…über den Lieferort. Demnach ist auch nach der deutschen Rechtslage der Lieferort nicht die Betriebsstätte des liefernden Unternehmers, wenn der transportierte Gegenstand nach der Versendung noch be- oder verarbeitet wird, sodass dadurch ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit entsteht. Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Bearbeitung…
…Bw.) um die Herstellung von Fotokopien von einer Vorlage mit Hilfe einer Maschine handle könne nicht gefolgt werden, als durch den Vorgang neue Gegenstände anderer Marktgängigkeit hergestellt und geliefert würden, die unter Z 43 der Anlage fallen und somit dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden. Es…
…aus: "Entscheidend für die Frage, ob ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit vorliegt, ist die allgemeine Auffassung der beteiligten Wirtschaftszweige, insb des Abnehmers. Eine Be- oder Verarbeitung kann nicht nur durch positives Tun, sondern auch durch jede andere gewollte Einwirkung geschehen (zB Reifen, Gären etc). Der Begriff…
…dass durch das Verzinken ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit entstanden sei und dass durch den Versand der fertig verzinkten Teile direkt an den Endabnehmer die Verfügungsmacht über die so veränderte Ware diesem im Inland verschafft worden sei. Aber auch schon allein durch den Zukauf von Konstruktionsteilen…
…ausschlaggebend, dass nach dem jeweiligen Vorgang ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit gegeben sei. Insbesondere sei darauf abzustellen, ob die (chemischen, physikalischen) Prozesse, denen das Wasser unterzogen werde, tatsächlich dazu führen, dass zB aus nicht genießbarem Wasser reines Trinkwasser werde und insofern ein anderes Wirtschaftsgut entstehe bzw…
…sonstige Nebensachen darstellen. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden werden. Als Be- oder Verarbeitung gilt nach Abs. 6 jede Behandlung des Gegenstandes, durch welche nach der Verkehrsauffassung ein neues Verkehrsgut, ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit, entsteht. Eine Lieferung…
…der Bw. erbrachten Leistung in der bloßen Vervielfältigung (einem Abschreiben/Abzeichnen mit modernen technischen Hilfsmitteln) einer bereits bestehenden Zeitung (in elektronischer Form) zu sehen ist oder ob mit dem Vorgang ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit geschaffen und dem Kunden die Verfügungsmacht daran verschafft wurde, sind nach…
…Speck, Salami, usw., also die "gewerblich vorbelasteten Produkte" auf den Markt gebracht werden, wie sie es im unstrittig gewerblichen Ab-Hof-Verkauf abgesetzt werden. Würde tatsächlich kein Gegenstand anderer Marktgängigkeit geschaffen, und würden die Würstel, usw., landwirtschaftliche "Urprodukte" sein, so dürfte der Verkauf dieser Produkte…
…Freien je 50 Sitzplätze vorhanden. Die Plätze würden nicht zusammen, sondern je nach Witterungsverhältnissen alternativ genutzt. Die "Verarbeitung" sei bei Vieh und Schnaps gering, bei Fleisch würde kein Gegenstand anderer Marktgängigkeit geschaffen. In der Niederschrift vom 30. Jänner 2004 gaben W. U. und J. U…
…wesentliche Aussage: "Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels und nicht mehr landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte, wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivitäten entfaltet, die darauf gerichtet sind, den zu veräußernden Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen." (BFH 8.11…
…Kommentar, Rz 67 zu § 6, mwN). Wesentlich ist dabei das Entstehen eines Gegenstandes anderer Marktgängigkeit, wobei bereits eine vom Umfang her bloß geringfügige, aber im Hinblick auf die neue Zweckwidmung der Art nach bedeutende Änderung genügt, um die gesamten auflaufenden Kosten als Herstellungskosten zu qualifizieren…
…Abgrenzung zu Instandhaltung oder Instandsetzung (Erhaltung) dann vor, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes geändert wird (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0095, zur Schaffung eines Wirtschaftsgutes anderer Marktgängigkeit). Die Wesensart des Wirtschaftsgutes kann sich dadurch ändern, dass sich die Funktion, also die Zweckbestimmung, ändert…
…Abgrenzung zu Instandhaltung oder Instandsetzung (Erhaltung) dann vor, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes geändert wird (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0095, zur Schaffung eines Wirtschaftsgutes anderer Marktgängigkeit). Die Wesensart des Wirtschaftsgutes kann sich dadurch ändern, dass sich die Funktion, also die Zweckbestimmung, ändert…
…wurde damit begründet, dass die Behandlung von Wasser mit Chlor bzw. UV-Strahlen keine Maßnahme darstelle, wodurch ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit entstehe. Mit Eingabe vom 27. April 2012 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend wurde…
…Gebäude sollte für betriebliche Zwecke verwendet werden: der Bf. habe keine nützlichen Verbesserungen vorgenommen, sondern vielmehr ein neues Wirtschaftsgut (Gebäude) anderer Marktgängigkeit geschaffen. Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten sind g emäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 über Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre zu…
…in der Berufung hinsichtlich Herstellung eines Gegenstandes anderer Marktgängigkeit gehen damit ins Leere. Unabhängig davon sind die Witterungseinflüsse während der Montage von wenigen Monaten bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer der Seilbahnen wohl eher als gering einzustufen. Auch in dem bereits zitierten Erkenntnis vom 4.3.2009…
…Solche Grundstücke würden dem zufolge niedriger bewertet als Bauland. Zudem sei durch den Abriss auch ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit entstanden. Der steuerliche Vertreter legte dar: Hinsichtlich des Gebäudes auf der Liegenschaft bg habe es keinen Abbruchbescheid gegeben, dieses Gebäude sei zwar nicht abbruchreif jedoch sanierungsbedürftig…
…3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…denn dem Berater seien die durch die Prüfung ermittelten "Vergleichsmieten" nie vorenthalten worden und sie seien sowohl Gegenstand der Vor- als auch bei der Schlussbesprechung gewesen. Auszugsweise noch einmal die festgestellten Mieten: a.) Die Bw vermiete das ehemalige Geschäftslokal in Be im Ausmaß von rund…