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UFSG RV/0102-G/05Vorsteuererstattungsverfahren- die Bearbeitung (Eichung) von Messgeräten im Inland im Auftrag des ausländischen Lieferers und anschließender Verbleib der Messgeräte im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.09.2006

…über den Lieferort. Demnach ist auch nach der deutschen Rechtslage der Lieferort nicht die Betriebsstätte des liefernden Unternehmers, wenn der transportierte Gegenstand nach der Versendung noch be- oder verarbeitet wird, sodass dadurch ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit entsteht. Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Bearbeitung…

UFSL RV/0071-L/03Behandlung von Druckaufträgen für Parteizeitungen als Lieferung oder sonstige Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2006Teil 1/2

…Bw.) um die Herstellung von Fotokopien von einer Vorlage mit Hilfe einer Maschine handle könne nicht gefolgt werden, als durch den Vorgang neue Gegenstände anderer Marktgängigkeit hergestellt und geliefert würden, die unter Z 43 der Anlage fallen und somit dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden. Es…

UFSW RV/2851-W/10Aufbacken von Teiglingen als Bearbeitung von Lebensmitteln iSd § 2 Abs. 1 Z 2 der VO BGBl. II 1999/228
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2011

…aus: "Entscheidend für die Frage, ob ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit vorliegt, ist die allgemeine Auffassung der beteiligten Wirtschaftszweige, insb des Abnehmers. Eine Be- oder Verarbeitung kann nicht nur durch positives Tun, sondern auch durch jede andere gewollte Einwirkung geschehen (zB Reifen, Gären etc). Der Begriff…

UFSG RV/0236-G/05Vorsteuererstattungsverfahren - Bearbeitung eines Gegenstandes im Auftrag des ausländischen Lieferers im Inland und anschließende Lieferung an inländischen Abnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

…dass durch das Verzinken ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit entstanden sei und dass durch den Versand der fertig verzinkten Teile direkt an den Endabnehmer die Verfügungsmacht über die so veränderte Ware diesem im Inland verschafft worden sei. Aber auch schon allein durch den Zukauf von Konstruktionsteilen…

UFSW RV/0049-W/13Aufbereitung von Trinkwasser als Dienstleistungsbetrieb bei Energieabgabenvergütung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2013

…ausschlaggebend, dass nach dem jeweiligen Vorgang ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit gegeben sei. Insbesondere sei darauf abzustellen, ob die (chemischen, physikalischen) Prozesse, denen das Wasser unterzogen werde, tatsächlich dazu führen, dass zB aus nicht genießbarem Wasser reines Trinkwasser werde und insofern ein anderes Wirtschaftsgut entstehe bzw…

UFSG RV/0358-G/03Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer, Werklieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2005

…sonstige Nebensachen darstellen. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden werden. Als Be- oder Verarbeitung gilt nach Abs. 6 jede Behandlung des Gegenstandes, durch welche nach der Verkehrsauffassung ein neues Verkehrsgut, ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit, entsteht. Eine Lieferung…

UFSL RV/0071-L/03Behandlung von Druckaufträgen für Parteizeitungen als Lieferung oder sonstige Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2006Teil 2/2

…der Bw. erbrachten Leistung in der bloßen Vervielfältigung (einem Abschreiben/Abzeichnen mit modernen technischen Hilfsmitteln) einer bereits bestehenden Zeitung (in elektronischer Form) zu sehen ist oder ob mit dem Vorgang ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit geschaffen und dem Kunden die Verfügungsmacht daran verschafft wurde, sind nach…

UFSK RV/0057-K/02Obstbuschenschank und Ab-Hof-Verkauf ein Gewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004Teil 1/2

…Speck, Salami, usw., also die "gewerblich vorbelasteten Produkte" auf den Markt gebracht werden, wie sie es im unstrittig gewerblichen Ab-Hof-Verkauf abgesetzt werden. Würde tatsächlich kein Gegenstand anderer Marktgängigkeit geschaffen, und würden die Würstel, usw., landwirtschaftliche "Urprodukte" sein, so dürfte der Verkauf dieser Produkte…

UFSK RV/0099-K/02Obstbuschenschank und Ab-Hof-Verkauf ein Gewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004Teil 1/2

…Freien je 50 Sitzplätze vorhanden. Die Plätze würden nicht zusammen, sondern je nach Witterungsverhältnissen alternativ genutzt. Die "Verarbeitung" sei bei Vieh und Schnaps gering, bei Fleisch würde kein Gegenstand anderer Marktgängigkeit geschaffen. In der Niederschrift vom 30. Jänner 2004 gaben W. U. und J. U…

UFSL RV/0710-L/08Gewerblicher Grundstückshandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2012Teil 2/2

…wesentliche Aussage: "Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels und nicht mehr landwirtschaftliche Hilfsgeschäfte, wenn der Landwirt über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehende Aktivitäten entfaltet, die darauf gerichtet sind, den zu veräußernden Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen." (BFH 8.11…

UFSW RV/3120-W/091. Sind die Kosten der Sanierung einer Ordinationswohnung sofortabzugsfähiger Erhaltungsaufwand? 2. Wann war die berufsrechtlich gebotene Betriebsbereitschaft gegeben?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.12.2013Teil 2/2

…Kommentar, Rz 67 zu § 6, mwN). Wesentlich ist dabei das Entstehen eines Gegenstandes anderer Marktgängigkeit, wobei bereits eine vom Umfang her bloß geringfügige, aber im Hinblick auf die neue Zweckwidmung der Art nach bedeutende Änderung genügt, um die gesamten auflaufenden Kosten als Herstellungskosten zu qualifizieren…

UFSI RV/0884-I/101. Begünstigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 bei Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 2. Zurechnung der Einkünfte bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013Teil 1/2

…Abgrenzung zu Instandhaltung oder Instandsetzung (Erhaltung) dann vor, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes geändert wird (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0095, zur Schaffung eines Wirtschaftsgutes anderer Marktgängigkeit). Die Wesensart des Wirtschaftsgutes kann sich dadurch ändern, dass sich die Funktion, also die Zweckbestimmung, ändert…

UFSI RV/0592-I/10Nachträglich ausbezahlter Zuschuss des Landes zur Wohnhaussanierung als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013Teil 1/2

…Abgrenzung zu Instandhaltung oder Instandsetzung (Erhaltung) dann vor, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes geändert wird (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0095, zur Schaffung eines Wirtschaftsgutes anderer Marktgängigkeit). Die Wesensart des Wirtschaftsgutes kann sich dadurch ändern, dass sich die Funktion, also die Zweckbestimmung, ändert…

UFSW RV/1283-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung mit BBG 2011 ab 1.2.2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2012

…wurde damit begründet, dass die Behandlung von Wasser mit Chlor bzw. UV-Strahlen keine Maßnahme darstelle, wodurch ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit entstehe. Mit Eingabe vom 27. April 2012 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend wurde…

UFSK RV/0363-K/05Abgrenzung Herstellungsaufwand und Instandsetzungsaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2009Teil 2/2

…Gebäude sollte für betriebliche Zwecke verwendet werden: der Bf. habe keine nützlichen Verbesserungen vorgenommen, sondern vielmehr ein neues Wirtschaftsgut (Gebäude) anderer Marktgängigkeit geschaffen. Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten sind g emäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 über Antrag gleichmäßig auf zehn Jahre zu…

UFSG RV/0542-G/08Keine Inbetriebnahme durch Probebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2009

…in der Berufung hinsichtlich Herstellung eines Gegenstandes anderer Marktgängigkeit gehen damit ins Leere. Unabhängig davon sind die Witterungseinflüsse während der Montage von wenigen Monaten bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer der Seilbahnen wohl eher als gering einzustufen. Auch in dem bereits zitierten Erkenntnis vom 4.3.2009…

UFSK RV/0054-K/07Sind Abbruchkosten eines noch verwendbaren Gebäudes, das der Bw. abreißt, um ein unbebautes Grundstück zu erhalten, bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort abzugsfähige Werbungskosten oder auf Grund und Boden zu aktivieren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2008

…Solche Grundstücke würden dem zufolge niedriger bewertet als Bauland. Zudem sei durch den Abriss auch ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit entstanden. Der steuerliche Vertreter legte dar: Hinsichtlich des Gebäudes auf der Liegenschaft bg habe es keinen Abbruchbescheid gegeben, dieses Gebäude sei zwar nicht abbruchreif jedoch sanierungsbedürftig…

UFSI RV/0663-I/02Gewerblicher Wertpapierhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.04.2004

…3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…

UFSW RV/2740-W/02Instandsetzung - Instandhaltung, Vorsteuerberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…

UFSI RV/0639-I/06Verdeckte Ausschüttung beim Ankauf einer Liegenschaft durch eine GmbH vom Gesellschafter-Geschäftsführer zu einem überhöhten Preis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2009Teil 1/2

…denn dem Berater seien die durch die Prüfung ermittelten "Vergleichsmieten" nie vorenthalten worden und sie seien sowohl Gegenstand der Vor- als auch bei der Schlussbesprechung gewesen. Auszugsweise noch einmal die festgestellten Mieten: a.) Die Bw vermiete das ehemalige Geschäftslokal in Be im Ausmaß von rund…