen, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Die Grenze der Beurteilung als einheitliche wirtschaftliche Einheit liegt in der Verkehrsauffassung (VwGH 23.5.1996, 93/15/0215, 0216; Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, 32), wobei das Gesamtbild der Verhältnisse zu prüfen ist (BFH…
…alles in Bezug zu den doch erheblichen Gesamtausbildungskosten von ca. € 5.800,00, kann der Unabhängige Finanzsenat nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im vorliegenden Fall nicht davon ausgehen, dass sich die Bw ernsthaft bemüht, den Beruf eines NLP-Coaches tatsächlich auszuüben und damit relevante…
…Eigentümer der Leasinggüter ohne weiteres fortgeführt werden können. Die gewerbliche Vermietung (Leasing) stellt somit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse einen Teilbetrieb innerhalb der gesamten gewerblichen Tätigkeit der Berufungswerberin dar, zumal die Leasingtätigkeit von vornherein nur auf eine begrenzte Zeit (bis zum Ablauf der Vertragslaufzeiten der…
…meinen persönlichen Verhältnissen entsprechenden Heim machte, während die Wohnung am Arbeitsort bescheidenen und zweckmäßigen Bedürfnissen entsprach, war ich genötigt, regelmäßig von B. jene Fahrnisse zu holen, die am Arbeitsort benötigt wurden. Wenn VwGH 19.03.2002, 98/14/0026 ausführt, dass im Zweifel der Gestaltung…
…§ 18 Rz 33 ff und Rz 39 ff). F) Steuerrechtliche Beurteilung: a) Verhältnis zur zivilrechtlichen Beurteilung: Die zivilrechtlichen Folgen des streitgegenständlichen Geldflusses von der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, insbesondere die Entstehung von Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, können nur soweit für die…
…Unterschrift der Kunden bestätigt. F. L. sei zu Geschäften mit Warenterminoptionen gedrängt worden, ohne zuvor über seine Erfahrungen und Kenntnisse im Wertpapiergeschäft, über seine finanziellen Verhältnisse und seine mit dem Geschäft verfolgten Ziele befragt worden zu sein. F. L. sei überdies von Vertretern der Bw…