…einer Minderung der Geldstrafe auf das aus dem Spruch der gegenständlichen Berufungsentscheidung ersichtliche Ausmaß vorzugehen. Wenn der Bw. in der gegenständlichen Berufung letztlich ausführt, dass die verhängte Geldstrafe für ihn und seine Familie existenzgefährdend wäre, so ist dazu auszuführen, dass eine derartige Existenzgefährdung in Anbetracht…
… 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Berufungswerber (Bw.) eine Geldstrafe in Höhe von € 10.800,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 27 Tagen verhängt. II…
…handelnden Abgabepflichtigen zu befürworten. Zur persönlichen Unbilligkeit sei zwar anzuerkennen, dass bei einem Monatseinkommen von höchstens 1.500 € monatlich und bestehender Sorgepflicht für zwei Töchter bei den in Rede stehenden abzutragenden Abgabenschulden eine Existenzgefährdung gegeben sei, andererseits habe der Bf. bis zu diesem Zeitpunkt…
…die sofortige Bezahlung der noch übrigen Geldstrafe von insgesamt € 10.000,00 bzw. die Abstattung des Betrages in vierstelligen Raten ohne Aufnahme zusätzlicher existenzgefährdender Kredite unmöglich ist, wobei nicht vergessen werden darf, dass im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eben die Ersatzfreiheitsstrafe gesetzlich vorgesehen…
…entstehen, zumal sich die behauptete Abgabenschuld auf € 7.509,23 beläuft und er ein monatliches Einkommen von ca € 1.600,- beziehe, weshalb ein Vollzug dieses Betrages für ihn jedenfalls existenzgefährdend wäre. Abgesehen davon würde sich die Zollbehörde nicht mit dem angefochtenen Abgabenbescheid auseinandersetzen…
…ein Großteil der Zigaretten vom Zollamt beschlagnahmt worden sei, habe der Berufungswerber durch den Verkauf der Zigaretten auch keinerlei Einnahmen erzielt. Die verhängte Geldstrafe sei daher als existenzgefährdend zu bezeichnen. Auch der geltend gemachte anteilige Wertersatz iHv. € 1.700,00 sei ebenfalls als überhöht…
…Es sei zwar richtig, dass er über ein Einfamilienhaus verfüge, dies befinde sich aber teilweise noch im Rohbau und sei mit Schulden von € 150.000,00 belastet. Die verhängte Geldstrafe wäre für ihn (offenbar: in wirtschaftlicher Hinsicht) existenzgefährdend, weshalb die Bestimmung des § 23 Abs…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Bw. eine Geldstrafe in Höhe von € 4.800,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 12 Tagen verhängt. II. Im…
…Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Bw. eine Geldstrafe in Höhe von € 1.200,00 und eine gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 3 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…Dementsprechend wäre er gerichtlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden und es wäre vom Gericht hinsichtlich seiner Tat keine Gewerbsmäßigkeit angenommen worden. Es wären weder wären die Grundlagen der Schätzung der ihm gegenüber festgesetzten Eingangsabgaben noch die Grundlagen für die Ermessensentscheidung nachvollziehbar. Er würde über…
…Dementsprechend wäre er gerichtlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden und es wäre vom Gericht hinsichtlich seiner Tat keine Gewerbsmäßigkeit angenommen worden. Es wären weder wären die Grundlagen der Schätzung der ihm gegenüber festgesetzten Eingangsabgaben noch die Grundlagen für die Ermessensentscheidung nachvollziehbar. Er würde über…
…Dementsprechend wäre er gerichtlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden und es wäre vom Gericht hinsichtlich seiner Tat keine Gewerbsmäßigkeit angenommen worden. Es wären weder wären die Grundlagen der Schätzung der ihm gegenüber festgesetzten Eingangsabgaben noch die Grundlagen für die Ermessensentscheidung nachvollziehbar. Er würde über…
…Dementsprechend wäre er gerichtlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden und es wäre vom Gericht hinsichtlich seiner Tat keine Gewerbsmäßigkeit angenommen worden. Es wären weder wären die Grundlagen der Schätzung der ihm gegenüber festgesetzten Eingangsabgaben noch die Grundlagen für die Ermessensentscheidung nachvollziehbar. Er würde über…
…lit.a FinStrG] dahingehend präzisiert, dass bei gleichbleibendem Verkürzungsbetrag der strafrelevante Zeitraum auf den Monat November 2001 einzuschränken ist. II. Der Berufung des Amtsbeauftragten wird dahingehend Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis in seinem Ausspruch über Strafe und Kosten dahingehend abgeändert, dass die Geldstrafe gem. §…
…Abs. 4 FinStrG wird über den Bw. wegen des unverändert aufrecht bleibenden Schuldspruches zu Punkt a) des angefochtenen Erkenntnisses (fahrlässige Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 2000 in Höhe von € 3.327,00) eine Geldstrafe in Höhe von € 600,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1…
… 33 Abs. 5 FinStrG vorzuschreibende Geldstrafe wird auf € 4.000,00 (in Worten: Euro viertausend) und die für den Fall der Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe auf zehn Tage verringert. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Aus den…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wurde über den Bw. eine Geldstrafe in Höhe von € 3.200,00 und eine an deren Stelle für den Fall der Uneinbringlichkeit tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 8 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG…
… 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. eine Geldstrafe in Höhe von € 10.000,00 und eine an deren Stelle für den Fall der Uneinbringlichkeit tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 25 Tagen verhängt. Gemäß 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die…
…Amtsbeauftragten OR Dr. Erich Schury, sowie der Schriftführerin Alexandra Dumpelnik durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung des Amtsbeauftragten wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis im Ausspruch über Strafe und Kosten dahingehend abgeändert, dass die Geldstrafe gemäß § 49 Abs.2 iVm § 21 Abs…
…Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis Juli 2001 in Höhe von 121.561,00 S gemäß § 136 iVm § 157 FinStrG eingestellt wird. Die verhängte erstinstanzliche Geldstrafe - die ausgesprochene Freiheitsstrafe bleibt unverändert - wird gemäß § 33 Abs. 5 iVm § 21 Abs…