…z.B. die Erkenntnisse vom 18.9.1996, 96/15/0121, und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges. m. b. H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich…
…96/15/0121, und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, fest steht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer…
…und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über…
…2006 (auch) die vom Prüfer insoweit errechneten Abgabennachforderungen fest. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 13. März 2006 vertritt die Berufungswerberin im Wesentlichen die Auffassung, es sei "ausgeschlossen, dass die Betätigungen von ... für die ... Ges. m. b. H. auch nur, wie vom Verwaltungsgerichtshof gefordert…
…mit Bescheiden vom 3. Mai 2000 Abgabennachforderungen in der vom Prüfer errechneten Höhe fest. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vertritt die Berufungswerberin im Wesentlichen die Auffassung, es sei "ausgeschlossen, dass die Betätigungen von ... für die ... Ges. m. b. H. auch nur, wie vom Verwaltungsgerichtshof…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 17. Oktober 2005, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 4. Oktober 2005, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) gemäß § 201 BAO, jeweils…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin. , vom 27. September 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 21. September 2007, betreffend die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) gemäß § 201 BAO für das Jahr…
…zur Hälfte getragen werden. Aus Vereinfachungsgründen wird der Geschäftsführerbezug sowohl im Namen der ... KG als auch im Namen der ... Ges.m.b.H. von der ... Ges.m.b.H. ausbezahlt und ist nach Anforderung durch die ... KG zur Hälfte zu ersetzen". Mit Berufungsvorentscheidung vom 8…
…und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über…
…vom 18.9.1996, 96/15/0121, und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, feststeht, dass…
…96/15/0121, und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, fest steht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer…
…96/15/0121, und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, fest steht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer…
…96/15/0121, und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, fest steht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer…
…und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über…
…und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, feststeht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über…
…96/15/0121, und vom 20.11.1996, 96/15/0094) werden Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dann erzielt, wenn, bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse, fest steht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer…
…14. Dezember 1989 errichtete HandelsgesmbH (wobei drei Gesellschafter - wohnhaft in Moskau - von dem in der Folge zum Geschäftsführer der Bw. bestellten vierten Gesellschafter (GF) bereits bei der Gründung der Gesellschaft als auch in der Folge vertreten wurden), tätigte laut Angaben des steuerlichen Vertreters vom 24…
…kurz Berufungswerberin) zur Haftung für die Kapitalertragsteuer (KESt) herangezogen werden sollte, die auf die Frau [A***] [Ges_GF_Bw] im Jahr 2005 zugeflossenen Kapitalerträge entfällt. Das Finanzamt legte die Berufung am 16. November 2011 ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung an den Unabhängigen Finanzsenat vor…
…den folgenden Entscheidungsgründen zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob für die Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer (Ges-Gf.) DB und DZ zu entrichten ist, weil diese Bezüge zu Einkünften im Sinne des …
…Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob für die Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer (Ges-Gf) DB und DZ zu entrichten ist, weil diese Bezüge zu Einkünften im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG…