…fallen. Laut Punkt I und II der Statuten verfolge der Berufungswerber auch gemeinnützige Zwecke. Am 18. Juni 2009 wurde der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Z. 3 GebG 1957 sind von der Entrichtung von Gebühren öffentlich-rechtliche Körperschaften, weiters alle Vereinigungen…
…fallen. Laut Punkt I und II der Statuten verfolge der Berufungswerber auch gemeinnützige Zwecke. Am 18. Juni 2009 wurde der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Z. 3 GebG 1957 sind von der Entrichtung von Gebühren öffentlich-rechtliche Körperschaften, weiters alle Vereinigungen…
…Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge mit Bw. bezeichnet) ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 34 ff BAO. Mit Schriftsatz vom 21…
…dass "dargetan wurde, dass die Räumlichkeiten an zwei gemeinnützige Vereine (die das Gebäude errichten) und auch an Dritte vermietet werde sowie die Hausgemeinschaft ab September 2003 Umsätze erzielen werde." Das heißt, dass der Abgabenbehörde bereits zum Zeitpunkt der Erteilung der Steuernummer der relevante Sachverhalt bekannt…
…eng ausgelegt worden seien, die Gewinne auf besondere Sparsamkeit zurück zuführen seien und im Übrigen es vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann, dass ein als gemeinnütziger Verein geführter Kindergarten besteuert werde. Dieses Vorbringen ist aber nicht geeignet die sachliche Unbilligkeit nachzuweisen. Die gegenständlichen Abgabennachforderungen haben…
…VwGH hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt, weil ihm ungeklärt schien, ob Österreich die Grundstücksvermietung in folgende Kategorien unterteilen und mit jeweils unterschiedlichen Rechtsfolgen regeln darf (das Vorabentscheidungsersuchen betraf einerseits eine Liebhabereivermietung anderseits eine Vermietung eines gemeinnützigen Vereins): 1. Vermietung zu Wohnzwecken: Zwingend steuerpflichtig…
…streitgegenständlichen Zahlungen keine Werbewirkung für den Bw. als Politiker ausgelöst worden ist, da die Aufwendungen für überparteiliche (im örtlichen Wahlkreis tätige) Bürgerinitiativen (gemeinnützige Vereine) geleistet worden und daher auch deshalb nicht zwingend aufgrund der Bezirksratfunktion angefallen seien, wurde dies vom Bw. nicht entkräftet. Der Bw…
…des § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 könnten als Sonderausgaben aus dem Titel der Kirchenbeiträge nur Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaft abgezogen werden. Zahlungen an religiöse Bekenntnisgemeinschaften sowie gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzung seien jedoch nach dem Wortlaut des § 18 Abs. 1…
…Es wäre nur vorgekommen, dass Vereinsmitglieder Gäste des K gewesen seien und nichts bezahlt hätten. Die Preise wären aber insgesamt niedriger [von ihm kalkuliert worden], weil ja, nachdem das Gastlokal über den gemeinnützigen Verein "betrieben" wurde, die Umsätze keiner Steuerlast "unterlegen seien". Nach Bezahlung der…
…hätten daher nicht anerkannt werden können. Als Sonderausgaben könnten nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten seien nicht absetzbar. Die strittigen Beiträge entsprächen demnach nicht der in § 18 Abs…
…Da auch kein Markt für derartige Gebäude vorhanden sei, könne davon ausgegangen werden, dass potentielle Käufer nur unter gemeinnützigen Vereinigungen zu finden sind. Ein seriöser Vergleichswert zur Ermittlung eines Marktwertes sei somit nicht ermittelbar. 2. Umsatzgrenze von 2.900 Euro Gerade weil im gegenständlichen Fall…
…gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften sind derzeit ua die islamische Glaubensgemeinschaft (BGBl Nr. 466/1988). Die vom Bw ins Treffen geführten Spenden wurden an den Türkisch Islamischen Verein (t Türk Islam, für kulturelle und soziale Zusammenarbeit) sowie…
…wurde der Betrieb in den Räumlichkeiten der Verpächterin (Bw) und mit deren Einrichtung weiter geführt; Die Tendenz zu besseren Förderungsmöglichkeiten für gemeinnützige Vereine im Vergleich zu Einzelpersonen war zweifellos gegeben, was aber die Summe und Stärke der oben aufgezählten Umstände nicht aufwiegen kann. Der festgestellte…
…Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu diesem können daher nicht als Kirchenbeitrag berücksichtigt werden. Der Berufung war…
…werden könne, wie z.B. gemeinnützige Vereine oder Dienstgeber für Angestellte in privaten Haushalten. Es werde daher ersucht, der Berufung statt zu geben und die durch den Gesamtschuldner B entrichtete "Haftungslohnsteuer" in Höhe von € 43,601,86 in den Einkommensteuerbescheiden zu berücksichtigen. In eventu…
…eine Vermietung eines gemeinnützigen Vereins betroffen. Der EuGH werde möglicherweise, weil der Umsatzsteuerbescheid betreffend Liebhabereivermietung nicht mehr im Rechtsbestand sei, in seinem Vorabentscheidungsurteil keine Aussage zur Liebhaberei treffen. Die Antwort des EuGH werde sich möglicherwiese auf die verbleibende Frage der Vermetung gemeinnütziger Vereine beschränken und…
…teilweise - vorrangig auf die Förderung von Wirtschaftstreibenden, was aber - wie dargestellt - für sich gesehen keine gemeinnützige Zweckverfolgung darstellt. Zweck des Vereins ist offenbar auch das möglichst optimale Lukrieren von Fördermittel des LEADER+-Programms und allfällige Weitergabe erhaltener Fördermittel an Dritte, etwa zur Finanzierung regionaler Projekte…
…des Bw. auf die anderen Satzungsbestimmungen sowie die tatsächliche Geschäftsführung, wonach sich nach Auffassung der Bw. ohnehin auf eine "gemeinnützige" Gesamtausrichtung des Vereines schließen lasse, lässt den Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit außer acht und ist daher nicht geeignet, das Fehlen entsprechender Satzungsbestimmungen zu ersetzen. Gemäß §…
…Einkommensteuerbescheid 2007 form- und fristgerecht Berufung, wobei im Wesentlichen die vom Finanzamt nicht anerkannten Werbungskosten (wie zB. Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen und Vereine, die Reduzierung von Telefon- und Festnetzkosten und vor allem die Kürzung von Fahrtkosten, geltend gemacht in Form des amtlichen KM…
…Unter Bedachtnahme auf den gemeinnützigen Charakter der Privatstiftung können nur jene natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen Begünstigte der Privatstiftung sein, die dem Stiftungszweck entsprechen. 12.2. Die Begünstigten sind die vom Verein B betreuten Personen unter Berücksichtigung des Punktes 4.1.... 13.1 Die…